Räumungskonzepte sind ein häufig vernachlässigtes Thema – weil einerseits ihre Notwendigkeit meist stark unterschätzt wird, und es andererseits bisher baurechtlich nur für wenige Sonderbauten (Krankenhaus, Altenpflegeheim) konkrete Festlegungen gab, Räumungskonzepte zu erstellen.
Grundsätzlich regelte das Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) § 10 Absatz 2 bislang allein die Notwendigkeit von Räumungskonzepten. Das hat sich jetzt geändert! Neben der Brandschutzordnung und den Flucht- und Rettungsplänen haben nun auch die Räumungskonzepte Einzug in die Sonderbauvorschriften gehalten.
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