Zusätzliche Haftungsrisiken durch BIM?

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Viele Bauingenieure und Fachplaner, die neu in die Planung mit BIM starten, fürchten zusätzliche Haftungsrisiken. Da sich die Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Planern durch BIM wesentlich enger als bisher gestalten, bereitet ihnen insbesondere die gesamtschuldnerische Haftung Sorgen. Zudem stellt sich die Frage, ob die neue Planungsmethode durch die bestehende Berufshaftpflichtversicherung hinlänglich abgedeckt ist.

Zunächst die gute Nachricht: Egal ob mit BIM oder ohne gilt, dass jeder Projektbeteiligte grundsätzlich für seine eigenen Leistungen haftet. Zu einer gesamtschuldnerischen Haftung des Ingenieurs kommt es nur, wenn auch seine Planungs- oder Überwachungsleistung mangelhaft ist. BIM verschärft somit die gesamtschuldnerische Haftung nicht. Die digitale Methode kann im Gegenteil sogar vorteilhaft sein, da sich mit ihr viele Fehler frühzeitig erkennen und korrigieren lassen.

Zusätzliche Fehlerquellen und Haftungsrisiken bringt stattdessen der intensivere Einsatz von Software mit sich. Übernehmen Ingenieure im Rahmen eines BIM-Projekts neue Leistungsbilder, ist oft ein erweiterter Versicherungsschutz notwendig.

Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung ab?

Grundsätzlich umfasst der Schutz der Berufshaftpflichtversicherung alle Tätigkeiten, die zum Berufsbild der Ingenieure gehören. „Welche Methoden die Planer dabei verwenden, ist prinzipiell egal – was zählt, ist das Ergebnis der Arbeit“, erklärt Kai Doerk, Geschäftsführer des auf Ingenieure und Architekten spezialisierten Versicherungsmaklers Asekurado. Wer Grundleistungen der HOAI erbringt, ist versichert, auch wenn man dabei die Planungsmethode BIM anwendet. Dies gilt für Planungsleistungen ebenso wie für Beratung oder die klassischen Aufgaben des BIM-Koordinators, der digitale Fachmodelle prüft und zusammenführt.

Wichtige Fehlerquellen und Haftungsrisiken

Ingenieure, die Building Information Modeling nutzen, sollten sich in jedem Fall bewusst sein, dass der intensivere Einsatz von Hard- und Software technisch bedingte Fehler mit sich bringen kann. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Falsche Berechnungen aufgrund fehlerhafter Software
  • Mangelhafte automatisch generierte Leistungsverzeichnisse
  • Fehlende Informationen nach Datenaustausch über das offene Format IFC
  • Urheberrechtsverstöße bei der Übernahme vorgefertigter Teilmodelle
  • Durch Hardware-Ausfälle versursachte Projektverzögerungen
     

Ingenieure und Architekten haften hierbei grundsätzlich für die von ihnen gewählten Arbeitsmittel. Bei Mängeln sind sie zu Nachbesserungen verpflichtet, müssen also ihre Planung überarbeiten. Schadenersatz müssen sie nur dann leisten, wenn sie schuldhaft einen Schaden verursacht haben, beispielsweise weil sie übernommene Inhalte nicht sorgfältig ausgewählt, die Software falsch bedient oder Ergebnisse unzureichend kontrolliert haben. Wer die IT-Sicherheit vernachlässigt, kann auch für Cyberschäden belangt werden.

Verantwortung von BIM-Koordinatoren

Ein BIM-Koordinator haftet gegenüber dem Auftraggeber dafür, dass sein BIM-Modell mangelfrei und für den vereinbarten Zweck verwendbar ist. Hierfür empfiehlt es sich, die Ziele des Projekts und auch der BIM-Leistungen möglichst konkret im Planungsvertrag festzuhalten. Ingenieurbüros sollten bei BIM-Projekten besonders darauf achten, dem Bauherrn nur zuzusagen, was technisch auch machbar ist. Vor allem bei Open BIM gestaltet sich der Datenaustausch weiterhin schwierig. Welche Detailtiefe und welchen Umfang die digitale Planung überhaupt haben kann, sollte jedes Büro vor Vertragsunterzeichnung prüfen.
Haftpflichtschutz bei Bedarf individuell anpassen

Die Verantwortung des BIM-Managers geht noch um einiges weiter als die der BIM-Koordinatoren. Er übernimmt im Wesentlichen die Funktion eines Projektsteuerers und vertritt damit die Interessen des Auftraggebers. Der BIM-Manager legt die BIM-Ziele fest und sorgt für deren Einhaltung und Kontrolle. „Für diese Tätigkeit ist spezieller Versicherungsschutz für BIM-Manager notwendig, der nicht bei jedem Versicherer zur herkömmlichen Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure oder Architekten zählt und somit bei Bedarf gesondert zu vereinbaren ist“, so Kai Doerk vom Versicherungsexperten Asekurado.

Ähnliches gilt, wenn Ingenieure andere weitergehende Leistungen übernehmen wollen, wie zum Beispiel:

  • IT-Beratung
  • Softwareerstellung
  • Bereitstellung von Hardware/Servern
  • Neue Besondere Leistungen
  • Leistungen anderer Beteiligter (z.B. Vermessungsleistungen)

Ingenieure sollten im Zweifelsfall Rücksprache mit ihrem Makler oder Versicherer halten, um den genauen Umfang des Versicherungsschutzes zu klären bzw. ihn individuell zu erweitern.

Ingenieure müssen Cyber-Risiken mitdenken

Nicht zuletzt sollten sich alle Projektbeteiligten bewusst sein, dass der Einsatz von BIM die Cyber-Risiken deutlich erhöht. Damit wächst nicht nur die Abhängigkeit von digitalen Daten, auch die möglichen Einfallstore für Viren, Hacker und Co. nehmen drastisch zu. Das kollaborative Arbeiten erfordert es, dass alle Beteiligten jederzeit Zugriff auf alle Projektinformationen haben. Fällt die BIM-Cloud über mehrere Tage aus, werden Projektdaten verschlüsselt oder Daten von Dritten gestohlen, ist der finanzielle Schaden erheblich.

Alle Ingenieure, Architekten und sonstigen Beteiligten müssen im eigenen Büro sowie im Projekt für ausreichende IT-Sicherheit sorgen: mit regelmäßigen Datensicherungen, aktueller Software und Anti-Viren-Programmen, persönlichen und passwortgeschützten Accounts sowie einem klaren Rechtekonzept. Für das unvermeidliche Restrisiko empfiehlt Asekurado, die eigene Berufshaftpflichtversicherung um eine Cyber-Versicherung zu ergänzen, die insbesondere teure Eigenschäden abdeckt und Sofort-Hilfe im Ernstfall bietet.


Quelle: Asekurado Versicherungsmakler GmbH