Katastrophenschutz – eine große Ingenieuraufgabe

68. Bundesingenieurkammer-Versammlung

Deutsches Ingenieurblatt 11/2021
Kammern
Sie war wieder als Präsenzveranstaltung möglich: Die 68. Bundesingenieurkammer-Versammlung tagte am Freitag, den 1. Oktober 2021, in Berlin mit 37 Delegierten. Bestimmendes Thema waren in dieser Sitzung neben den „Dauerbrennern“ Honorierung und Vergabe insbesondere die Flutkatastrophe in Teilen Deutschlands und die zahlreichen Aufgaben, die sich im Hinblick auf weitere Extremwetterereignisse in der Zukunft für den Berufsstand der Ingenieure ergeben.

Bundesingenieurkammerpäsident Dr. Heinrich Bökamp eröffnete die Versammlung und gab seiner Freude darüber Ausdruck, die Veranstaltung dieses Mal nicht als Online-Format durchzuführen. Er begrüßte als Gastrednerinnen das Team von „Ingenieure ohne Grenzen“, das vor dem Beginn der offiziellen Tagesordnung den Teilnehmenden einen umfangreichen Einblick in die Arbeit der gemeinnützigen Organisation gab und um Unterstützung bei ihren Hilfsprojekten warb.

Besonderes Augenmerk legte Dr. Bökamp im anschließenden „Bericht des Präsidenten“ auf die zahlreichen Aktivitäten der Bundesingenieurkammer im Vorfeld der Bundestagswahl. Die zukünftige Bundesregierung wird im Hinblick auf Klimawandel, Pandemiebekämpfung, Energiewende, Migration, Demografie, Digitalisierung und technischen Fortschritt mit großen Herausforderungen konfrontiert sein. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Planungs- und Bausektor. Gemeinsam mit weiteren Akteuren der planenden Berufe hatte die BIngK deshalb im Frühjahr 2021 unter dem Titel „Klimarettung, Reallabor und Regulierungsdruck – Wie kann die Bauwende gelingen?“ ihre Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021 an die Parteien CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und AfD verschickt. Im Mittelpunkt standen dabei die Bereiche Stadtentwicklung und Wohnungspolitik, Klima und Umwelt, Freiberuflichkeit sowie Baukultur und Digitalisierung. Es wurde auch verdeutlicht, wie entscheidend die Planung der gebauten Umwelt für die Zukunft und Lebensqualität unserer Gesellschaft ist und welche Erwartungen an die nächste Bundesregierung zur notwendigen Stärkung der Berufsstände gestellt werden.

 Die Antworten der Parteien wurden auf der Webseite der Bundesingenieurkammer veröffentlicht und gaben Interessierten einen Überblick, wie sich welche Partei konkret zu den berufspolitischen Fragestellungen positioniert hat.

Zusätzlich hatte die BIngK zusammen mit der Bundesarchitektenkammer in einer Veranstaltung mit den baupolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen viele für die Berufsstände relevante Punkte angesprochen. „Es war interessant zu sehen, dass Dinge wie Berufsrechtvorbehalte nicht auf Ablehnung stießen, wie man vielleicht hätte erwarten können“, berichtete der Bundesingenieurkammerpräsident.

Der Videomitschnitt der Fragerunde ist hier auf der Seite www.bingk.de zu sehen.

Passende Rahmenbedingungen für Qualität beim Planen und Bauen
Der Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Vorsitzende des Arbeitskreises Vergabe der Bundesingenieurkammer, Dr. Werner Weigl, trug noch einmal zum aktuellen Stand der Ober- und Unterschwellenvergabe vor. In Bezug auf die Unterschwellenvergabe habe es in den vergangenen Wochen bereits Signale gegeben, dass ein Abschied von der getrennten Betrachtung bei der Ermittlung des Schwellenwerts realistisch sei. Dr. Weigl zeigte sich besorgt, dass der „große Kuchen des Unterschwellenbereichs, der für unsere mittleren und kleinen Büros von eminenter Bedeutung ist“ sich dadurch nicht nur halbiere, sondern verschwindend klein werde.

„Um so wichtiger ist es, dass wir auf der Seite der Oberschwelle dafür kämpfen, dass die Vergabeverfahren schlank und einfach bleiben“, appellierte der Arbeitskreisvorsitzende an die Teilnehmenden.
Nach langen Diskussionen über die Vor- und Nachteile bei der Unterschwellenvergabe im Hinblick auf Rechtsschutz und Transparenz versus Vereinfachung und Vergabeerleichterung gab es kein einheitliches Meinungsbild. „Nichtsdestotrotz sind wir im Arbeitskreis Vergabe zu der Auffassung gekommen, dass wir das Thema Unterschwelle seitens der Bundesingenieurkammer als Resolution nach außen tragen sollten“, so Dr. Weigl weiter.

Im Kern gehe es darum, dass Ingenieurleistungen im Leistungs- und nicht im Preiswettbewerb zu vergeben seien, weil die geistig schöpferische Leistung in den Vordergrund gestellt werden solle. Die Bundesingenieurkammer-Versammlung stimmte daher auch der Veröffentlichung eines Forderungspapiers zu, das als Berliner Erklärung die Rahmenbedingungen definiert, unter denen Ingenieurinnen und Ingenieure die Herausforderungen der Zukunft und der Gegenwart meistern können (mehr dazu unter „Berliner Erklärung“ im Kasten).

Berliner Erklärung der Präsidentin und Präsidenten der Ingenieurkammern der Länder, Resolution der 68. Bundesingenieurkammer-Versammlung

Ingenieurkompetenz ist ein unverzichtbarer Wert für die Gestaltung unserer Umwelt. Ingenieurinnen und Ingenieure sind sich ihrer hohen Verantwortung bewusst. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit in der gebauten Umwelt.

Bauwerke müssen über den gesamten Lebenszyklus betrachtet werden. Daran orientiert nehmen die Planungskosten eines Projekts einen fast zu vernachlässigenden Umfang ein. Deshalb ist es zwingend notwendig, die Vergabe von Ingenieurleistungen im Unterschwellenbereich nach bestimmten Kriterien zu richten.

Die Bundesingenieurkammer fordert deshalb:

  • Ingenieurleistungen sollen vorrangig im Leistungswettbewerb vergeben werden;
  • der Preis soll bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien nur eine untergeordnete Rolle spielen;
  • für eine chancengleiche Ausgestaltung des Auswahlverfahrens sollen die geforderten Nachweise die Mindestanforderungen beschreiben und die beteiligten Bieter sollen über die Vergabeentscheidung und deren qualitative Begründung informiert werden.

Eine nachhaltigere und zukunftsfähige HOAI
Seit Mai 2021 arbeiten die Verbände und Organisationen der planenden Berufe in Berlin unter dem Dach des AHO und der Federführung von BIngK und BAK an der Novellierung und Modernisierung der HOAI. Insgesamt wurden 14 Facharbeitsgruppen sowie ein Lenkungsgremium, bestehend aus AHO, BAK und BIngK, eingerichtet. In regelmäßigen Abständen spiegeln die auch von den Ingenieurkammern personell gut besetzten Facharbeitsgruppen die (Zwischen-)Ergebnisse mit dem Lenkungsgremium.

BIngK-Vizepräsidentin Sylvia Reyer-Rohde fasste die wesentlichen Punkte in der Bundesingenieurkammer-Versammlung zusammen und unterstrich die Bedeutung dieser Novellierung. „Bei der Novelle der HOAI 2020 ging es in erster Linie darum, das Urteil des EuGH umzusetzen, das hat an der HOAI an sich nicht viel verändert“, erklärte Reyer-Rohde. „Wir müssen die Leistungsbilder jetzt an die neuen Themen wie Nachhaltigkeit, Klimawende und BIM anpassen. Diese Dinge sind in den Leistungsbildern der HOAI momentan nicht verankert.“

Die Arbeit des Dreigestirns BIngK, BAK und AHO befasse sich nicht nur damit, bestimmte Leistungsbilder neu zu schreiben, sondern sie zu modernisieren, „zum Teil die Leistungen auch zu straffen und zu schärfen“. Das Augenmerk liege auch darauf, dass Auftraggeber in Zukunft nicht einfach Leistungsteile ausgliedern könnten, sondern dass den Planern ein komplettes Paket zur Verfügung stehe. Lange Diskussionen gab es unter den Beteiligten um die Aufnahme zusätzlicher Leistungsbilder. „Es wurde sich darauf geeinigt, dass wir das für zwei Leistungsbilder im Moment prüfen. Das betrifft zum einen das Leistungsbild Brandschutz und zum zweiten seitens der Architekten den städtebaulichen Entwurf“, sagte Sylvia Reyer-Rohde. Dabei werde auf die entsprechenden Grünen Hefte des AHO zurückgegriffen. Auch soll z. B. die Örtliche Bauüberwachung in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen wieder als Grundleistung aufgenommen werden.

Kein eigenes Leistungsbild wird es für BIM geben, weil es eine Planungsmethode und in diesem Sinn kein Leistungsbild sei. Aber alle Leistungsbilder werden dahingehend überprüft, wie sie die Planungsmethode BIM mit einbinden können.

Auch zum Thema Nachhaltigkeit wurde intensiv überlegt, wie damit umzugehen sei. Es zeichnet sich ab, dass die Nachhaltigkeit in das Punktesystem zur Bewertung der Ermittlung der Honorarzone mit aufgenommen werde. Das heißt: Je mehr in der Nachhaltigkeitsaspekt in die Planung einfließe, umso höher sind die Honorarzonen, die dann angesetzt werden können.
Der Plan sieht vor, dass die inhaltlichen Arbeiten und die Abstimmungen innerhalb des Berufsstands bis Ende 2021 abgeschlossen werden. Parallel dazu tragen die BIngK und andere dafür Sorge, dass die Novellierung auch tatsächlich durchgeführt wird. Zum einen bemühen sich die Beteiligten, dass dieser Auftrag in den Koalitionsvertrag einer künftigen Bundesregierung aufgenommen wird, zum anderen wurde bei einer Vielzahl von Politikern dieser Bedarf in persönlichen Gesprächen dargelegt. Die BIngK geht daher davon aus, dass man zu Beginn des Jahres 2022 in die Abstimmung mit den zuständigen Ressorts und den Vertretern der öffentlichen Auftraggeber gehen werde.

Ingenieurkammern bieten Unterstützung in Hochwassergebieten
Der Tagesordnungspunkt zur Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz war geprägt von den persönlichen Eindrücken der Beteiligten. Eindringlich schilderten die Präsidenten der betroffen Länderingenieurkammern, Dr. Horst Lenz und Dr. Heinrich Bökamp, die dramatischen Zustände vor Ort. Beide Ingenieurkammern haben mit versierten Ingenieuren aus diversen Fachgebieten Hilfestellungen organisiert, um schnell zu klären, ob Häuser und Infrastrukturbauten zu retten und welche Sicherungsmaßnahmen kurz- und mittelfristig für notwendig erachtet wurden. „In den ersten Stunden, als noch keiner wusste, was er jetzt tun solle, waren es die Ingenieure, die Maßnahmen koordinierten und aktiv wurden“, berichtete Dr. Lenz. Beide Präsidenten dankten den Kollegen aus den Ingenieurkammern weiterer Bundesländer, die den Betroffenen schnell und unbürokratisch mit ihrem Fachwissen zur Seite standen und immer noch stehen.

Die Bundesingenieurkammer hat darüber hinaus in Gesprächen mit dem Versicherungsunternehmen HDI erreichen können, dass für Ingenieure, die bei der HDI Versicherung AG berufshaftpflichtversichert sind und als Fluthelfer ehrenamtliche Beratungsleistungen im Katastrophengebiet erbringen, innerhalb der vorhandenen Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz auch für diese Tätigkeit besteht. Kommen ehrenamtlich tätige Ingenieure beim Einsatz in den Hochwassergebieten durch einen Unfall selbst zu Schaden, so besteht hierfür Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (VBG). Hierauf weist der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hin.

Der Vizepräsident der Brandenburgischen Ingenieurkammer, Klaus Haake, berichtete dazu von den zurückliegenden Hochwassererfahrungen in Brandenburg. Er beschrieb, dass sie nach wie vor mit den Folgen zu kämpfen haben und es auch jetzt noch lange dauere, bis Flussdeiche erhöht, verlängert oder verstärkt würden. „Wir haben nach unseren letzten Hochwasserereignissen tief in die Archive gegriffen und festgestellt, dass die Hochwasserkarten alle da sind“, erzählte Haake außerdem. Dadurch wurde auch offensichtlich, dass man – mit rechtskräftigen Baugenehmigungen – in Hochwassergebieten gebaut hatte. „Da fangen im Nachhinein die großen Probleme an. Es besteht viel Nachholbedarf, wir müssen eine Menge anpacken“, zog Haake ein Fazit und erklärte folgerichtig: „Wir können nicht unsere Vorfahren für bauliche Mängel haftbar machen. Es ist teilweise über Jahrhunderte eine Infrastruktur entstanden, die sich auch immer an dem gemessen hat, was gerade gewesen ist. Wir müssen große Anstrengungen unternehmen, um mit dem Hochwasserschutz ins Reine zu kommen. Hier wartet eine große Ingenieuraufgabe auf uns – und es fehlen auch viele Experten.“

Dem stimmte der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Prof. Norbert Gebbeken, zu. Die bayerische Kammer habe daher kürzlich beschlossen, einen neuen Arbeitskreis einzurichten. „Nicht zum Hochwasserschutz, sondern zum Katastrophenschutz“, präzisierte er und fügte hinzu: „Wir haben in Deutschland die großen Gefährdungen Hochwasser, Sturm und als Drittes schon den Hagel.“ Letzteres sei den Wenigsten bewusst. Aus diesem Grund würden sich die Ingenieurinnen und Ingenieure der Kammer nun damit auseinandersetzen, wie sie sich beim Bauen und beim Bevölkerungsschutz diesbezüglich einbringen können. „Es ist eine elementare Aufgabe, da auch die Zuständigkeiten so undurchsichtig sind“, berichtete Gebbeken und forderte die Kollegen auf: „Auf die baulichen Möglichkeiten müssen wir Ingenieure reagieren.“

Umfragen in Deutschland und Europa
Die jährlich von BIngK, AHO und VBI durchgeführte Umfrage für das Wirtschaftsjahr 2020 ist abgeschlossen. Insgesamt haben sich 653 Personen an der Umfrage beteiligt. Das sind weniger als in den Vorjahren, was z. T. auf die coronabedingte Umfragemüdigkeit zurückzuführen ist. Der vom IFB inzwischen vorgelegte Entwurf eines Ergebnisberichts wird derzeit zwischen den umfragenden Institutionen endabgestimmt.

Neben den seit Beginn der Pandemie regelmäßig gemeinsam durchgeführten bundesweiten Umfragen von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer zu den Auswirkungen der Coronakrise unter ihren Mitgliedern, hat auch der Verband der europäischen Ingenieurkammern, European Council of Engineers Chambers (ECEC), seine Mitgliedskammern zu diesem Thema befragt.

Das Meinungsbild zeigt deutlich, dass sich die wirtschaftliche Situation der Ingenieurbüros in Teilen Europas in den vergangenen Monaten weiter verschlechtert hat. Die Schließungen und Einschränkungen durch die zweite und dritte Welle der Pandemie haben verheerende wirtschaftliche Folgen für die Ingenieure mancher Länder. Zum einen hat es nicht in allen Mitgliedsstaaten umfassende staatliche Hilfsmaßnahmen gegeben. Zum anderen traten häufig bei den Büros mit kleinen und mittleren Strukturen trotz Unterstützungsmaßnahmen Probleme durch den wirtschaftlichen Rückgang auf. Europaweit stellt die Finanzierung der laufenden Ausgaben für qualifizierte Mitarbeiter, Büroräume, Softwarelizenzen und alle anderen Kosten eine große Herausforderung dar. Die Umfrage des ECEC zeigte außerdem, dass die Ingenieure in ganz Europa in zahlreichen systemrelevanten Bereichen arbeiten.

Die Ergebnisse nahm der europäische Dachverband der Ingenieurkammern zum Anlass, Forderungen an den EU-Gesetzgeber und die politischen Entscheider in den Mitgliedsstaaten zu richten, um die Ingenieurbüros zu unterstützen. Darüber hinaus schlug er vor, die Mittel des Green Deal, die für den Übergang zu einem klimafreundlicheren Europa gedacht sind, zu nutzen, um gerade die technische Wirtschaft und die Arbeit der Ingenieure zu erhalten und zu fördern.

Digitalisierung als Standard
Ein von BMVI und BMI geschaffenes, und von der BIngK nachdrücklich gefordertes, nationales Kompetenzzentrum „BIM Deutschland“ soll für ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen im Infrastruktur- und Hochbau sorgen.

Die planen bauen 4.0 hat gemeinsam mit weiteren Partnern die Ausschreibung für „BIM Deutschland“ gewonnen und unterstützt den Bund nun beim Aufbau und Betrieb. Wesentliche Aufgaben sind Normung und Standar24disierung, Beratung und Wissensbündelung, Fort- und Weiterbildung sowie die Bereitstellung von webbasierten digitalen Werkzeugen, Bibliotheken und herstellerneutralen Bauteilinformationen. Es gibt seitens des Bundes ein klares Bekenntnis zu Open BIM, das mit offenen, herstellerneutralen Standards allen Unternehmen einen Zugang zum digitalen Transformationsprozess ermöglichen soll.

Die BIngK hat sich auf politischer Ebene für die Einrichtung eines neutralen Beirats eingesetzt, um die Begleitung von BIM Deutschland durch die Wertschöpfungskette Bau sicherzustellen. Mit Dr. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, hat die BIngK nun einen Experten in diesen Beirat, der am 30. September 2021 seine konstituierende Sitzung hatte, entsandt.

„Das ist gut auf den Weg gebracht“, lobte Präsident Dr. Bökamp außerdem die bundesweite digitale Auskunftsstelle für Ingenieure und Architekten „di.BAStAI“ in der Versammlung. 14 Länderingenieur- und alle Länderarchitektenkammern haben die gemeinsame Auskunftsstelle eingerichtet, um Bauaufsichtsbehörden im digitalen Bauantragsverfahren die Abfrage der Bauvorlageberechtigung zu ermöglichen. Geschäftsführende Kammer ist die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, das Amt des stellvertretenden Leiters wurde Christoph Spieker, Hauptgeschäftsführer der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen, übertragen.

Bauen in der Zukunft: „Bauen 2030“
In Zusammenarbeit mit tragenden Verbänden und Kammern der deutschen Bau- und Immobilienwirtschaft hat das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation das Forschungsprojekt „Bauen 2030“ unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schwerpunkte und Sichtweisen durchgeführt. Das Forschungsprojekt hat zum Ziel, Prognosen für das Bauen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis zum Jahr 2030 aufzustellen. In einem umfassenden Foresight-Prozess wurden über 100 Trends in 15 Workshops mit über 50 nationalen Experten in abschließende, konsistente und alternative Zukunftsszenarien gebündelt. Die BIngK hat den Prozess von Beginn an begleitet und war in sämtlichen Workshops vertreten.
Der Schlussbericht liegt der BIngK in einer Vorabversion vor. Es werden derzeit noch Anmerkungen zum Bericht vorgenommen; eine Stellungnahme seitens der BIngK in Abstimmung mit den eingebundenen Experten ist in Vorbereitung.

Lüften im Wohnungsbau: Verbändebündnis gibt Hilfestellung
Die BIngK hat zur Lüftung im Wohnungsbau zusammen mit einem Bündnis aus den Kammern der Ingenieure und Architekten sowie den Verbänden der Planer und der Bau- und Immobilienwirtschaft eine Studie und ein Merkblatt als Entscheidungshilfe für Planende, Bauherrschaft und Bauausführende erarbeiten lassen.
Zentrale Fragestellung dabei war, welche Lüftungssysteme bzw. welches Lüftungsverhalten richtig sind, ob die DIN 1946-6 „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen“ anzuwenden ist oder in welchen Fällen ein Wohngebäude unabhängig davon mit Fensterlüftung konzipiert werden kann. Ziele von Studie und Merkblatt sind, den Dissens zwischen Fensterlüftung und ventilatorgestützter Lüftung aufzulösen, die Entscheidungsfähigkeit der Beteiligten zu stärken und somit für Planungs- und Rechtssicherheit zu sorgen.
Seitens der BIngK war in einem dazu eingerichteten Beirat Prof. Clemens Westermann (IK Sachsen-Anhalt) an der Erarbeitung von Studie und Merkblatt beteiligt.
Beide Dokumente stehen allen Baubeteiligten zur Beratung und Information auf der BIngK-Website zur Verfügung.

Lobbyregister:
Ausnahmeregelung für Kammern
Die BIngK hat sich im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines Lobbyregisters mit einem Schreiben an die Bundestagsverwaltung gewandt und darin auf die besondere Funktion der Länderkammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften hingewiesen, die ihre Aufgaben aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erbringen. Der zuständige Unterabteilungsleiter der Bundestagsverwaltung hat gegenüber der BIngK bestätigt, dass die Kammern aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beratung und zur Abgabe von Stellungnahmen gegenüber Behörden und Gesetzgeber keine einseitige Interessenvertretung betreiben und deshalb die Länderkammern unter die Ausnahmeregelung und Privilegierung des § 2 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3 Nr. 7 LobbyRG fallen. Dies gelte zumindest, solange sich die Interessenvertretung der Kammern ausschließlich im Sinn der öffentlichen Aufgaben bewege.

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