Die Bundesingenieurkammer zur geplanten Änderung der MBO

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Die Bundesingenieurkammer hat zu den geplanten Änderungen der Musterbauordnung (MBO) eine Stellungnahme an die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) abgegeben. Darin wird insbesondere die Ausnahme der bauaufsichtlichen Prüfung von Windenergieanlagen, die unter den Anwendungsbereich der EU-Maschinenrichtlinie fallen, kritisch bewertet. Eine weitest mögliche Einbeziehung dieser Anlagen in ein bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren wird gefordert.

Unterstützung signalisiert die Bundesingenieurkammer hingegen für die vereinfachte Zulassung von Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben und technischen Baubestimmungen. Somit kann in geeigneten Fällen das enge Korsett an Normen gelockert werden, die für die Bauwerkssicherheit nicht zwingend erforderlich sind ("Gebäudetyp E"). Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag geleistet, das Bauen einfacher, nachhaltiger, ressourcenschonender und klimafreundlicher zu gestalten und so mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen.

Bundesingenieurkammer unterstützt Initiative Gebäudetyp E

Auf der Bundesingenieurkammer-Versammlung im Herbst 2022 wurde ein Antrag zur Förderung der Initiative "Gebäudetyp E" von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau angenommen. Um die angestrebten Klimaschutz- und Wohnungsbauziele zu erreichen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen und innovativer Ideen. Mit der Initiative "Gebäudetyp E" soll fachkundigen Bauherrschaften, die nachhaltig und einfach bauen möchten, ein verlässlicher Rahmen geschaffen werden. Die grundlegende Idee lautet: Während die Schutzziele für Brandschutz, Sicherheit, Gesundheit und Umwelt einzuhalten sind, kann dagegen auf darüberhinausgehende Normen und Standards verzichtet werden. Neben einer Änderung der Bauordnungen ist flankierend notwendig, auf Bundesebene eine zivilrechtliche Öffnungsklausel zu schaffen. Damit könnte abweichend von den geltenden anerkannten Regeln der Technik ein "Gebäudetyp E" als spezielle Beschaffenheit im Werkvertrag rechtssicher vereinbart werden.

BIngK-Stellungnahme

zum Entwurf der Änderung der Musterbauordnung (MBO) (Stand: 14.03.2023) steht als Download bereit unter bingk.de