Klimaanpassungsgesetz: BIngK sieht neue Clusterbildung kritisch

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BIngK
Energie • Klima • Dämmung

Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zum Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes

Die Bundesingenieurkammer unterstützt in ihrer Stellungnahme die von der Bundesregierung vorgelegte Klimaanpassungsstrategie mit dem vorgesehenen Monitoring und einer Vier-Jahres-Anpassung. Diese soll neben der Bekämpfung der Klimakrise die vorsorgende, risikobasierte Anpassung an die Klimakrise in Deutschland verstärken.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf wurden die im Klimaschutzgesetz vom 12.12.2019 festgelegten Sektoren zu neuen Clustern umstrukturiert. Dabei wurden die Bereiche Bauwesen, Energiewirtschaft und Verkehr / Verkehrsinfrastruktur zusammengefasst. Im ursprünglichen Gesetz bildete jedes dieser gesellschaftlichen Gebiete einen Sektor mit eigenen Vorgaben zur Minderung von Treibhausemissionen.

Kritikpunkte

Die hier vorgenommene neue Clusterbildung wird grundsätzlich kritisch gesehen, da die Handlungsfelder im Cluster Infrastruktur unterschiedlichen Ministerien unterliegen. Eine verpflichtende Minderung der Treibhausgasemissionen für die einzelnen Teilbereiche, deren Nachvollziehbarkeit und Vorgaben für jedes einzelne Handlungsfeld wird unter dieser Voraussetzung nicht als realistisch angesehen. Bei diesem Cluster ist weiter zu berücksichtigen, dass zwei der größten Treibhausgasverursacher in Deutschland zusammengefasst werden. Eine Einhaltung der Klimaschutzziele erscheint nur erreichbar, wenn sowohl im Bereich Bauwesen als auch im Verkehr entsprechende Maßnahmen zur CO2-Minderung erfolgen und eine stetige Einzelauswertung dazu erfolgt.

Empfohlene Maßnahmen

Begleitend zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen ist aus Sicht der Bundesingenieurkammer aber auch eine klimaresiliente Sicherung der kritischen Infrastruktur erforderlich. Sowohl beim Bau als auch beim Wiederaufbau nach Katastrophenfällen sollte darauf geachtet werden, dass zumindest die Resilienz Kritischer Infrastrukturen verbessert wird. Dazu sind gegebenenfalls auch Anpassungen in weiteren Gesetzen erforderlich.

Weitere Informationen

Die Stellungnahme lesen Sie unter bingk.de