EEG-Umlage steigt 2016 auf 6,35 ct/kWh

Höchststand bei der gesetzlichen Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien

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Höchststand bei der gesetzlichen Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien

Es ist amtlich: Die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien steigt im kommenden Jahr von bisher 6,17 Cent pro Kilowattstunde um 0,18 Cent auf dann 6,35 Cent je Kilowattstunde. Das ist der höchste Stand seit der Einführung vor 15 Jahren. Mit diesem erneuten Anstieg wurde das erklärte Ziel vieler Politiker, die Kostendynamik der EEG-Umlage zu durchbrechen, neuerlich verfehlt. Die EEG-Umlage wird als Differenz zwischen den Vergütungssätzen und Kosten für die Bereitstellung EEG-Strom bemessen. Ihr Wert ist stets eine Prognose. Sie wird jährlich auf Basis von Schätzungen unabhängiger Gutachter ermittelt.

Kontrolliert wird die ordnungsgemäße Festsetzung der Umlage von der Bundesnetzagentur. Gezahlt wird sie letztlich von den Kunden. Ergänzend zur Veröffentlichung des neuen Umlagewertes hat das Produkt-, Energie- und Finanzdienstleistungsportal Öffnet externen Link in neuem FensterPreisvergleich.de die EEG-Umlage-Werte der vergangenen 15 Jahre zusammengefasst. Ein bundesdeutscher Haushalt zahlt danach als Anteil an der EEG-Umlage für 2016 bei durchschnittlicher Größe und einem Verbrauch von 3500 kWh pro Jahr exakt 264,64 Euro für den grünen Strom.

Allein von 2012 bis 2016 kletterte die EEG-Umlage von 3,59 ct/kWh auf 6,35 ct/kWh

Mit Ausnahme des Jahres 2015 ging die Preisentwicklung bei der EEG-Umlage seit der Einführung vor 15 Jahren stets nach oben: So betrug sie zum Start im Jahr 2000 noch bescheidene 0,20 ct/kWh, stieg 2007 mit seinerzeit 1,02 ct/kWh erstmals über den Ein-Eurocent-Wert je Kilowattstunde und kletterte danach bis 2014 kontinuierlich weiter. Allein von 2012 zu 2013 beispielsweise von 3,59 ct/kWh auf 5,28 ct/kWh.

Die Verbraucher müssen immer für grünen Strom zahlen

Ziel der EEG-Umlage ist, den Anteil von erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung bis zum Jahr 2050 auf mindestens 80 Prozent zu steigern. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz werden die Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und zumeist deutlich über Marktpreis zu vergüten. Außerdem regelt das Gesetz den Netzanschluss von Anlagen, in denen Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Zudem legt es fest, welche Vergütung der Anlagenbetreiber für den erzeugten Strom pro Kilowattstunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhält.

Die vier großen Netzbetreiber Transnet BW, Amprion, Tennet und 50Hertz errechnen die Umlage jährlich neu. Entscheidender Faktor ist dabei einerseits die Menge des ins Netz eingespeisten Ökostroms, für den die Produzenten in der Regel dann 20 Jahre lang eine feste Einspeisevergütung bekommen. Weitere Faktoren sind die aktuellen Strompreise an der Börse, die Zahl der Kunden sowie die Anzahl der von EEG-Umlage befreiten gewerblichen Nutzer. Immer zahlen müssen allerdings die Verbraucher.

Auch für 2017 sind Mehrausgaben für Haushalte wahrscheinlich

So müssen Privathaushalte durch die jetzt für 2016 festgesetzte EEG-Umlage mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3500 Kilowattstunden pro Jahr nochmals rechnerisch 7,66 Euro mehr für gelieferten Strom bezahlen als bisher. Wie teuer es genau wird, bleibt zunächst noch abzuwarten. Unklar ist noch, ob, wann und in welcher Höhe die Stromanbieter die Erhöhung der EEG-Umlage an ihre Kunden weitergeben. Egal, ob die EEG-Umlage künftig steigt oder fällt – ein sicheres Sparpotential besteht für Verbraucher sicher durch einen Wechsel des Stromanbieters. Ein regelmäßiger Preisvergleich lohnt sich immer.

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