DÄMMWERK 2021 – GEG-Software im Jahres-Update enthalten

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Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt am 1. November 2020 in Kraft und löst die EnEV (2002–2020) und das EEWärmeG (2009–2020) ab. Zusammen mit dem GEG werden zukünftig die novellierte DIN V 18599:2018 und diverse Begleitnormen die Regeln beim energieeffizienten Bauen bestimmen.

Das Anforderungsniveau wird mit dem neuen Gesetz derzeit nicht erhöht und viele Berechnungsregeln werden übernommen. Dennoch gibt es einige relevante Umstellungen, etwa bei der Ermittlung des Heizwärmebedarfs, bei den Verteilungs- und Übergabeverlusten der Anlagentechnik, bei den thermischen Solaranlagen wie auch bei der Berechnung von Wärmepumpen, PV-Anlagen und Blockheizkraftwerken.  

Strom aus gebäudenaher Photovoltaik kann zukünftig in den Gebäudenachweisen berücksichtigt werden. Die vereinfachten Nachweisverfahren im Wohnungsneubau sowie bei Ausbauten und Erweiterungen wurden überarbeitet.

Die Neuerungen und Änderungen wurden in DÄMMWERK 2021, Bauphysik- und GEGSoftware bereits – wie in DW üblich parallel/ alternativ zu den früheren Verfahren – eingearbeitet. Erfolgreichen Nachweisen nach dem neuen GEG steht also nichts im Wege. Anwender der DÄMMWERK-Software brauchen dazu lediglich ein aktuelles Update auf DÄMMWERK 2021, denn das GEG 2020 und die DIN V 18599:2018 sind im regulären Jahres-Update enthalten. Neueinsteigern wird als Mindestausstattung das Modul „DIN V 18599“ für Wohn- und Nichtwohngebäude empfohlen. Man darf zwar Wohngebäude weiterhin nach DIN V 4108-6:2003 nachweisen, allerdings nur noch bis Ende 2023.

Interessierte können sich kostenlose Testlizenzen der Software auf der Homepage des Unternehmens herunterladen.

www.bauphysik-software.de