Sicherung von Notausgangstüren

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Brandschutz
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Notausgänge dürfen laut Gesetzgeber nicht verschlossen werden. Sie müssen frei und leicht für jedermann zu öffnen sein, um im Gefahrenfall das Gebäude schnell verlassen zu können. Andererseits verleiten offene Notausgangstüren oft zur unberechtigten Benutzung. Daher sollten diese Türen mit geprüften Notausgangssicherungssystemen versehen werden.

Diese ermöglichen die Flucht aus dem Gebäude und bauen gleichzeitig eine Hemmschwelle gegen eventuellen Missbrauch auf. Der gemäß DIN EN 179 vom Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen geprüfte „EH-Türwächter“ von GfS wird diesen Anforderungen gerecht. 

Der GfS EH-Türwächter wird unterhalb der Türklinke montiert und sichert diese. Im Notfall kann die Türklinke mit einem Handgriff (Einhandbedienung) heruntergedrückt und die Tür geöffnet werden. Hierbei verschiebt sich das Gerät senkrecht nach unten. Der Fluchtweg wird frei.

Um die Hemmschwelle gegen Missbrauch zu erhöhen, ist die Ausstattung mit einem Voralarm ratsam. Bereits bei leichter Berührung der Türklinke löst der Voralarm aus. Sobald der Benutzer die Klinke loslässt, schaltet sich der Alarm wieder ab. Der Voralarm warnt, hemmt und verhindert die endgültige Öffnung. Die Tür bleibt geschlossen. Erst bei vollständigem Durchdrücken der Türklinke wird der Notausgang passierbar. Hierbei wird der Hauptalarm mit einer Lautstärke von ca. 95 db/1 m ausgelöst. Nur mithilfe eines Schlüssels lässt sich dieser Alarm quittieren und der GfS EHTürwächter in seine Ausgangsposition zurückstellen.

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