Befragung startet im April 2018

Überprüfung der Vergütungsregelungen des JVEG für Sachverständige

Deutsches Ingenieurblatt 03/2018
Kammer

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte vor einem Jahr angekündigt, mit einer Marktanalyse die Überprüfung und Anpassung der Vergütungssätze des JVEG an die aktuelle Marktentwicklung vorzunehmen. Ein Forschungsvorhaben, das im Januar dieses Jahres begonnen wurde und bis Jahresende abgeschlossen sein soll, analysiert nun die aktuellen Vergütungssätze für Sachverständige in der Privatwirtschaft, um entsprechende Anpassungen auch im JVEG vorzunehmen. Die Befragung der Sachverständigen soll im April 2018 beginnen.

Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) regelt das Entgelt von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, wenn diese im Auftrag eines Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder einer Behörde tätig werden. Die Höhe der Vergütung ist in § 9 und der dazugehörigen Anlage 1 mit den jeweiligen Sachgebieten im Gesetz genau geregelt. Das JVEG ist damit die Honorarordnung für die gerichtlich tätigen Sachverständigen.Die derzeit geltenden Vergütungssätze sind zuletzt aufgrund einer Marktanalyse im Zeitraum von 2008 bis 2010 angepasst worden und sind seit 2013 inkraft. Die Bundesingenieurkammer hat sich deshalb schon seit längerem dafür eingesetzt, dass diese Vergütungssätze an die aktuelle Marktentwicklung erneut angepasst werden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Frühjahr 2017 angekündigt, in einer neuen Marktanalyse die Überprüfung und Anpassung der Vergütungssätze des JVEG an die aktuelle Marktentwicklung vorzunehmen.
Im ersten Schritt hat das BMJV in einem hierfür eingerichteten Beirat (in dem auch die Bundesingenieurkammer vertreten ist sowie Vertreter der Bestellungskörperschaften, der Dachverbände, des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. und der Landesjustizverwaltungen) um Erfahrungen und Änderungsbedarf an der nach der letzten Reform 2013 vorgenommenen Neueinteilung der Sachgebiete in Anlage 1 zu § 9 JVEG gebeten. Während des vergangenen Jahres wurde dabei die Sachgebietsliste überarbeitet. Für den Ingenieurbereich wurden insbesondere die Sachgebiete „Geotechnik, Erd- und Grundbau“ sowie „Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung von Bauleistungen“ zusätzlich in die Anlage 1 aufgenommen.
In einem zweiten Schritt hat nun das BMJV eine neue Marktanalyse beauftragt, bei der die aktuellen Vergütungssätze für Sachverständige in der Privatwirtschaft analysiert werden, um dann entsprechende Anpassungen auch im JVEG vorzunehmen. Das Forschungsvorhaben startete Anfang Januar 2018 und soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Die Befragung der Sachverständigen ist für April 2018 geplant.

Eine Vielzahl an Teilnehmern ist erforderlich!
Das Ergebnis der Befragung wird Grundlage für die Neufestsetzung der Honorarsätze für gerichtliche tätige Sachverständige sein. Deshalb bittet die Bundesingenieurkammer alle Sachverständigen, im eigenen Interesse unbedingt an der Befragung teilzunehmen. Nur ein repräsentativer Rücklauf mit Angaben über die derzeit in der Privatwirtschaft erzielbaren Vergütungssätze wird den Sachverständigen in den kommenden Jahren eine vergleichbare Vergütung auch bei Gerichtsgutachten sichern.
Mit der Projektleitung wurde die Firma InterVal GmbH aus Berlin beauftragt, die als unabhängiges Forschungsinstitut auf empirische Studien und insbesondere Evaluierungen von Projekten, Programmen und Gesetzen spezialisiert ist.

Projektablauf im Überblick
Innerhalb des Forschungsvorhabens wird eine repräsentative Befragung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt. Diese erfolgt primär online. Unmittelbar vor Beginn der Befragung werden die Sachverständigen außerdem von den Ingenieurkammern, bei denen sie Mitglied sind, auf den in Kürze bevorstehenden Beginn der Erhebung hingewiesen und zur Teilnahme aufgefordert.
Wenn zu Befragende nicht per E-Mail erreichbar sind und keinen Internetzugang haben, können sie per Fax an der Befragung teilnehmen.
Die Einladungsschreiben zur Teilnahme an der Befragung werden voraussichtlich im April 2018 per E-Mail und – da, wo es notwendig ist, – per Fax versendet. Absender ist die InterVal GmbH, der Versand erfolgt über diesen Absender: JVEG(at)interval-berlin.de
Hinweis: Bitte stellen Sie bereits jetzt sicher, dass der E-Mail-Absender JVEG(at)interval-berlin.de nicht durch den Spam-Filter aufgehalten wird.
Die Kontaktdaten erhält die InterVal GmbH von den Bestellungskörperschaften bzw. Verbänden ausschließlich für den Zweck der Durchführung dieser Studie.
Jedes Einladungsschreiben enthält einen individuellen Code und einen Link, der zum Fragebogen führt. Über den Code wird sichergestellt, dass an der Befragung nur zuvor eingeladene und somit autorisierte Personen teilnehmen.

Inhalt der Befragung
Im Fokus der Befragung stehen wirtschaftliche Eckdaten zur Tätigkeit der Sachverständigen, die Kalkulationsweise (z. B. mit/ohne Nebenkostenpauschalen) sowie die Höhe der Stundensätze, die außerhalb von Justiz und Verwaltung erzielt werden.
Während der Befragungsphase (voraussichtlich April bis Juni 2018) stehen Mitarbeiter der InterVal GmbH für Rückfragen und technische Hilfe bereit (Support). Im Einladungsschreiben und in der Online-Befragung selbst werden Ansprechpartner, eine E-Mail-Adresse und die Telefonnummer des Supports genannt.
Die Befragung wird anonym und unter Wahrung des Datenschutzes durchgeführt. Angaben der Befragten werden nicht weitergegeben und nur kombiniert mit den Angaben anderer Befragter (Durchschnittswerte) dokumentiert. Die Kontaktdaten der zu Befragenden nutzt die beauftragte GmbH ausschließlich zur Durchführung dieser Untersuchung und löscht sie spätestens drei Monate nach ihrem Abschluss.
Im Dezember 2018 sollen die Ergebnisse der Untersuchung dem BMJV in Form eines Endberichts übergeben werden.

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