Rechtliches Risikomanagement

Asbest im Wohnungsbestand

Exklusiv
green BUILDING 12/2013
Asbest im Wohnungsbestand

Das Inverkehrbringen und Verwenden von Asbest und asbesthaltigen Baumaterialien sind in Deutschland seit Jahrzehnten verboten. Da Asbest als Baustoff in vielen Anwendungen vor allem in den 1960er bis 1980er Jahren wegen seiner überragenden physikalischen Eigenschaften beliebt war, müssen sich Bestandshalter vermehrt mit den krebserregenden Fasern beschäftigen. Der Umgang mit den von Asbest ausgehenden Gefahren ist in der Öffentlichkeit oft sehr emotional, fast irrational. Auch die jüngere Rechtsprechung, etwa aus dem Bereich des Mietrechts, lässt eine differenzierte Risikobewertung vermissen.

Rubrik: Recht

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