Wesentliche Rechtsgrundlage zum Umgang mit Gefahrstoffen ist die Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV), die auf Grundlage des Chemikaliengesetzes (ChemG) erlassen wurde. Die Pflichten der GefStoffV wenden sich aber nicht an den Bauherrn, sondern primär an den Arbeitgeber; dieser wird in aller Regel nicht mit dem Bauherrn identisch sein. Adressat ist daher das beauftragte, vor Ort tätige Bauunternehmen. Der Bauherr hat aber auf Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Informationen zu überprüfen, ob gefahrstoffhaltige Baustoffe in dem Gebäude vorhanden sind. Diese Pflicht wird vom Bauherrn in der Regel auf seinen Architekten vertraglich übertragen...
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