Erhöhter Schallschutz: DIN mit Licht und Schatten

Meinung

bauplaner Dämmtechnik 2
Berliner Union-Film GmbH & Co. KG
Dämmtechnik

Mit der DIN 4109-5 liegt nun ein aktuelles Regelwerk vor, das erhöhte Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau definiert. Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht, wissen wir doch seit langem um den Einfluss hoher Geräuschpegel auf die Lebensqualität: Regelmäßiger Lärm ist nicht nur der Ursprung zahlloser Nachbarschaftsstreitigkeiten und für viele Menschen ein Umzugsgrund – er kann sogar zu schwerwiegenden chronischen Erkrankungen führen, wie medizinische Studien immer wieder belegen. Und auch für alle am Bau Beteiligten ist es wichtig und sinnvoll, sich auf klare Grundlagen berufen zu können, wenn es darum geht, einen erhöhten Schallschutz über das ohnehin geschuldete Maß hinaus zu definieren.
Allerdings lohnt es sich, einen genauen Blick in das neue Regelwerk zu werfen: Zwischen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern werden für Wohnungstrennwände (R’w ≥ 56 dB) und -decken (R’w ≥ 57 dB) Werte für den erhöhten Schallschutz definiert, die mit jeweils 3 dB wahrnehmbar über den bauaufsichtlich geschuldeten Mindestanforderungen gemäß DIN 4109-1 liegen. Sie entsprechen nun dem, was die Kalksandsteinindustrie bereits seit Jahren in Bezug auf erhöhten Schallschutz empfiehlt. Ganz anders verhält es sich bei Reihen- und Doppelhäusern: Hier lässt sich, zum Beispiel für Räume im untersten Geschoss, im Vergleich zur DIN 4109 Beiblatt 2, in dem der erhöhte Schallschutz zuvor definiert wurde, eine Verringerung der Anforderungen an die Luftschalldämmung feststellen. Die dort ausgesprochenen Empfehlungen für den Schallschutz innerhalb der eigenen Wohnung wurden in DIN 4109-5 sogar komplett gestrichen.
Vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem im neuen Regelwerk beschriebenen Schallschutzniveau um erhöhte Anforderungen handelt, ist dies nicht recht nachvollziehbar. Da es in vielen Fällen dringend zu empfehlen ist, hierzu vertragliche Vereinbarungen zwischen den Baubeteiligten zu treffen, besteht aktuell eine signifikante Regelungslücke in DIN 4109. Abhilfe kann das DEGA-Memorandum BR 0104 „Schallschutz im eigenen Wohnbereich“ schaffen. Wünschenswerter wäre es allerdings gewesen, ein Dokument zu publizieren, das für vertragliche Vereinbarungen des Schallschutzes in allen oben genannten Bauaufgaben herangezogen werden kann. Aufgrund der beschriebenen Defizite ist dies allerdings nur eingeschränkt und unter Berücksichtigung ergänzender Festlegungen möglich.
Größtmögliche Sicherheit bei der Planung geben Fachplanern massive Konstruktionen mit hohen Rohdichten. Diese gewähren einen homogenen Schallschutz über den gesamten hörbaren Frequenzbereich hinweg. Werden ausschließlich massive Bauteile mit großer flächenbezogener Masse eingesetzt, ist dieser mit einfachen Anschlussdetails und ohne die Anwendung aufwendiger Sonderkonstruktionen realisierbar. So ermöglichen es massive Konstruktionen, einen zeitgemäßen Schallschutz zielsicher umzusetzen.

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