Feuerhemmende Steildachdämmung mit PU-Hartschaum

IVPU

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Dächer müssen bei einem Brand im Inneren die Brandeinwirkung behindern. In bestimmten Fällen verlangen die Landesbauordnungen, dass die Dachkonstruktion der Feuerwiderstandsklasse REI 30 (feuerhemmend) nach DIN EN 13501-2 entspricht. Der Feuerwiderstand bezieht sich auf die Gesamtkonstruktion. Ausschlaggebend ist die Dauer in Minuten, die das Dach dem Feuer standhält und die Brandausbreitung verhindert. Dämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PU) werden den europäischen Brandklassen B und C (schwerentflammbar) oder D und E (normalentflammbar) gemäß DIN EN 13501-1 zugeordnet. Da PU aufgrund seiner dreidimensional vernetzten („duroplastischen“) Molekülstruktur nicht schmelzbar ist, tropft er im Brandfall weder „brennend“ noch „nicht brennend“ ab. Glimmbrände treten in Polyurethan-Dämmschichten nicht auf. Neu ist, dass die ausführende Firma gegenüber dem Auftraggeber einen schriftlichen Übereinstimmungsnachweis ausstellen muss. Darin wird bescheinigt, dass die Dachkonstruktion und die verwendeten Baustoffe der angegeben Feuerwiderstandsdauer entsprechen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis Nr. P-MPA-E-04-025 gilt für eine tragende, raumabschließende Steildachkonstruktion mit PU-Hartschaum Dämmung auf den Sparren bei einseitiger Brandbeanspruchung von der Unterseite. Mit diesem Prüfzeugnis ist die Anwendbarkeit der Bauart im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen und in die Feuerwiderstandsklasse REI 30 gemäß DIN EN 13501-2 eingestuft. Im Prüfzeugnis befindet sich ein Muster für die Übereinstimmungserklärung.

www.daemmt-besser.de/steildach

bauplaner Ausgabe 12/2013-1

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