BIngK kritisiert vorläufigen KfW-Förderstopp für energieeffiziente Gebäude

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Die Bundesingenieurkammer (BIngK) bedauert die Ankündigung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig zu stoppen. Als Begründung gab die KfW an, dass die enorme Antragsflut im Monat Januar, insbesondere für die EH55 Neubauförderung, die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen habe.

"Für viele Ingenieurbüros bedeutet der Stopp der KfW-Förderung, dass bereits gestellte Anträge nun möglicherweise nicht bewilligt werden oder bereits erbrachte Planungsleistungen nicht umgesetzt werden können bzw. verschoben werden müssen. So kann die Energiewende nicht gelingen! Hier ist ganz dringend mehr Planungssicherheit gefragt!“, kommentierte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, die Entscheidung. "Jetzt gilt es, dass die zuständigen Ministerien zügig und verlässlich sagen, auf welchem Weg und mit welchen Förderprogrammen sie – wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben – den Neubau der geplanten 400.000 Wohnungen, die Beschleunigung des Sanierens im Bestand sowie ihr Programm zum Ausbau von Solardächern erreichen wollen", sagte der Präsident der Bundesingenieurkammer. 

Aufgrund der vielen Förderanträge zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den vergangenen Wochen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderung energieeffizienter Gebäude durch die KfW heute vorläufig gestoppt. Ab sofort können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40) und Energetische Sanierung gestellt werden. Die Förderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 läuft mit dem heutigen Tag vorzeitig und endgültig aus. Über den Fortlauf der beiden anderen Förderprogramme soll zeitnah entschieden werden. 

Bereits im November 2021 hatte die Bundesingenieurkammer den kurzfristig angekündigten Förderstopp für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubaubereich kritisiert und gefordert, diesen bis zur geplanten Änderung des GEG zu verschieben.

Informationen des BMWK auf einen Blick

1. Was genau wird gestoppt und was passiert mit eingegangen Anträgen?

Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.

Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.

Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden.

Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.

2. Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH 40 wieder aufgenommen?

Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Weitere Informationen

Mehr über die Bundesingenieurkammer unter bingk.de

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