Bei der Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele wird der Gebäudebestand zum wichtigsten Faktor: Als Antwort auf die EUGebäuderichtlinie Neubau bestimmte die Bundesregierung schon vergangenes Jahr das sogenannte Niedrigstenergiehaus als offiziellen Standard für Neubauten, der spätestens am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Weiterhin ist bis zum Jahr 2050 eine Gesamtreduktion des Primärenergieverbrauchs um 80 Prozent vorgesehen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss im Lauf der nächsten vierzig Jahre ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand geschaffen werden. Rein rechnerisch müssten neue Gebäude also mehr Energie erzeugen als sie verbrauchen. Diese notwendige Kompensation für den energetisch wenig effizienten Altbestand kann durch einzelne energetisch hocheffiziente Einfamilienhäuser allerdings kaum geleistet werden...
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