Die Corona-Erlasse für die Vergabe und Abwicklung von Bundesbaumaßnahmen werden zum 20.03.2022 aufgehoben.
Nach dem Auslaufen der epidemischen Lage hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Aufhebung der Corona-Erlasse für die Vergabe und Abwicklung von Bundesbaumaßnahmen zum 20.03.2022 angekündigt.
Betroffen sind folgende Erlasse:
- zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 21.03.2021,
- zu den Corona-bedingten Mehrkosten für Hygienemaßnahmen vom 17.06.2021
- zu Regeln, die die Einhaltung von Vergabevorschriften unmöglich machen vom 23.03.2021.
In Vergabeverfahren, deren Angebotsfrist nach dem 20.03.2022 abläuft, sind daher das "Hinweisblatt zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" sowie das VHB-Formblatt 217 den Vergabeunterlagen nicht mehr beizufügen.
Weitere Informationen
Erlass zum Download unter bingk.de