Mehr Transparenz

EU­-Bauproduktenverordnung erleichtert Warenverkehr und Verwendung

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green BUILDING 01-02/2012
Im Gegensatz zur bisherigen Bauproduktenrichtlinie, die in Europa durch unterschiedliche nationale Gesetze umgesetzt wurde, hat die EU-­Kommission mit der neuen EU­-BauPVo nun die Rechtsform der Verordnung gewählt. Diese ist in allen Mitgliedsländern direkt gültig. Damit wird die CE­-Kennzeichnung künftig europaweit konsequent nach einheitlichen Vorgaben erfol­gen. Der freie Warenverkehr und die uneingeschränkte Verwendung der Bauprodukte werden somit weiter gefördert und transparenter gestaltet.

Am 24. April 2011 wurde die neue Baupro­duktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) nach ihrer Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt gültig und löst damit die Bauproduktenrichtlinie (Richtli­nie 89/106/EWG) ab, die bislang die rechtli­che Grundlage der CE­-Kennzeichnung war. Die für Hersteller wesentlichen Artikel sind aber erst ab dem 01.07.2013 verbindlich, denn bis dahin gilt die „alte“ Bauproduk­tenrichtlinie vollumfänglich weiter. Das be­deutet, dass es bis dahin bei den bekann­ten Regeln zur CE­-Kennzeichnung bleibt. Für die Hersteller bleibt also genügend Zeit für die notwendigen Anpassungen. Die in Artikel 66 der neuen EU­Bauproduktenver­ordnung enthaltenen Übergangsbestim­mungen sehen Folgendes vor...

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