Öffentliche Auftraggeber haben aber – insbesondere im Bereich europaweiter Ausschreibungen – bei der Forderung von bestimmten Umweltgütezeichen für (Bau-) Produkte und Nachhaltigkeitszertifikaten für Gebäude einige Fallstricke zu beachten, weil diese Forderungen potenziell mit dem Wettbewerbsgrundsatz, dem Gleichbehandlungsgebot und dem Diskriminierungsverbot kollidieren können. Aus vergaberechtlicher Sicht ist zu unterscheiden zwischen der Forderung des Auftraggebers, dass bestimmte umweltzertifizierte Materialien und Baustoffe bei der Errichtung des Bauwerks verwendet werden müssen, und der Forderung, dass ein Bauwerk errichtet werden soll, das als Ganzes die Anforderungen erfüllt, um selber – etwa nach LEED, BREEAM oder DGBN – zertifiziert zu werden...
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 2,19 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht