Ausgangspunkt für den Architekten ist der Vertrag mit seinem Auftraggeber. Danach schuldet er eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung, was nur dann der Fall ist, wenn diese mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt. Als wichtigste Vorschrift ist dabei die jeweilige Landesbauordnung inklusive der Sonderbauverordnungen zu nennen, die die wesentlichen brandschutzrechtlichen Vorgaben enthalten. Neben dieser zivilrechtlichen Pflicht übertragen die Landesbauordnungen dem Architekten zusätzlich eine öffentlich-rechtliche Pflicht als Entwurfsverfasser. Er ist gegenüber den Bauordnungsbehörden direkt für die Übereinstimmung der Planung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich...
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