Durch bestimmungsgemäße Nutzungsabläufe oder auch durch nutzertypische Gewohnheiten, die in der Planung nicht berücksichtigt wurden, kann der konzipierte Brandschutz wirkungslos werden. Hier ist der Einfluss durch organisatorische Maßnahmen nur bedingt möglich. Das ist damit zu begründen, dass bestimmungsgemäße Nutzungsabläufe tatsächlich dem Zweck dienen und zur Nutzung gehören und damit durch bewusste/erzwungene Organisation nur wenig beeinfluss- bzw. nicht verzichtbar sind. Es ist nicht zielführend, unverzichtbare Nutzungsabläufe oder vorhandene Nutzergewohnheiten durch organisatorische Zwänge eingrenzen oder verändern zu wollen. Daher ist es erforderlich, dass bereits zum Zeitpunkt der Planung bzw. der Konzepterstellung wesentliche Informationen zu den Nutzeranforderungen beachtet wurden. Ein Nutzer- bzw. Nutzungskonzept muss daher Planungsgrundlage sein...
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