Ende April ist die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes in Kraft getreten. In Nicht-KMU ist nun bis zum 5. Dezember 2015 verpflichtend ein Energieaudit umzusetzen, soweit nicht bereits Energie- oder Umweltmanagementsysteme im Einsatz oder wenigstens im Aufbau sind.
Für viele Betriebe des produzierenden Gewerbes ist die Durchführung eines Energieaudits oder der Aufbau eines Energiemanagementsystems lange geübte Praxis – jedenfalls dann, wenn sie von entsprechenden Erleichterungen im Bereich der Stromsteuer oder EEG-Umlage profitieren wollen.
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