Energiebedarfsausweise für Nichtwohngebäude erstellen

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Neuer Leitfaden zur Erstellung von Energiebedarfsausweisen für Nichtwohngebäude gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Gebäudeeigentümer für Neubauten nach Fertigstellung sowie im Bestand bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einen Energieausweis auszustellen. Für behördlich genutzte Gebäude besteht darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen eine Aushangpflicht, die ebenfalls die Erstellung eines Energieausweises erforderlich machen kann. Grundsätzlich gibt es die Wahl zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweisen.

Die Handreichung  des BBSR zeigt, wie sich die Energiebedarfausweise erstellen lassen, wie die Ergebnisse der Berechnungen zu interpretieren sind und welche Unterlagen für die Erstellung der Ausweise erforderlich sind. Anhand dreier typischer Gebäude (Schule, Bürogebäude und Verbrauchermarkt) werden die wichtigsten Bearbeitungsschritte bei der Erstellung von Energieausweisen exemplarisch aufgezeigt.

Energiebedarfsausweise nach dem GEG werden auf Basis der Neufassung der DIN V 18599 (Ausgabe 2018) berechnet sowie unter Verwendung neuer Energieausweismuster. Durch die Neustrukturierung der Regelungen im GEG und die Inbezugnahme der neuen Fassung der DIN V 18599, ist erforderlich geworden, die jeweiligen Bezüge zur Erstellung von Energiebedarfsausweisen näher zu erläutern. Ebenso sind mit der durch das GEG vorgenommenen Zusammenlegung der Regelwerke - EnEG, EEWärmeG und EnEV, die Regelungen zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Rahmen des Leitfadens ausführlich beschrieben.

Das Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung (ITG Dresden) hat den Leitfaden für das BBSR erarbeitet. Gefördert wurde die Arbeit durch das BMWSB-Innovationsprogram Zukunft Bau.

Kostenloser Download

 Interessierte können die gedruckte Publikation kostenfrei beim BBSR anfordern, die PDF-Version ist abrufbar unter www.bbsr.bund.de