Gefahrlos und sicher ein- und aussteigen

Neue Regelungen für die Aufzugstechnik

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green BUILDING 03/2012
Die Grundnorm EN 81-1 für sicherheitstechnische Belange von Aufzügen wurde überarbeitet und im Anhang 3 ergänzt. Der Anhang regelt nun auch den Schutz vor unkontrollierter Fahrbewegung der Aufzugskabine bei geö¨neten Türen. Dafür wird zukünftig ein technisch unabhängiges System zur Sicherung gefordert. Alle Aufzugshersteller müssen diese Anforderung ohne Übergangsfrist seit dem 01.01.2012 erfüllen. Viele Hersteller stellt die Verschärfung der EN 81-1 technisch vor große Probleme. Die Planer sollten also prüfen, ob der vorgesehene Aufzug die neuen Anforderungen erfüllt.

Die gefahrlose Nutzung von Aufzügen rückt rechtlich erneut in den Blickpunkt: Um europaweit die Sicherheit von Aufzugsanlagen insbesondere beim Ein- und Ausstieg von Personen einheitlich zu gewährleisten, wurde die EN 81-1 vom Europäischen Komitee für Normung überarbeitet. Gefordert wir ein bündiges Stehen des Fahrkorbs in der Haltestelle. „Die Neuerungen der EN 81-1 schreiben neben der Festlegung der Haltegenauigkeit und der Nachregulierungsmöglichkeit an der Haltestelle im Anhang 3 vor, dass Aufzüge mit einer unabhängigen Schutzeinrichtung zum Verhindern einer unbeabsichtigten Bewegung des Fahrkorbs von der Haltestelle weg ausgestattet sein müssen“, erklärt Thomas Lipphardt, Manager technische Regelwerke, Normen und Gesetze bei KONE, die neuen Regelungen. „Diese neu geforderte Schutzeinrichtung muss in der Lage sein, eine unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs zu erkennen, den Fahrkorb anzuhalten und zu halten.“
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