Die Tragwerksplanung ist jetzt auf mehrere Teile verteilt

Für die Anrechnung der Bausubstanz ist in der neuen HOAI Vertragsfreiheit gegeben

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Deutsches Ingenieurblatt 10/2009
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So ganz allmählich kommt die neue HOAI überall im Lande in Gebrauch. Es mehren sich die Stimmen, die sie für gar nicht so schlecht halten, wie sie vor einiger Zeit von manchen Kritikastern noch gemacht worden war. Wir hatten unseren Lesern eine Serie von Artikeln darüber versprochen, was sich nun in der neuen HOAI im Vergleich mit der alten HOAI verändern wird. Dieses Versprechen haben wir mit unserem Einführungsartikel (Heft 7-8-2009 Seite 47) und unseren beiden synoptischen Darstellungen der Veränderungen im Allgemeinen Teil und dem Vorschlag für die Anwendung des neuen Umbauzuschlages (Heft 9-2009 Seite 45 und Heft 10, also dieses, Seite 50) zu halten versucht. Darüber hinaus kommt hier nun der erste Teil der Beschreibungen der Veränderungen in den Leistungsbildern. Absicht der folgenden Ausführungen ist es, die Auswirkungen der neuen HOAI auf das Gewerk Tragwerksplanung aufzuzeigen und Hinweise aus Sicht der Praxis zu geben. Sinn war es dabei aber nicht, alle Themen umfassend darzustellen, sondern nur eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Punkte nur für das Tragwerk mitzuteilen.

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