Wie kommt es bloß, dass im Brandschutz immer alle Recht haben wollen?
Dazu die Beschreibung einer fiktiven, aber durchaus alltäglichen Brandschutzbesprechung, zu der die Architekten auch alle anderen Fachplaner eingeladen hatten. Gleich zu Beginn herrschte eine ziemlich gereizte Stimmung, man könnte sie sogar als „beginnenden Häuserkampf“ beschreiben (wer vom Bauen eine Ahnung hat, der weiß, was das bedeutet). Es folgt nun die Einnahme von Formalpositionen. Die kann man als Experte im harmlosesten Fall mit Geduld und demütiger Offenheit zugunsten der gemeinsamen Zielerfüllung noch akzeptieren. Kommt es dann im weiteren Verlauf aber aufgrund von Missverständnissen und mangelnder Sachbezogenheit zu einer mehr emotionalen als sachlichen „Kriegsführung“, hat man meist verloren. Denn das „multiple Risikoempfinden“ der anderen führt sogleich zu einem gehetzten und wirren Wechsel der Standpunkte. Jeder erkennt in dieser Problemdiskussion plötzlich Defizite, denen keine Kompensation zugeordnet werden kann. Risiken werden unmotiviert aufgerufen und mit blindem Aktionismus in ein absichtsloses Korsett gezwängt, das keine Wirksamkeit entwickeln kann. Spätestens jetzt kommt es zur Bildung von Fraktionen, deren Durchsetzungswille proportional zur Honorarhöhe steigt. Nie für möglich gehaltene Allianzen offerieren Vorschläge, von denen man geglaubt hat, sie lägen außerhalb jeder Vernunft. Eine zielgerechte Lösung ist nunmehr außer Reichweite.
Was provoziert nur diese Szenen,in denen alle Recht haben wollen?
Anders als in der Tragwerksplanung, die von Zahlen und eindeutigen Beweisen geprägt ist, kann bei der rein verbalen Nachweisführung im Brandschutz jeder Beteiligte verstehen, er kann mitlesen, mitreden und mitschreiben. So wird – das ist der erste Grund – eine sehr bunte und vielfältige, mehr oder weniger substantiierte Mitarbeit vieler (Un-)Beteiligter provoziert, die bereichernd, aber auch enervierend sein kann, in jedem Fall aber aufwandssteigernd ist, sodass der beauftragte (Fach-)Planer gezwungen wird, sich dogmatisch zu verschanzen. Er passt die Aufgabenstellung kurzerhand seiner Planung an, behauptet, „es“ schon immer so gemacht zu haben und dass es ja sowieso nie brennen werde. Er verweigert Korrekturen, beendet Diskussionen, ignoriert Fehler und lehnt Alternativen ab. Dies macht er äußert überzeugend und entgeht so dem Vorwurf mangelnder Kompetenz, aber leider nicht dem Vorwurf fehlender Kompromissbereitschaft.
Brandschutzplanung verlangt interdisziplinären Sachverstand
Zweitens berührt die Brandschutzplanung mit ihren positiven wie negativen Festlegungen alle Bereiche des Bauens und beeinflusst darüber hinaus die Belange des Nutzers. Aber auch die sich ständig ändernden Sachverhalte verlangen höchste Flexibilität. Brandschutzplanung erfordert heute wegen der komplexen und manchmal auch dynamischen Aufgabenstellung ein interdisziplinäres Planungsverständnis. Mit dieser Interdisziplinarität können unerfahrene (Fach-)Planer überfordert sein. Sie sehen mit unergründlicher Tiefe ausschließlich ihr Fachgebiet und können Abweichungen von ihren Fachnormen kaum ertragen. Sie planen die individuelle Lösung und machen das, was sie können. Letztlich führt das Risiko eines im juristischen Sinne mangelhaften Werkes, ein drohender Misserfolg, Schadensersatzansprüche oder die Verweigerung der Zustimmung zur sogenannten Einkapselung in den jeweiligen Fachbereich. Stur und steif beharrt der (Fach-)Planer auf seiner Lösung, was ebenso töricht ist wie das Gegenteil, nämlich die Resignation. Praktikable, ganzheitliche und optimale Sicherheitskonzepte werden so ganz sicher nicht gefunden.
Und noch ein dritter Grund kommt hinzu: Die neutrale und weitgefasste Gesetzeskraft entspricht nicht immer der spezifischen Planungswelt am Bürotisch und gerade im Brandschutz auch nicht immer der Baupraxis. Die gebaute Welt ist reich an spezifischen Herausforderungen, an scheinbaren Unzulänglichkeiten, an kritischen Abweichungen, an besonderen Ausführungsideen, an unlösbaren Zielkonflikten, an streitbaren Diskrepanzen. Gesetz, Planung, Technik und Bauausführung in Kongruenz zu bringen, ist ein schwieriges Unterfangen, das ein interdisziplinäres Fachverständnis, eine ausgeprägte Argumentationsfreude, einen feinsinnigen juristischen Instinkt und einen großen psychologischen Einigungswillen erfordert. Konflikte im Brandschutz wirken in diesen hochkomplexen Planungs- und Bauprozessen wie ein Turboantrieb, weil der Brandschutz eben auf alle Bauphasen Einfluss hat und speziell das Finale wesentlich bestimmt. Und ja, dahinter lassen sich auch andere Defizite verstecken. Und manchmal wird der Brandschutz sogar benutzt, um das menschliche Versagen bei der Koordinierung dieser komplexen Bauabläufe zu vertuschen. Es ist dann einfach der „unflexible Brandschutz“ und die „strengen Gesetze“, welche die Gebäudefreigabe verhindern und den Nutzungsbeginn boykottieren.
Wie kann man nun Recht bekommen, ohne rechhaberisch zu sein?Hier vier kurzgefasste Lösungsansätze, die darin bestehen, dass man
- sich nicht in der Form verbeißen sollte, sondern in den Inhalten,
- streitige Maßnahmen an der Funktionserfüllung misst und nicht an der Normerfüllung, weil jedes Gebäude nur eine Zweckbestimmung hat und nur Funktionen dieser Zweckbestimmung dienen,
- die Planungsarbeit mit einer umfangreichen Variantenuntersuchung beginnen sollte, wobei die Variantenentscheidung auf definierte Parameter oder abgestimmte Kriterien gestützt werden sollte,
- und schließlich indem man Interesse an den tatsächlichen Beweggründen anderer Fachbereiche zeigt: Warum ist die Umsetzung einer Maßnahme wichtig? Welche konkreten Folgen hat der Verzicht? Was sparen wir zwar kurzfristig ein, aber müssen es mittelfristig doppelt investieren?
- Letztendlich müssen Auswirkungen von Normabweichungen detailliert werden. Denn wer tief in die Dinge hineinschaut, auf den schauen sie manchmal zurück.