Weniger Müll, mehr Recycling

green BUILDING 01/2019 (#89)

Das Verpackungsgesetz ist in Kraft getreten. Es soll zu weniger Verpackungen und zu mehr Transparenz und  Recycling führen.

Seit dem 1. Januar gelten für die Verpackungsentsorgungn Deutschland weitreichende  neue Regeln. So müssen deutlich mehr Verpackungen recycelt werden. Neue Standards legen fest, inwieweit eine Verpackung tatsächlich recyclingfähig ist. Zudem wird sichergestellt, dass alle Unternehmen, die Verpackungen einsetzen, auch für deren  Sammlung und Recycling bezahlen.Die Grundlagen dafür schafft das neue Verpackungsgesetz. Ein wesentliches Element des Gesetzes ist die neue „Zentrale Stelle“ mit dem Verpackungsregister LUCID. Es macht für jede  Bürgerin und jeden Bürger transparent, inwieweit die Hersteller ihrer Produktverantwortung nachkommen.

Seit 1993 gilt in Deutschland die Produktverantwortung für Verpackungen.  Das bedeutet, dass diejenigen, die Verpackungen mit Ware befüllen oder nach Deutschland einführen, gleichzeitig  die Entsorgung finanzieren müssen. Für Verpackungen, die bei privaten Verbrauchern anfallen, geschieht das über Lizenzentgelte an die sogenannten dualen Systeme, die wiederum das Recycling organisieren. Zahlreiche Unternehmen sind dieser Pflicht nicht gefolgt. Dadurch fehlte auch der finanzielle  Anreiz, auf überflüssige Verpackungen zu verzichten.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir wollen, dass die Wirtschaft  umfassend darüber nachdenkt, welche Verpackungen wirklich notwendig sind und welche Materialien umweltschonend zum Einsatz kommen. Das funktioniert besonders gut, wenn umweltschädliches Verhalten teurer und umweltfreundliches Verhalten belohntwird. Da setzt das Verpackungsgesetz   n. Weniger Verpackungen, diese aber besser recycelbar – das ist das Ziel.“

Eine große Neuerung des Verpackungsgesetzes ist die Stiftung „Zentrale  Stelle Verpackungsregister“. Sie ist seit Jahresanfang als Behörde tätig und soll Transparenz und Kontrolle beim Einsatz und bei der Entsorgung von Verpackungen verbessern. Svenja Schulze: „Wer seinen Müll umweltbewussttrennt, muss sich auch sicher  sein können, dass die Verpackungentatsächlich recycelt werden. Nur so  schafft man Vertrauen in unser Recyclingsystem. Dafür leistet die Zentrale Stelle einen großen Beitrag.“

Eine große Neuerung des Verpackungsgesetzes ist die Stiftung „Zentrale  Stelle Verpackungsregister“. Sie ist seit Jahresanfang als Behörde tätig und soll Transparenz und Kontrolle beim Einsatz und bei der Entsorgung von Verpackungen verbessern. Svenja Schulze: „Wer seinen Müll umweltbewussttrennt, muss sich auch sicher  sein können, dass die Verpackungentatsächlich recycelt werden. Nur so  schafft man Vertrauen in unser Recyclingsystem. Dafür leistet die Zentrale Stelle einen großen Beitrag.“

Das Verpackungsregister funktioniert im Kern so: Alle Unternehmen, die eine   erpackung nutzen und diese befüllen, müssen sich dort anmelden, ihr Unternehmensname und ihre Markennamen werden dann veröffentlicht. Außerdem müssen sie die Menge an Verpackungen melden, die sie befüllen und verkaufen bzw. in den Handel bringen und die dann  im privaten Haushalt als Abfall anfallen.Die Zentrale Stelle gleicht diese Angaben dann mit den Angaben der dualen  Systeme zu den recycelten Verpackungsmengen ab. Damit wird öffentlich nachvollziehbar, welche Unternehmen ihrer Produktverantwortung finanziell nachkommen und dafür sorgen, dass die  angestrebten Recyclingquoten erreicht  werden können. 

„Wir haben das Register bereits im August 2018 auf privatrechtlicher Basis  gestartet, weil wir wussten, dass es eine Vielzahl an Trittbrettfahrern gibt. Die hohe Anzahl an Anfragen von Erstinverkehrbringern, die nicht wissen, was  roduktverantwortung ist, hat uns bestätigt, wie notwendig diese Maßnahme und auch das Verpackungsgesetz sind“, berichtet Gunda Rachut, Vorstand der  tiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“, zu den ersten Umsetzungsschritten der Stiftung. Bis heute haben sich  30.000 Unternehmen im Verpackungsregister LUCID registriert. „Damit sind 70.000 Unternehmen mehr registriert, als dies bisher bei den dualen Systemen der Fall war. Das ist ein guter Start“, sagt  Gunda Rachut.

Gleichzeitig hat das Verpackungsregister neue Standards erarbeitet. Dazu gehören ein „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ und eine „Orientierungshilfe zur Bemessung der  ecyclingfähigkeit einer Verpackung“, die den dualen Systemen hilft, ökologische Aspekte bei der Berechnung der Lizenzentgelte zu berücksichtigen.

Gunda Rachut: „Die Standards sichern ein hohes Niveau vom Design der Verpackung bis hin zum Recycling. Gleichzeitig liefern sie einen verlässlichen Rechtsrahmen  für die Verpflichteten, die nun sehrviel einfacher ihre Pflichten ermitteln  können. Nur so erreichen wir die Ziele des Verpackungsgesetzes, mit einer Mischung aus Transparenz, niveauvollen Standards und einer effizienten Kontrolle.“

Ähnliche Beiträge