Kommunales Energiemanagement

Ab 1. Januar vom Bund gefördert

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Ein effizientes Energiemanagement senkt den Energieverbrauch in kommunalen Liegenschaften um bis zu 20 Prozent – und das ohne Investitionen. Dieses Vorgehen leistet nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, es entlastet auch dauerhaft den Kommunalhaushalt. Die Kosten für die nötigen energietechnischen Beratungen fördert der Bund ab dem 1. Januar 2019 über die Kommunalrichtlinie und ersetzt damit die Landesförderungen. Darauf weisen das Kompetenzzentrum Energiemanagement der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg und der Verband der regionalen Energieagenturen (IGrEA) hin. Beim kommunalen Energiemanagement verstärken die beiden Organisationen künftig ihre Kooperation. Sie wollen die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg damit noch besser unterstützen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf Beratungen, Schulungen und den Einsatz des neuen, kostenfreien Online-Werkzeugs mit dem Namen „Kom.EMS“.