Sicherheit an Schulen - ein Dauerthema

Planung von Flucht- und Rettungswegen

ARD
Anlagen & Systeme
Planung von Flucht- und Rettungswegen

Anforderungen an die Sicherheit von Schulen und auch Kindergärten unterliegen stetigen und oftmals auch steigenden Anforderungen; parallel entwickelt sich die Sicherheitstechnik ständig weiter. Bauverantwortliche und Betreiber, Planer und Errichter von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind daher gut beraten, bei Neubau, Erweiterung oder Sanierung an einem Strang ziehen und sicherheitsrelevante Aufgabenstellungen frühzeitig durch sinnvoll eingesetzte, intelligente Technik in Angriff zu nehmen. Die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulBauR) bleibt sehr allgemein und gibt nur grundsätzlich vor, dass es Rettungswege, Rauchableitung und Sicherheitsbeleuchtung geben muss. Auch Alarmierungsanlagen sind zwingend vorgeschrieben, ihr Signal muss sich vom Pausenton deutlich unterscheiden und von einer Alarmierungsstelle ausgelöst werden können. Weitere Maßnahmen und Konzepte sind daher separat und vor allem frühzeitig zu regeln.

Die Arbeitsgemeinschaft der Planer und Errichter von Sicherheitstechnik und der Fachverband Sicherheit im ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. haben sich schon vor geraumer Zeit des Themas Sicherheit in Schulen und insbesondere auch des Themas Schutz vor Amokfällen angenommen. Herausgekommen sind dabei mehrere Publikationen, unter anderem ein Planungsleitfaden mit Checklisten sowie ganz aktuell eine Norm zum Thema „Gefahrenreaktionssysteme“.

Der neue rote Faden DIN V VDE V 0827
Das Thema Sicherheit an Schulen ist längst für Schulträger, die sogenannten „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BOS) aber auch Planer und Errichter zum Thema geworden. Die neue Vornorm DIN V VDE V 0827 schafft nun Klarheit und liefert einen roten Faden für die sicherheitstechnische Bewertung und Ausstattung von Schulen. Der inzwischen verabschiedete Normentwurf besteht aus zwei Teilen: Teil 1 enthält allgemeine Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS). Teil 2 beschreibt Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS), die in NRGS eingesetzt werden. „Der Normentwurf ist für technische Lösungen offen“, kommentiert Bernd Ammelung, Mitglied im DKE-Normausschuss 713.1.19 sowie Vorstandsmitglied im Fachverband Sicherheit des ZVEI die neue Vornorm. Sie schließt Lücken beim Schutz vor Notfällen und Gefahren in öffentlichen Einrichtungen und enthält erstmals die Beschreibung eines ganzheitlichen Risikomanagements, das eine genaue Risikobewertung erlaubt. In ihm werden die sicherheitstechnischen Anforderungen zu drei Sicherheitsgraden beschrieben. Der zu erfüllende Sicherheitsgrad ist im Rahmen einer Risikoanalyse zu bestimmen und zu dokumentieren. Dabei bleibt es dem Risikomanager und dem Sicherheitsfachplaner überlassen, welche Technik zur Erfüllung der ausgewählten Sicherheitsanforderungen eingeplant und eingesetzt werden. Damit verfügen Betreiber, Planer und Errichter von öffentlichen Gebäuden erstmals künftig über ein ganzheitliches Planungsinstrument, mit dem sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen nachhaltig konzipieren und installieren und auf die jeweilige Schulsituation anpassen können.

Brandschutz – oft vernachlässigt, aber immer ein Thema
Die Anforderungsprofile für Schulneubauten, Erweiterungen und Sanierungen sind so unterschiedlich wie die Gebäude selbst. Erste und wichtigste Komponente eines Sicherheitskonzeptes stellt bei allen Bauaufgaben in der Regel der vorbeugende Brandschutz dar. Hierbei prägen das große Personenaufkommen und die besondere Schutzbedürftigkeit des Personenkreises das Konzept. Dabei kommt der Früherkennung eine immense Bedeutung zu. Oft lauert die Gefahr auch dort, wo nachträglich in die technische Ausrüstung der Klassenzimmer investiert wurde, beispielsweise in Kabelkanäle, die in Zwischendecken oder Fußbodenhohlräumen liegen. Mitunter sind diese Brandlasten im Gesamtkonzept nicht ausreichend berücksichtigt, insbesondere wenn Räume nachträglich ausgerüstet wurden. Ausgereifte Systemlösungen erlauben es, brandschutztechnische Maßnahmen architektonisch ansprechend und zugleich mit höchster technischer und wirtschaftlicher Funktionalität für alle Gebäudebenutzer umzusetzen. Dies gilt gleichermaßen für Neubauten ebenso wie für Erweiterungen und Sanierungen.

Intelligente Sicherheitstechnik schützt Menschen und Werte
Wer über eine Modernisierung oder Sanierung sicherheitstechnischer Anlagen nachdenkt, sollte darauf achten, dass sich die Einzelsysteme in das Gesamtsystem integrieren und gemeinsam zentral verwalten und erweitern lassen. Der Vorteil dabei ist, dass alle Einrichtungen eine gemeinsame Infrastruktur benutzen. Auf diese Weise können zum Beispiel Videokameras, Zutrittskontrolle und Einbruchmeldetechnik wirkungsvoll kombiniert und der Alarm erstens schneller und zweitens über eine einheitliche Zentrale ausgelöst werden.

Das Thema „Digitale Vernetzung“ von Gefahrenmeldeanlagen wird derzeit auf verschiedenen Ebenen lebhaft diskutiert. Der Trend zur digitalen Vernetzung von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) untereinander und mit Systemen der Gebäudeautomation über Standard IP-Netze ist klar erkennbar und wird sich in Zukunft noch weiter verstärken. Die Vernetzung kommt mit großen Schritten, denn sie bietet viele Vorteile hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Anwendungskomfort. Insbesondere vor dem Hintergrund der digitalen Vernetzung sind die Themen „Fernzugriff“ und der sichere Umgang damit wesentliche Herausforderungen. Der ZVEI geht auch hier zielstrebig voran und erarbeitet in der ZVEI Arge-Fachgruppe „Vernetzte Sicherheit“ zurzeit ein Schnittstellen-Merkblatt für die Sicherheitstechnik, das unter anderem allgemeine Anforderungen an IP-Vernetzungen von Gefahrenmeldeanlagen sowie funktionalen Schnittstellenbeschreibungen in einer Matrix-Darstellung enthalten wird.

Im Brandfall evakuieren und bei Amoklauf verbarrikadieren
Fluchtwege sind im Notfall lebensrettend. Sie müssen frei begehbar und deutlich gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung muss auch noch im dichten Rauch erkennbar sein. Eine dynamische Fluchtweglenkung ermöglicht eine Flucht durch ungefährdete Gebäudebereiche, indem die Richtung der Fluchtwegeanzeige je nach Gefahrenlage geändert wird. Türen innerhalb von Fluchtwegen, die in andere Brandabschnitte führen, dürfen nicht verschlossen sein. Ebenso muss eine ausreichende Beleuchtung auch beim Ausfall einer Stromanlage gewährleistet sein bzw. eine Sicherheitsstromversorgung vorhanden sein, so die Muster-Schulbau-Richtlinie.

Die Planung von Flucht- und Rettungswegen obliegt einem Brandschutzplaner im Rahmen eines Brandschutzgutachtens. In einem solchen Gutachten werden Grundrisspläne einer Schule erstellt, in die alle Flucht- und Rettungswege eingetragen sind. Diese Pläne dienen als Grundlage für die Erstellung von Flucht- und Rettungswegen, die in den Fluren einer Schule an gut sichtbaren Stellen aushängen müssen. Während bei der Planung von Flucht- und Rettungswegen in der Vergangenheit nur das Brandrisiko Berücksichtigung fand, müssen heutige Sicherheitskonzepte auch weitergehende Bedrohungen wie etwa die eines Amoklaufs oder eines Umweltalarms beinhalten. Die im konkreten Fall zu treffenden Maßnahmen sind jedoch sehr gegensätzlich: Im Brandfall evakuieren und bei Amok verbarrikadieren, lautet die Devise. Ein- bis zweimal im Jahr wird die Durchführung einer Evakuierungsübung empfohlen, die auch die alternativen Flucht- und Rettungswege mit berücksichtigen sollte. Eine Evakuierung ist abgeschlossen, wenn sich die letzte, im Gebäude befindliche Person auf dem im Notfallplan ausgewiesenen Sammelplatz gemeldet hat.

2-Sinne Kennzeichen zur Fluchtwegeerkennung für behinderte Schüler und Schülerinnen
Neu ist die 2-Sinne-Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, denn nach den Vorgaben aus dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz und den Vorgaben zur Inklusion von behinderten Schülern und Schülerinnen in normale Klassenverbände muss diese Art der Rettungswegkennzeichnung auch nach dem 2-Sinne-Prinzip erfolgen. Solche Systeme werden „Dynamische 2-Sinne Flucht- und Rettungsweg-Kennzeichnung“ genannt, wobei die Kennzeichnungen Augen und Ohren ansprechen; dynamisch bedeutet in diesem Fall, dass sich die Richtungskennzeichnung der Flucht- und Rettungswege immer an die jeweilige Bedrohungslage anpassen lassen muss. Systeme dieser Art sind bisher bauordnungsrechtlich nicht gefordert gewesen. Ihre Notwendigkeit ergibt sich jedoch aus dem Arbeitsstättengesetz und den zugehörigen Regeln und Verordnungen. Zur Bewältigung schwieriger Aufgaben und Begegnung hoher Risiken sind sie bisher in Einzelfällen seit vielen Jahren erfolgreich im Einsatz.

Amok-Schutzsysteme
Im Amokfall kommt es zu keiner Evakuierung. Stattdessen lautet die Empfehlung, sich in den Räumen einzuschließen und sich so gut es geht zu verbarrikadieren. Hier wären Flucht- und Rettungswege zu entwerfen, die nicht aus dem Gebäude hinausführen, sondern in gesicherte und verschließbare Räume oder Bereiche führen. Doch diese gegensätzlichen Empfehlungen werfen einige Fragen auf:

  • Wer meldet einen Brand- oder Amokfall?
  • Wie werden Brand- und Amokfall gemeldet?
  • Wohin werden Brand- und Amokfall gemeldet?
  • Wie kann sicher zwischen Brand und Amok unterschieden werden?
  • Wer wird im Brand- und Amokfall alarmiert?
  • Wie wird im Brand– und Amokfall alarmiert?
  • Wie werden unerwünschte Brand- und Amokalarme vermieden?

Neben diesen vorgenannten beiden Bedrohungen sind ggfls. noch weitere Bedrohungen, z.B. Umweltalarm oder Attentat, etc. zu berücksichtigen. Auch diese Not- bzw. Gefahrenfälle werfen Fragen auf. Alle Antworten sind dann in einem individuell zu erstellenden Flucht- und Rettungsplan zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen bedeuten aber auch, dass z.B. Flucht- und Rettungswege nicht mehr statisch nur einen Weg aufzeigen dürfen. Sie müssten mindestens in der Lage sein, einen sicheren Weg zur Evakuierung im Brandfall auf den definierten Sammelplatz zu zeigen und im Amokfall den umgekehrten Weg in gesicherte, verschließbare Räume.

Sicherheitsdefizite können behoben werden!
Effektiver Brandschutz ist die Grundvoraussetzung für eine sichere Schule. Das Schulgebäude muss im Brandfall in kürzester Zeit vollständig geräumt werden. Vorherrschende Sicherheitsdefizite lassen sich durch eine automatische Brandmeldeanlage beheben. Im Gefahrenfall leitet eine Brandmeldeanlage automatisch die richtigen Maßnahmen ein. Sie erkennt einen Brand frühzeitig. Dadurch steht mehr Zeit für die Evakuierung zur Verfügung und der Schaden wird begrenzt. Die Brandmeldezentrale (BMZ) ist das Herzstück einer solchen Brandmeldeanlage. Sie nimmt die Alarme der angeschlossenen Brandmelder entgegen, überprüft ihn ggf. auf Plausibilität (durch Mehrmelderabhängigkeit), lokalisiert den Brand und alarmiert automatisch die Feuerwehr. Gleichzeitig leitet sie über eine Sprachalarmanlage oder akustische Signale die Evakuierung des Gebäudes ein. Darüber hinaus löst sie die Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) aus, legt Aufzüge in ungefährdeten Etagen still und schließt Brandabschnittstüren.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Weil aber Brände in den Gebäuden nicht grundsätzlich verhindert werden können, kommt dem schnellen Rauch- und Wärmeabzug eine zentrale Bedeutung innerhalb des baulichen Brandschutzes zu. Jede Art von Verbrennung führt zur Entstehung von Rauchgasen, die mehr oder weniger toxisch sein können. Aufgrund des thermischen Auftriebs steigen diese Verbrennungsprodukte im Raum nach oben und bilden unterhalb der Decke eine Schicht aus Rauch und Brandgasen. Diese Rauchgasschicht wird mit fortschreitender Branddauer immer dichter. Schulgebäude, Flure und Klassenzimmer werden ohne RWA in wenigen Minuten vollständig mit Rauchgasen ausgefüllt.

Mit Hilfe elektromotorischer Antriebe werden die RWA-Öffnungen im oberen Bereich des Raumes und ggf. die Zuluftöffnungen innerhalb kürzester Zeit automatisch geöffnet, so dass der Rauch schnell nach oben entweichen kann. Die notwendigen Zuluftöffnungen im unteren Raumbereich sorgen für den erforderlichen Ausgleich des Massenstroms und verstärken den Effekt des thermischen Auftriebs. Der Zeitpunkt der Auslösung des Öffnungsvorganges der RWA-Öffnungen hat einen großen Einfluss auf das optimale Funktionieren des „natürlichen Rauchabzugs“.

Für die Sicherheit gibt es keine Patentlösung
Jede einzelne Schule, Universität, Kindertagesstätte, etc. muss mit andersgearteten Bedrohungen rechnen, hat unterschiedliche bauliche Gegeben-heiten und ist individuellen Risiken ausgesetzt. Hier gibt es keine Patentlösung für das richtige Sicherheitskonzept. Wirksamer Schutz ist nur durch die Kombination präventiver, technischer, baulicher und organisatorischer Maßnahmen möglich. Das gilt für den Brandschutz ebenso wie für alle weiteren Gefahren von Amok bis Vandalismus.

Vorbeugender Brandschutz, präventive und organisatorische Maßnahmen sorgen im Notfall für eine hohe Sicherheit. Dieser beinhaltet alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken. Zu den organisatorischen Maßnahmen im Vorfeld einer Not- oder Gefahrensituation gehört auch die aktive Aufklärung der Mitarbeiter hinsichtlich Brandvermeidung, Brandausbreitung, Deeskalation, über Sicherheitsrisiken oder verhaltenspräventive Maßnahmen und Früherkennung. Bauliche Maßnahmen verhindern zudem das Eindringen unbefugter Personen und erleichtern die Orientierung im Not- oder Gefahrenfall. Eine Videoüberwachung kann abschreckend auf Einbrecher oder Störenfriede wirken. Die Kameras erfassen Eindringversuche bereits an der Grundstücksgrenze und verschaffen so zusätzliche Zeit für geeignete Maßnahmen. Je nach individueller Gefahrenlage sind weitere technische Maßnahmen denkbar.

In der Sicherheitstechnik werden die Innovationszyklen immer kürzer. Hinzu kommt, dass zukunftsfähige Infrastrukturen bei der späteren Umnutzung oder Erweiterung höchste Flexibilität verlangen. Planer, Sachverständige und Errichter müssen deshalb viel häufiger als früher auf neue technologische Entwicklungen reagieren, um zu technisch ausgereiften, wirtschaftlich umsetzbaren und dauerhaft funktionssicheren Lösungen zu gelangen. Sr

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