Kein Wechsel des Fördersystems bei Solarstrom

Eckpunkte des Gesetzes zur Ausschreibung Erneuerbarer Energien

News
Eckpunkte des Gesetzes zur Ausschreibung Erneuerbarer Energien

Das Bundeswirtschaftsministerium hat erste Eckpunkte für ein Gesetz zur Ausschreibung Erneuerbarer Energien veröffentlicht. Dazu erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar): „Die Bundesregierung hat zu Recht erkannt, dass Auktionsverfahren weitgehend ungeeignet sind, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern. Einen Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei der Förderung von Solarstromanlagen soll es nicht geben und das ist gut so."

Nach den veröffentlichten Eckpunkten sollen sich mit dem für Ende 2016 erwarteten Inkrafttreten des neuen Gesetzes nur ebenerdig errichtete Solarparks und sehr große Solarstromanlagen auf Gebäuden mit einer Leistung von über einem Megawatt in Ausschreibungsverfahren um eine Förderberechtigung bewerben müssen. Der Großteil privater und gewerblicher Solarstrom-Interessenten soll hingegen weiterhin über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Die Förderhöhe ergibt sich hier nicht über Ausschreibungen, sondern sie richtet sich weiterhin nach der Höhe der Photovoltaik-Nachfrage. Je mehr Solarstromleistung neu installiert wird, desto schneller sinkt die Förderung für neu errichtete Solarstromanlagen. Dieses Verfahren hat sich nach Einschätzung des BSW-Solar im Grundsatz bewährt.

Seit dem Start des EEG im Jahr 2000 sind die Preise für Solarstromanlagen um rund 90 Prozent gesunken. Nach Einschätzung der Bundesregierung zählt die Photovoltaik neben der Windenergie zu den zwei zentralen Säulen der Energiewende. Ihr verstärkter Ausbau ist nicht nur für den Klimaschutz unverzichtbar. Mit Hilfe von Solarenergie schützen sich inzwischen auch immer mehr Bürger und Unternehmer vor steigenden Energiekosten.

Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.solartechnikberater.de

Ähnliche Beiträge