Die Abrechnungseinheit bestimmt das Honorar

Honorare der Technischen Ausrüstung<br /><br />Dipl.-Ing. Peter Kalte, RA Michael Wiesner LL.M.

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 09/2014
FKT
Recht
Honorare der Technischen Ausrüstung

Dipl.-Ing. Peter Kalte, RA Michael Wiesner LL.M.

Die Honorartafeln der HOAI sind degressiv. Damit wird es für die Höhe des Honorars entscheidend, ob eine oder mehrere Abrechnungseinheiten das Honorar bestimmen. Gerade bei der Technischen Ausrüstung ist dieses nicht immer einfach.

So regelt § 54 Abs. 1 HOAI, dass innerhalb eines Gebäudes die acht Anlagengruppen des § 53 Abs. 2 HOAI die Abrechnungseinheiten darstellen. Die nutzungsspezifischen Anlagen sind sogar noch in bis zu 12 weitere Abrechnungseinheiten zu untergliedern, wenn diese funktional ungleichartig sind.

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