Die Crux vorweg: Eine einheitliche Regelung für die Beschaffenheit von Feuerwehraufzügen in Deutschland gibt es nicht. Für die Planung stehen seit einigen Jahren die Euronorm DIN EN 81-72 und die Hochhausrichtlinie als Orientierung zur Verfügung. „Da die Feuerwehren als Brandbekämpfer eine hoheitliche Aufgabe übernehmen, liegt die Entscheidung, wie genau ein Feuerwehraufzug ausgestattet sein muss, bei ihnen. Sie müssen sich deshalb nicht zwingend an die Norm halten“, sagt Thomas Lipphardt, Manager technisches Regelwerk, Normen und Gesetze von KONE. Für Planer eine schwierige Situation: Sie wissen deshalb oft nicht, welche konkreten Anforderungen sie im Einzelfall beim Aufzug berücksichtigen müssen. „Die Absprache zwischen dem Planer und dem Aufzughersteller zusammen mit der zuständigen Feuerwehr im Vorfeld ist deshalb der richtige Weg“, rät Lipphardt. „Dabei sollten die DIN EN 81-72 und die Hochhausrichtlinie immer hinzugezogen werden.“
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