Wohnraum ist heute vielerorts schwer zu finden. Wo auch Bauland Mangelware ist, erweist sich ein Dachgeschossausbau oder eine Aufstockung als Maßnahme der Wahl. Steht ein Gebäude allerdings unter Denkmalschutz, ist eine Aufstockung in der Regel nicht möglich. Trotzdem gibt es auch hier Möglichkeiten.
So auch bei einem Mehrfamilienhaus im bayerischen Hersbruck, das zwischen 1840 und 1870 gebaut worden war. Beim Ausbau der beiden Dachgeschosse musste der Eigentümer den Denkmalschutz und einen Brandschutzbeauftragten mit ins Boot holen, da das Haus in die Gebäudeklasse 4 eingestuft ist.
Umfang: 2 Seiten
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