Die gefahrlose Nutzung von Aufzügen rückt rechtlich erneut in den Blickpunkt: Um europaweit die Sicherheit von Aufzugsanlagen insbesondere beim Ein- und Ausstieg von Personen einheitlich zu gewährleisten, wurde die EN 81-1 vom Europäischen Komitee für Normung überarbeitet. Gefordert wir ein bündiges Stehen des Fahrkorbs in der Haltestelle. „Die Neuerungen der EN 81-1 schreiben neben der Festlegung der Haltegenauigkeit und der Nachregulierungsmöglichkeit an der Haltestelle im Anhang 3 vor, dass Aufzüge mit einer unabhängigen Schutzeinrichtung zum Verhindern einer unbeabsichtigten Bewegung des Fahrkorbs von der Haltestelle weg ausgestattet sein müssen“, erklärt Thomas Lipphardt, Manager technische Regelwerke, Normen und Gesetze bei KONE, die neuen Regelungen. „Diese neu geforderte Schutzeinrichtung muss in der Lage sein, eine unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs zu erkennen, den Fahrkorb anzuhalten und zu halten.“
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