Was darf ich wissen?

Auskunftsrecht und Auskunftspflicht bei Vergaben

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Deutsches Ingenieurblatt 04/2023
Ingenieurbüro – Recht & Finanzen
Recht
Management

Haben Bietende bis zur Vergabe ein Recht darauf, alles zu wissen? Nein. Muss eine Vergabestelle den Bietenden konkrete Gründe für die Ablehnung nennen? Ja! Können Bietende erfahren, wer bei einer Kommune die letzten 20 Jahre einen Auftrag erhalten hat und zu welchem Preis? Ja, aber erst nach Abschluss eines Vergabeverfahrens! Dann darf „jeder“ alles wissen!

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