Kontrolliert lüften

green BUILDING 3/2019 (#91)

EU-Vorschriften sind ohne den Einbau von Lüftungsanlagen schwerlich einzuhalten: Bis 2020 müssen Neubauten eine klimaneutrale Bilanz aufweisen. Rechtzeitige und korrekte Planung verhindert hohe, national festgelegte Bußgelder und mindert die Energiekosten.

Das Jahr 2020 stellt ein wichtiges  Datum für die europäische Energie- und Klimapolitik dar: Bis dahin soll der Energieverbrauch in der EU im Vergleich zu 1990 um mindestens 20 Prozent gesenkt werden. Zur Zielerreichung soll auch die EU-Gebäuderichtlinie von 2010 beitragen. Diese sieht vor, dass spätestens ab dem Jahr 2020 Neubauten in der Europäischen Union ausschließlich nach Niedrigstenergiestandard errichtet  erden. Konkret bedeutet dies, dass Häuser nur noch minimal mehr Energie verbrauchen dürfen, als sie etwa mit erneuerbaren Energien selbst erzeugen. In Deutschland wurden die neuen Vorgaben größtenteils bereits in der Energie- Einsparverordnung (EnEV) von 2014 umgesetzt. Viele Bauherren, Fachplaner und Architekten fokussieren sich jedoch häufig auf das Heizungssystem sowie die Wärmedämmung und lassen bei den Planungen außer Acht, dass auch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wesentlich zur Erreichung der in der EnEV festgelegten Ziele beitragen. Werden die Richtlinien in der Folge nicht eingehalten  drohen laut § 27 der EnEV sowie dem Informationsportal enev-online. com Bußgelder für Bauherren und Fachplaner von bis zu 50.000 Euro. Das umfassende Informationsportal einzelraumlueftung. de für Bauherren, Fachplaner und Architekten klärt deshalb über die Möglichkeiten und Sparpotenziale von dezentralen Lüftungssystemen auf.

Ziele erreichen 
Um die Ziele der Energiewende einhalten zu können, hat die Bundesregierung schon früh die Devise ausgegeben, Gebäude besonders energieeffizient zu bauen. In der EU-Richtlinie 2010/31/ EU und der EnEV 2014 wurden diese Vorgaben für zukünftige Bauprojekte noch einmal verschärft. Spätestens ab 2020 (EU-Richtlinie) beziehungsweise 2021 (EnEV) gilt dann für Bauherren, Planer und Architekten verbindlich, dass Häuser eine möglichst günstige Energiebilanz aufweisen müssen, damit der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis ausgestellt werden darf. Zusätzlich sollte der Bedarf soweit wie möglich aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Deren Einsatz ist jedoch erst dann rentabel, wenn das Gebäude zur Heizung oder Aufbereitung von Warmwasser möglichst wenig Energie verbraucht. Dies wird heutzutage realisiert, indem Neubauten mit einer fast vollständig luftdichten Fassade ausgestattet werden. Gleiches gilt für Sanierungen: Auch hier wird vermehrt darauf geachtet, dass die Energieverluste der Gebäude auf ein Minimum reduziert werden.

Luftdichtes Bauen verhindert Einhaltung der DIN 1946-6
Bauherren können viel Geld sparen, wenn sie das Gebäude so planen, dass es zum Beispiel unter die KfW-Förderung fällt oder von NRW Progress bezuschusst wird. Planer und Architek- Frühzeitig planen  Dies funktioniert jedoch nur, wenn eine Lüftungsanlage frühzeitig mit eingeplant wird. Je nach Nutzung des  Wohngebäudes muss mit dem Bauherrn zunächst abgeklärt werden, ob eine zentrale oder dezentrale Lösung verbaut werden soll – von dieser Wahl hängen die weiteren Planungen ab. So ist bei einer zentralen Lüftungsanlage entscheidend, ob in den Decken ausreichend  Platz verfügbar ist, die Decken abgehängt werden können und ob ein Technikraum vorhanden ist. Bei einer dezentralen Lösung spielt dagegen eine große Rolle, ob es genügend Außenwände  ibt und ob die Fensterfronten ausreichend Platz für die zu installierenden Geräte lassen. Unabhängig von der Art der Lüftungsanlage müssen vor der endgültigen Wahl eines Geräts noch weitere Parameter beachtet werden. Dazu zählen die notwendige Höhe der Luftwechselrate, die Größe der einzelnen Räume sowie die Gesamtzahl der zu belüftenden Kubikmeter.

Werden diese Punkte rechtzeitig in den Planungsprozess einbezogen, ist ein wesentlicher Teil der Anforderungen zur Ausstellung des Energieausweises bereits erfüllt. Anders stellt sich die Situation dar, wenn der Einbau einer Lüftungsanlage zwischen dem Bauherrn und den Fachplanern erst in einem fortgeschrittenen Baustadium thematisiert wird. In einem solchen Fall bleibt oft nur noch die Entscheidung für ein dezentrales Lüftungssystem übrig, da die Installation einer zentralen Anlage nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand und einer erheblichen Bauverzögerung möglich wäre. Gleiches gilt für die Sanierung von Altbestand: Auch hier lassen die Anordnung der Räume und die Beschaffenheit der Wände und Decken nur selten den nachträglichenEinbau einer zentralen Anlage zu. Dagegen können dezentrale Lüftungsgeräte auch im Nachhinein sehr einfach verbaut werden. Durch die Möglichkeit, kabellose WLAN-Geräte mit integrierter Steuerung zu nutzen, werden lediglich eine Kernlochbohrung und ein 230 V-Anschluss benötigt. Weitere Verkabelungen oder Anschlüsse sind nicht erforderlich.

Frühzeitig planen 
Dies funktioniert jedoch nur, wenn  eine Lüftungsanlage frühzeitig mit eingeplant wird. Je nach Nutzung des Wohngebäudes muss mit dem Bauherrn zunächst abgeklärt werden, ob eine zentrale oder dezentrale Lösung verbaut werden soll – von dieser Wahl hängen die weiteren Planungen ab. So ist bei einer zentralen Lüftungsanlage entscheidend, ob in den Decken ausreichend Platz verfügbar ist, die Decken abgehängt werden können und ob ein Technikraum vorhanden ist. Bei einer dezentralen Lösung spielt dagegen eine große Rolle, ob es genügend Außenwände gibt und ob die Fensterfronten ausreichend Platz für die zu installierenden Geräte lassen. Unabhängig von der Art der Lüftungsanlage müssen vor der endgültigen Wahl eines Geräts noch weitere Parameter beachtet werden. Dazu zählen die notwendige Höhe der Luftwechselrate, die Größe der einzelnen Räume sowie die Gesamtzahl der zu belüftenden Kubikmeter.

Werden diese Punkte rechtzeitig in den Planungsprozess einbezogen, ist ein wesentlicher Teil der Anforderungen  zur Ausstellung des Energieausweises bereits erfüllt. Anders stellt sich die Situation dar, wenn der Einbau einer Lüftungsanlage zwischen dem Bauherrn und den Fachplanern erst in einem fortgeschrittenen Baustadium thematisiert wird. In einem solchen Fall bleibt oft nur noch die Entscheidung für ein dezentrales Lüftungssystem übrig, da die Installation einer zentralen Anlage nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand und einer erheblichen Bauverzögerung möglich wäre. Gleiches gilt für die Sanierung von Altbestand: Auch hier lassen die Anordnung der Räume und die Beschaffenheit der Wände und Decken nur selten den nachträglichen Einbau einer zentralen Anlage zu. Dagegen können dezentrale Lüftungsgeräte auch im Nachhinein sehr einfach verbaut  werden. Durch die Möglichkeit, kabellose WLAN-Geräte mit integrierter Steuerung zu nutzen, werden lediglich eine Kernlochbohrung und ein 230 V-Anschluss benötigt. Weitere Verkabelungen oder Anschlüsse sind nicht erforderlich.

Effizienz durch Wärmerückgewinnung Darüber hinaus arbeiten viele Geräte mit Wärmerückgewinnung und weisen  sehr hohe Effizienzgrade von mehr als 90 Prozent auf, sodass im Winter Heizkosten eingespart werden können. Außerdem verfügen manche Anlagen über einen Sommer-Bypass und nutzen die kühle Luft der Nacht, um das Klima an heißen Tagen möglichst angenehm zu gestalten, ohne dass die Klimaanlage eingeschaltet werden muss. Die Geräte lassen sich individuell steuern und an die eigenen Bedürfnisse anpassen, um ein konstantes Wohlfühlklima in allen Räumen aufrechtzuerhalten. Unterstützt werden sie auch durch die Filter im Gerät selbst, welche staubbelastete Luft vor dem Eintritt in das Gebäude reinigen. Für Allergiker besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen F8-Filter zu verbauen, der Pollen davon abhält, in das Gebäude einzudringen. Hinzu kommen sehr bequeme Steuerungskonzepte: Manche Anbieter haben bereits Anlagen entwickelt,die nicht mehr nur per Wand-Display,  sondern auch mittels App auf einem mobilen Endgerät bedient werden können. Ebenso ist bei zahlreichen Geräten die Einbindung in Smart-Home-Systeme möglich und gewährleistet einen noch höheren Komfort für die Bewohner.

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