KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen

Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden

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Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden

Die KfW Bankengruppe fördert ab dem 1. Juli 2015 erstmals auch die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Damit setzen die KfW und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eines der wichtigsten Ziele des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) um. Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) informiert, worauf Unternehmen bei der Durchführung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden achten sollten.

Neben dem energieeffizienten Neubau und der vollständigen Sanierung von gewerblichen Nichtwohngebäuden bezuschusst die KfW auch Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden. Wer jetzt seine Heizungsanlage erneuert oder den Wärmeschutz optimiert, profitiert von niedrigen Kreditzinsen und Tilgungszuschüssen. Aber auch an der Gebäudehülle lassen sich Maßnahmen umsetzen, die den CO2-Ausstoß deutlich mindern –etwa die Sanierung alter oder die Nachrüstung mit neuen Lichtkuppeln und Lichtbändern. Davon profitieren auch die Unternehmen: Moderne drei- oder vierschalige Dachoberlichter haben einen geringen Wärmedurchgang bei einer hohen Lichtdurchlässigkeit. Sie liefern genügend Tageslicht, um den Bedarf an künstlichen Lichtquellen zu senken. Außerdem tragen sie zur Dämmung beheizter Räume bei, was bei den Heizkosten erhebliche Sparpotenziale freisetzt.

Hohe Anforderungen beim Wärmedurchgang

Grundsätzlich lassen sich Dachoberlichter in jedes Flachdach integrieren. Hierbei sollte ein qualifizierter Fachmann zu Rate gezogen werden, der die Projektplanung hinsichtlich Konstruktion, Gebäudestatik und Materialauswahl unterstützt. Das lohnt sich gleich doppelt: Zum einen fördert die KfW auch die anfallenden Planungskosten. Zum anderen muss bereits bei Antragsstellung die Einhaltung von technischen Mindestanforderungen durch einen Sachverständigen bestätigt werden. Diese Anforderungen sind in dem KfW-Merkblatt 6000003418 definiert. Demnach dürfen Dachoberlichter in beheizten Räumen nur einen begrenzten Wärmedurchgangskoeffizienten (U) aufweisen. Nach den Vorgaben der KfW dürfen Lichtkuppeln und Lichtbänder einen U-Wert von 1,5 W/m²K nicht überschreiten. Weil einschalige oder zweischalig Dachoberlichter einen U-Wert jenseits von 2,5 W/m²K aufweisen, müssen mindestens drei- oder vierschalige Lichtkuppeln oder Lichtbänder z. B. mit Stegmehrfachplatten verbaut werden.

Tilgungszuschüsse nutzen

Mit dem Programm wendet sich die KfW an Unternehmen aus Produktion und Handel, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Grundsätzlich werden alle anfallenden Kosten für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen gefördert. Dazu gehören Planungs- und Materialkosten sowie die Kosten für den Einbau der Dachoberlichter durch ein Fachunternehmen. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers und wird unter Berücksichtigung der KfW-Bonitätsklassen individuell festgelegt. Nach Durchführung der Maßnahmen prüft ein Sachverständiger den fach- und fristgerechten Einsatz der Mittel. Hat das Unternehmen die technischen Anforderungen erfüllt, gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss in Höhe von fünf Prozent des zugesagten Betrages, jedoch maximal 50 Euro pro Quadratmeter.

Fazit: Mit der Nachrüstung von Lichtkuppeln und Lichtbändern senken Unternehmen nicht nur ihre Betriebskosten, sie steigern auch das Wohlbefinden und die Motivation ihrer Mitarbeiter. Diesen positiven Eigenschaften tragen sogar die Vereinten Nationen Rechnung, indem sie 2015 als Jahr des Lichts ausgerufen haben.

Weitere Informationen gibt es auf Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.fvlr.de/tag_energieeffizienz.htm 

Quelle: FVLR / Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.fvlr.de

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