Sicherheit am Notausgang mittels Funktürwächter

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Notausgänge dürfen laut Gesetzgeber nicht verschlossen werden. Sie müssen frei und leicht für jedermann zu öffnen sein, um im Gefahrenfall das Gebäude schnell verlassen zu können. Andererseits verleiten offene Notausgangstüren oft zur unberechtigten Benutzung. Daher sollten diese Türen mit geprüften Notausgangssicherungssystemen versehen werden. Diese ermöglichen die Flucht aus dem Gebäude und bauen gleichzeitig eine Hemmschwelle gegen eventuellen Missbrauch auf. Der gemäß DIN EN 179 vom Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen geprüfte „EH-Türwächter“ von GfS wird diesen Anforderungen gerecht.
In Verschlussstellung sichert der batteriebetriebene Türwächter die Türklinke am Notausgang, jedoch könnte die Tür im Notfall, gemäß DIN EN 179, in einem Öffnungsvorgang geöffnet werden. Beim Herunterdrücken der Türklinke verschiebt sich das Gerät senkrecht nach unten, die Tür geht auf, gleichzeitig ertönt Alarm. Zur Gewährleistung der Gebäudesicherheit reicht ein Signal an der betreffenden Tür jedoch oft nicht aus. Zentral überwachte Gebäude erfordern zusätzlich eine Meldung von weiteren im Haus installierten Signalgebern, was z. B. mit dem GfS-Produkt realisiert werden kann.
Beim „EH-Funktürwächter“ wird neben einem örtlichen Alarm ein Funksignal abgesetzt. Ein integrierter Funksender überträgt dieses Funksignal innerhalb einer Reichweite von bis zu ca. 30 m, je nach örtlicher Gegebenheit, kabellos an einen Empfänger, der dieses z. B. an eine externe Sirene/Blitzleuchte, ein Anzeige-tableau oder Ähnliches, weiterleitet.

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