Schlaue technische Gebäudeausrüstung ist gewünscht

Smarte Gebäudetechnik vs. Nutzungsdauer

Deutsches Ingenieurblatt 10/2021
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Gebäudetechnik
Anlagen und Systeme
Bauherren, Architekten und Fachplaner müssen sich im Bereich der (elektro-)technischen Gebäudeausrüstung immer stärker mit dem Spannungsfeld „Smarte Gebäudetechnik vs. Nutzungsdauer der Gebäudetechnik“ auseinandersetzen. Dabei wird die innovative smarte Gebäudetechnik meist mit Energieeinsparung bzw. Nachhaltigkeit verbunden – doch wie geht man mit der begrenzten Nutzungsdauer um?

Die meisten Bauherren erwarten inzwischen, dass die zukünftige technische Gebäudeausrüstung smart, innovativ und nachhaltig ist. Die vielen Trends in diesem Bereich tragen ihr Übriges dazu bei. Aktuelle Trends sind beispielsweise Gebäudeautomation, Medientechnik, anlagenübergreifende Vernetzung, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, regenerative Energiekonzepte (Photovoltaik, Energiespeicher und Brennstoffzellen), um nur ein paar wenige zu nennen.  

Die berechtigte Frage ist jedoch: Welche Nutzungsdauer hat die gesamte Gebäudetechnik? In den Medien finden sich sehr häufig Angaben zur Innovation und Energieeinsparung der technischen Anlagen – die Nutzungsdauer wird augenscheinlich jedoch vernachlässigt. 

Technische Gebäudeausrüstung hat oft eine begrenzte Nutzungsdauer
Fakt ist leider, dass die technische Gebäudeausrüstung in den allermeisten Fällen eine deutlich geringere Nutzungsdauer als das Gebäude besitzt. Das BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) oder auch der VDI (2067 Blatt 1) geben hierzu nähere Auskunft. Abbildung 2 stellt exemplarisch den Bezug zwischen der Nutzungsdauer des Gebäudes und der technischen Gebäudeausrüstung her. Hieraus resultiert die rechnerische Häufigkeit des Austauschs der jeweiligen Anlage. 

Beispiel Zutrittskontrolle: Angenommen, ein Gebäude wird mindestens 40 Jahre genutzt (bis es grundlegend saniert oder abgerissen wird), so müssen viele Teile der Gebäudetechnik meist schon deutlich früher ausgetauscht werden. Im nachfolgenden Beispiel wird eine elektrische Zutrittskontrolle betrachtet, welche häufig mit einer typischen Nutzungsdauer von acht Jahren angegeben wird. 

Innerhalb der 40 Jahre (Gebäudenutzungsdauer) wird die Zutrittskontrolle also zunächst bei Erstbezug installiert und danach noch viermal ausgetauscht. Glücklicherweise gibt es auch Zutrittskontrollsysteme, die länger als acht Jahre im Einsatz sind – das Beispiel verdeutlicht jedoch, dass man sich darauf einstellen muss, dass gewisse technische Anlagen ausgetauscht werden müssen. Folgende Faktoren sorgen unter anderem für die begrenzte Nutzungsdauer: 

  • Neue Normen, Empfehlungen und Richtlinien führen regelmäßig dazu, dass die Gebäudeausrüstung nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht und ausgetauscht werden muss.
  • Die technische Weiterentwicklung schreitet in diesen Bereichen rasant voran, sodass eingesetzte Anlagenteile schnell veraltet sind. Dies betrifft vor allem Anlagen, die programmierte Bedienoberflächen oder Schnittstellen zum PC, Smartphone etc. besitzen. Oft werden Produkte nach einem gewissen Zeitraum seitens der Hersteller nicht mehr unterstützt.
  • Eine steigende Anzahl an technischen Komponenten führt zwangsläufig zu einer steigenden Anzahl an potenziellen Fehlerquellen und muss bei Defekt ausgetauscht werden! 
  • Die Weiterentwicklung der Sicherheitsstandards (z. B. bei einer Zutrittskontrolle) führt zur Notwendigkeit, die Anlagen immer wieder auf den aktuellen Stand bringen zu müssen.
  • Wird bei der technischen Gebäudeausrüstung nicht darauf geachtet, dass gängige Standards zum Einsatz kommen, so kann die Ersatzteilbeschaffung während des Gebäudebetriebs oft zur Herausforderung werden, wenn Produkte aufgekündigt werden. Spätestens, wenn Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind, bleibt oft nichts anderes übrig als ein kompletter Austausch.

Wie also vorgehen?
Gerade unter dem Aspekt der Nachhaltigkeitsbetrachtung klingt dies nicht vertretbar. Soll denn nun Technik eingebaut werden, bei der sicher ist, dass sie während der Nutzungsdauer des Gebäudes mehrmals ausgetauscht werden muss? 

Ja! Viele dieser Anlagen schaffen einen hohen Mehrwert und sind daher dringend zu empfehlen. Der Planende muss jedoch bei der Wahl der technischen Anlagen gezielt darauf achten, dass Anlagen mit einer hohen typischen Nutzungsdauer zum Einsatz kommen. 

Außerdem kommt eine weitere Anforderung an die Planungsaufgabe hinzu: Bei guter Gebäudeplanung kann zukünftig nicht mehr allein auf die Integration der aktuellen Technik geachtet werden – es muss nun vor allem darauf geachtet werden, dass Technik leicht ausgetauscht werden kann. 

Den Austausch und die spätere Nachrüstung beplanen! 
Das bedeutet, dass sich gute Gebäudeplanung in Zukunft verstärkt mit dem leichten Austausch der technischen Gebäudeausrüstung beschäftigen muss. Wenn sich Gebäude nicht zu „Wegwerfprodukten“ entwickeln sollen, muss ein Weg gefunden werden, Anlagen, die typische geringere Nutzungsdauern besitzen, leicht austauschbar zu machen.  Dann werden der Austausch und der damit verbundene Umbauaufwand so gering wie möglich gehalten. 

Ebenso gilt es, Maßnahmen zu ergreifen, um später noch Anlagen integrieren zu können, von denen man heute noch gar nicht weiß, dass es sie geben wird. (Man stelle sich vor, jemand hätte vor 30 Jahren über Ladesäulen für Elektromobilität gesprochen!) 

Das klingt nach vielen Herausforderungen, die sicherlich in jedem Anwendungsfall individuell zu betrachten sind. 

Was kann bei der Planung beachtet werden?
Die nachfolgenden Beispiele sollen Ansätze zeigen, wie auf diese Erkenntnisse reagiert werden kann:

  • Die Planenden sollten mit dem Bauherrn nicht nur klären, was er jetzt will, sondern auch danach fragen, was er sich in den kommenden Jahren/Jahrzehnten vorstellen könnte. Sicherlich wird es in den wenigsten Fällen konkrete Aussagen geben – es wird jedoch ein Bewusstsein geschaffen. Die Bauherrschaft kann sich hierbei zum Beispiel damit beschäftigen, für welche Szenarien das Gebäude weiter aus-/um-gebaut werden könnte – oft reicht ein Brainstorming. 
  • Die Technikräume müssen mit ausreichender Platzvorhaltung  für zukünftige Anlagen vorbereitet werden. Die fortschreitende Miniaturisierung sorgt sicherlich dafür, dass zukünftig weniger Platz beansprucht wird – ausreichend Raum wird aber trotzdem benötigt! Viel zu oft sind Platzvorhaltungen in Technikräumen schon durch Zusatzwünsche/ Planungsänderungen/Unvorhergesehenes bereits beim Erstbezug aufgebraucht. 
  • Haupt-Trassenverläufe sind geschickt zu platzieren (z. B. im Keller, in Nebenräumen). Diese müssen leicht zugänglich sein. Wenn das aus optischen Gründen nicht möglich ist, so sind geeignete Konzepte zu entwickeln (zu öffnende Deckenbereiche, Bodenkanäle etc.). 
  • Leitungsverläufe und Komponenten müssen leicht austauschbar gestaltet werden (z. B. in Leerrohren). 
  • Bauliche Elemente dürfen nicht auf ein einzelnes Produkt (z. B. Monitor) ausgelegt werden. Besser wäre es in diesem Fall, unabhängig vom eingesetzten Monitor z. B. eine Wand-Nische auszubilden, in der Produkte unterschiedlicher Hersteller eingesetzt werden können.  
  • Bei der Anlagentechnik muss auf die Verwendung von genormten, systemoffenen Schnittstellen geachtet werden. Dementsprechend höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Standards auch in der Zukunft noch existieren (KNX, Dali, BacNet, strukturierte Verkabelung …). Dann ergibt sich keine Abhängigkeit von einem einzelnen Hersteller. Diese Aufzählung zeigt Aspekte, die betrachtet werden können und sollten. Wichtig ist, dass alle Planungsbeteiligten hierfür ein einheitliches Verständnis entwickeln. 

Fazit
Bei der zukünftigen Planung der technischen Gebäudeausrüstung muss vermehrt darauf geachtet werden, dass die Nutzungsdauer der zunehmenden smarten Gebäudetechnik berücksichtigt wird. Anlagen, die typischerweise häufig ausgetauscht werden, müssen auch ausgetauscht werden können. Hier ist es wichtig, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Nur dann ist sichergestellt, dass das Gebäude auch lange qualitativ hochwertig genutzt werden kann. 

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