Am 24. April 2011 wurde die neue Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) nach ihrer Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt gültig und löst damit die Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) ab, die bislang die rechtliche Grundlage der CE-Kennzeichnung war. Die für Hersteller wesentlichen Artikel sind aber erst ab dem 01.07.2013 verbindlich, denn bis dahin gilt die „alte“ Bauproduktenrichtlinie vollumfänglich weiter. Das bedeutet, dass es bis dahin bei den bekannten Regeln zur CE-Kennzeichnung bleibt. Für die Hersteller bleibt also genügend Zeit für die notwendigen Anpassungen. Die in Artikel 66 der neuen EUBauproduktenverordnung enthaltenen Übergangsbestimmungen sehen Folgendes vor...
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