Trittschalldämmung im Bestand

Für einen leisen Auftritt

Exklusiv
bauplaner 06/2016
Berliner Union-Film GmbH & Co. KG
Dämmtechnik
Ein normgerechter Trittschallschutz ist in Altbauten nicht immer gewährleistet. Daher sollte bei Renovierungsvorhaben neben der Verbesserung der energetischen Standards immer auch ein erhöhter Trittschallschutz sichergestellt werden. Häufig sind jedoch bei Fußböden im Bestand hinsichtlich Aufbauhöhe und Flächengewicht planerische Grenzen gesetzt. Dann gilt es, bei minimaler Systemaufbauhöhe eine maximale Trittschallverbesserung zu erzielen.

Die Norm DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ legt die Anforderungen an die Trittschall und Luftschalldämmung von Gebäuden fest. Sie gibt für Wohnungstrenndecken im mehrgeschossigen Wohnungsbau  mit L‘n,w einen Wert von ≤ 53 dB vor. Dieser Wert kann allerdings nur mit den heute gängigen Massivdecken  in Verbindung mit einem schwimmenden Estrich wirtschaftlich erfüllt werden. Im gehobenen Wohnungsbau gelten erhöhte Anforderungen. Dabei ist eine entsprechende Aufbauhöhe für den einzubringenden Estrich und  ein definiertes Flächengewicht zu gewährleisten. 

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Umfang: 3 Seiten

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