Dr. Heinrich Bökamp ist neuer BIngK-Präsident

66. Bundesingenieurkammer-Versammlung

Deutsches Ingenieurblatt 11/2020
Politik

Nun hatte es doch noch geklappt: Eine Wahl unter Corona-Umständen abzuhalten, ist immer eine Gleichung mit Unbekannten. Ursprünglich war die turnusmäßige Wahl des Vorstands in diesem Jahr für den April vorgesehen gewesen. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Veranstaltung auf den Herbst verschoben. Am Freitag, den 9. Oktober 2020, wurde Dr.-Ing. Heinrich Bökamp von den 38 Delegierten der 66. Bundesingenieurkammer-Versammlung für vier Jahre zum Präsidenten gewählt und steht nun einem neu zusammengesetzten Vorstand vor.

„Gelingende Zukunft fordert, sich auf etwas gemeinsam hinzubewegen“, sagte Dr. Heinrich Bökamp in seiner Antrittsrede als neuer Präsident der Bundesingenieurkammer (BingK). Es zähle das gemeinsame Bemühen, das ganze Team. Er machte damit deutlich, dass er künftig die Dialogfähigkeit der Kammern untereinander, aber auch zu begleitenden Verbänden und gesellschaftlich relevanten Gruppen in Deutschland und Europa stärken möchte.
Zuvor hatte Bökamp den Delegierten für das in ihn gesetzte Vertrauen sowie seinem Vorgänger, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, und dem ehemaligen Vorstand der BingK für seine hervorragende Arbeit gedankt. Kammeyer hatte sich nach über achtjähriger Amtszeit nicht wieder zur Wahl gestellt. Die künftigen Vizepräsidenten der BIngK sind Dipl.-Geol. Sylvia Reyer-Rohde (Thüringen) und Dipl.-Ing. Ingolf Kluge (Hessen). Neu im Vorstand sind Dipl.-Ing. (FH) Wilhelmina Katzschmann (Rheinland-Pfalz), Dr.-Ing. Ulrich Scholz (Bayern), Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner (Berlin) und Dipl.-Ing. Christoph F. J. Schröder (Hamburg).
Für sein Präsidentenamt zog Heinrich Bökamp einen sportlichen Vergleich zum Fußball, erklärte, dass Ballbesitz nicht gleich Spielgewinn sei und letztlich nur die Tore zählen würden. Damit stelle sich für ihn die Frage, mit welcher Strategie die BIngK künftig den Ball ins Tor bekommen könne und ob es genügend klar definierte Ziele gäbe, um ein Spiel zu gewinnen.
Dr. Heinrich Bökamp, der auch Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW ist, lobte den Berufsstand als systemrelevant. In der Gesellschaft würde ihnen höchstes Vertrauen entgegengebracht, sie träfen im Alltag Entscheidungen, die bei falscher Wahl nicht nur Geld, sondern auch Menschenleben kosten würden. Gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen wolle er nun alles daransetzen, „um den Berufsstand auch weiterhin bestmöglich für die Zukunft aufzustellen. Digitalisierung, Klimawende, faire Vergabeverfahren, der Fachkräftemangel und nicht zuletzt die angemessene Honorierung von Planungsleistungen sind hierbei nur einige Themen, die wir jetzt angehen müssen und werden.“ Man müsse Wege finden, wie Ingenieurinnen und Ingenieure auch in Zukunft von dem, was sie tun, gut leben können.

Erklärung in Mainz unterzeichnet

Der Wahl vorangegangen war die reguläre Bundesingenieurkammerversammlung. Eines der bedeutendsten Themen war die sogenannte „Mainzer Erklärung“, die von den Präsidenten der 16 Länderingenieurkammern unterzeichnet wurde. Als „Innovationstreiber und verantwortungsvoll Gestaltende einer zukunftsweisenden Bau- und Technikkultur“ fordern sie:

  • Einen verlässlichen Rahmen, der Leistungen, Qualitäten und zugehöriges Honorar im Sinne des Verbraucherschutzes beschreibt.
  • Eine Gesetzgebung, die gewährleistet, dass die Vergabe von Planungsleistungen im Leistungswettbewerb erfolgt und nicht auf das Kriterium „niedrigster Preis“ reduziert wird.
  • Eine Weiterentwicklung der HOAI, die auch zukünftig angemessene Honorare für Planungsleistungen und der damit verbundenen Qualität im Baubereich sichert.
    Denn: „Nur mit uns sind die ökologischen und ökonomischen Ziele auf allen Ebenen der Ingenieurkunst zu erreichen.“

Auswirkungen der Pandemie

Die Bundesingenieurkammer-Versammlung wurde dieses Mal von Vizepräsident Ingolf Kluge geleitet. Kluge trug einzelne Punkte aus dem Bericht des Präsidenten vor; dieser gibt immer einen umfassenden Überblick über die Schwerpunktthemen der BIngK und des Vorstands der vergangenen Monate. Im Fokus stand auch die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Berufsstand sowie auf die Arbeit der BIngK. Von jetzt auf gleich wurde die politische Arbeit dahingehend umgestellt, dass möglichen Auswirkungen auf den Berufsstand mit geeigneten Maßnahmen bestmöglich begegnet werden konnte. Ziel war auch, die Länderkammern und deren Mitglieder mit zahlreichen aktuellen und für den Berufsalltag der Ingenieurinnen und Ingenieure relevanten Informationen zu versorgen. Gemeinsam mit anderen Institutionen und Organisationen wurden außerdem entsprechende Hilfsmaßnahmen entwickelt und in der Politik eingefordert, um die Planenden direkt oder indirekt im Bedarfsfall zu unterstützen. Zum Glück haben sich die Auswirkungen der Pandemie auf den Berufsstand in der ersten Hälfte des Jahres in Grenzen gehalten. Aus der ersten Umfrage unter den Planungsbüros gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer (BAK) im April ging hervor, dass ein Großteil der Büros nicht direkt von Auswirkungen betroffen war, aber damit rechnete, in naher Zukunft betroffen zu sein. Dies sollte sich für einen großen Teil der Ingenieurbüros nicht bewahrheiten; bereits im Juni/Juli konnte nach der zweiten Umfrage leichte Entwarnung gegeben werden. Der Großteil der Büros hatte auch im Sommer noch immer eine hinreichende Auslastung oder konnte sogar neue Aufträge generieren. Zwar gab es durchaus Probleme – etwa durch stockende Prozesse bei Auftraggebern oder durch beschränkende Hygienemaßnahmen – aber es zeigte sich, dass solide wirtschaftende Büros bislang die notwendige Substanz haben, um die Krise insgesamt gut zu überstehen. Ob dieser Trend anhält, soll noch in diesem Herbst in einer dritten Umfrage überprüft werden – und bei Bedarf auch im kommenden Jahr. Die Politik hat dankbar auf das belastbare Zahlenmaterial reagiert. In den Positionspapieren – bspw. zum Konjunkturpaket – konnte die Planungs- und Baubranche als mögliche Konjunkturlokomotive positiver platziert werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war.
Die Arbeit der Ausschüsse und Arbeitskreise der BIngK wurde digital fortgesetzt. Das gut angenommene Angebot der Webmeetings und Digitalangebote soll auch nach der Pandemie zumindest teilweise beibehalten werden.

Nach dem EuGH-Urteil: ArchLG und Anpassung der HOAI

Am 4. Juli 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für mit EU-Recht unvereinbar erklärt.
Das Bundeskabinett beschloss daraufhin am 15. Juli 2020 zunächst den Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) und die Änderung vergaberechtlicher Bestimmungen als Ermächtigungsgrundlage für die HOAI.
Aus Sicht der BIngK, der BAK und des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) gehen die in dem Entwurf genannten Regelungsvorschläge in die richtige Richtung, berichtete BIngK-Vorstandsmitglied Sylvia Reyer-Rohde. Begrüßt wurde insbesondere die in der künftigen Ermächtigungsgrundlage festgelegte grundsätzliche Beibehaltung der Leitfunktion der (künftigen) HOAI als Preisorientierung, die auch der EuGH in seinem Urteil durchaus als zulässig und zielführend erachtet hat. Auch ist die Gleichstellung der – bislang nur als Beratungsleistung deklarierten Ingenieurleistungen der Anlage I – mit den übrigen Ingenieurleistungen der HOAI ganz im Sinne einer einheitlichen Rechtsanwendung. Zur weiteren Nachbesserung haben BIngK, BAK und AHO ergänzende Punkte in einer gemeinsamen Stellungnahme gebündelt und den handelnden Ministerien zur Verfügung gestellt.
In einem zweiten Schritt wurde im August 2020 zunächst der Referentenentwurf und anschließend der Kabinettsentwurf zur Novellierung der HOAI selbst vorgelegt. Dieser sieht vor, die derzeitigen Honorartafeln als Honorarorientierung auszugestalten. Auch hier sehen BIngK, BAK und AHO noch Verbesserungsbedarf. Der Entwurf müsse deutlicher machen, dass die Regelungen der HOAI zur Berechnung des Honorars unter Anwendung der beibehaltenen Honorartafeln zu Ergebnissen führen würden, die der Verordnungsgeber als angemessen ansehe. Dies wurde bereits im Zusammenhang mit der Änderung des ArchLG angemahnt. Neben grundsätzlichen Entscheidungen wie der Rückführung oder der Neuaufnahme von Leistungsbildern in die HOAI wurden auch die Überprüfung und Korrektur von Honorartafeln sowie weitere notwendige Anpassungsmaßnahmen gefordert. ArchLG und HOAI sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Den jeweiligen Gesetz- und Verordnungsentwürfen war eine Vielzahl von Abstimmungsrunden und Anhörungen mit den beteiligten Ministerien und den Vertretern der öffentlichen Auftraggeber vorangegangen. BIngK, BAK und AHO nahmen stellvertretend für die übrigen Planerorganisationen an den Terminen teil.
Nach dem laufenden Anpassungsverfahren an die Vorgaben des EuGH-Urteils soll zeitnah eine umfassende Novellierung der HOAI erfolgen. Die Vorarbeiten hierzu laufen bereits.

BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern

Die zunehmende Digitalisierung im Baubereich bietet allen Beteiligten zahlreiche Chancen. Voraussetzung für eine effiziente und zielführende Implementierung sind jedoch qualifizierte und interdisziplinäre Fortbildungsangebote für die Berufsstände.
BIngK und BAK haben daher eine Vereinbarung mit dem Bundeshochbau getroffen, nach der die Kammern der Planer mit dem Bundeshochbau im Bereich der BIM Fort- und Weiterbildung eng zusammenarbeiten. Hiervon werden auch eine deutliche Signalwirkung in Richtung der übrigen (öffentlichen) Auftraggeber und in der Folge Auswirkungen auf die Vergabepraxis erwartet. Die (digitale) Unterzeichnung der Absichtserklärung fand mit Staatssekretärin Anne-Katrin Bohle (BMI) statt. Für die BIngK unterzeichnete Wilhelmina Katzschmann (IK Rheinland-Pfalz); sie ist zugleich für die BIngK Mitglied im Aufsichtsrat der planen-bauen 4.0 GmbH.
Gemeinsam mit dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) haben BAK und BIngK vereinbart, in diesem Bereich ebenfalls zusammenzuarbeiten und Fortbildungen zum Thema Building Information Modeling (BIM) künftig nach dem „BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern“ anzubieten. Der besondere Mehrwert der Kooperation und des gemeinsamen Zusammenwirkens besteht darin, dass die Planenden und die Bauausführenden von Anfang an in der BIM-Methodik geschult werden. Sie entwickeln so ein Verständnis füreinander und füllen den kooperativen Ansatz mit Leben.

Preisverleihungen und Öffentlichkeitsarbeit

Die Preisverleihung zum Deutschen Ingenieurbaupreis 2020 war ursprünglich für den 24. November 2020 in Berlin geplant. Das diesjährige Siegerprojekt, die Kienlesbergbrücke in Ulm, wurde bereits bekannt gegeben. Angesichts der aktuellen Entwicklung der Corona-Zahlen wird es vermutlich auf eine digitale Veranstaltung hinauslaufen, zeigen sich die Veranstalter BIngK und BMI überzeugt.
Auch die Preisverleihung zum Deutschen Brückenbaupreis 2020, die eigentlich am 9. März dieses Jahres hätte stattfinden sollen, wurde um ein Jahr auf den 8. März 2021 verschoben. Hier planen die Auslober (BIngK und VBI) bislang, die Veranstaltung in einem kleineren Format in Dresden durchzuführen. Sollten die Corona-Bestimmungen eine Präsenz-Veranstaltung nicht zulassen, wird auch hier auf ein digitales Format ausgewichen.
Ebenfalls auf das kommende Jahr verschoben wurden die beiden für 2020 geplanten Titelverleihungen an die Nordschleuse Bremerhaven und die Wormser Nibelungenbrücke. Band 26 der Schriftenreihe zur Nordschleuse Bremerhaven ist fertiggestellt und bereits im Verkauf. Band 27 zur Nibelungenbrücke Worms befindet sich derzeit in der Gestaltung und wird noch in diesem Jahr erscheinen.
Die Haushaltsmittel der BIngK und Fördermittel des BMI wurden in diesem Jahr schwerpunktmäßig für neue Filmbeiträge (Göltzschtalbrücke, Bleilochtalsperre, Fernsehturm Stuttgart, Schwebefähre Osten, Sayner Hütte, Nibelungenbrücke Worms und Nordschleuse Bremerhaven) verwendet. Im kommenden Jahr sollen wieder mindestens zwei Titelverleihungen stattfinden.
Ab dem 11. September 2019 waren Schülerinnen und Schüler bundesweit aufgerufen, sich am Wettbewerb Junior.ING zu beteiligen. In der 15. Runde des Wettbewerbs lautete die Aufgabe: Plane und baue einen Aussichtsturm! Trotz der Corona-Pandemie beteiligten sich erneut zahlreiche Schülerinnen und Schüler. Die Preisverleihungen der Länderkammern mussten jedoch bedauerlicherweise zum Teil verschoben oder sogar abgesagt werden. Andere Veranstaltungen wurden digital abgehalten oder in die zweite Jahreshälfte verschoben. Auch das große Bundesfinale in Berlin musste abgesagt werden. Eine Übersicht aller bisher gekürten Finalisten der Länderkammern findet sich auf der Homepage der BIngK.
Seit dem 11. September 2020 läuft nun der aktuelle Schülerwettbewerb Junior.ING mit der Aufgabenstellung, das Dach einer Stadion-Zuschauertribüne zu entwerfen. Die fertigen Modelle müssen bis zum 12. Februar 2021 bei der jeweiligen Länderingenieurkammer eingereicht werden. Anmeldeschluss ist der 30. November 2020.
Die Sieger der Landeswettbewerbe sollen dann im kommenden Jahr am Bundesentscheid in Berlin teilnehmen. Darüber hinaus vergibt die Deutsche Bahn erneut einen Sonderpreis für ein besonders innovatives Projekt. Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des BMI.
In diesem Jahr ist erstmalig das Buch „Ingenieurbaukunst – Engineering Made in Germany“ auf Deutsch und Englisch erschienen. Es stellt die besten Bauwerke in Europa und weltweit vor, die zwischen 2015 und 2020 von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus Deutschland umgesetzt wurden. Darüber hinaus enthält es interessante Essays zum Thema Baukultur und würdigt herausragende Ingenieurpersönlichkeiten. Herausgegeben wurde es von der BIngK mit Unterstützung des BMI.
Auf Vorschlag des VBI hat sich die BIngK im Namen aller Ingenieurkammern an der Produktion eines Pixi-Hefts mit dem Titel „Meine Tante ist Bauingenieurin“ beteiligt. Das Heft ist Mitte September im Carlsen-Verlag erschienen. Insgesamt haben die BIngK und die interessierten Länderingenieurkammern 21.800 Exemplare des Pixi-Hefts abgenommen.

Digitalisierung des Bauantragsverfahrens

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist einer der 575 Musterprozesse, die im OZG-Umsetzungskatalog als zu digitalisierende Leistung genannt ist. Zuständig für die Umsetzung sind der IT-Planungsrat von Bund und Ländern und die Föderale IT-Kooperation (FITKO), jeweils in Verbindung mit den Fachressorts.
Bereits im Oktober 2019 sprach sich die Bauministerkonferenz dafür aus, keine Prüfung der Bauvorlageberechtigung in einem digitalisierten Verfahren mehr vornehmen zu wollen. Die Kammern, die die entsprechenden Listen der Bauvorlageberechtigung nach Ländergesetz zu führen haben, wären damit in diesem Prozess außen vor geblieben. Nun wurden die Planerkammern auch von der für den IT-Planungsrat koordinierenden Leitstelle XPlanung/XBau in Hamburg als (auf Behördenseite) notwendiger Bestandteil des digitalisierten Prozesses Baugenehmigungsverfahren anerkannt.
Die Bedingung hierfür war, dass die von den Kammern zu erbringende Aufgabe –Bereitstellung des Datums „bauvorlageberechtigt“ oder „nicht bauvorlageberechtigt“ – durch einen einfachen automatisierten und ausfallsicheren Prozess, der den Gesamtprozess nicht beeinträchtigen darf, unbürokratisch erfüllt wird. In den Verhandlungen mit der Leitstelle XPlanung/XBau hat sich die Bereitstellung einer zentralen Datenbank, die die Listen aller Planerkammern bündelt und die mittels einer Schnittstelle nach dem XBau-Standard in den Prozess eingebunden wird, als einzige denkbare Lösung herausgestellt. Mittlerweile haben sich 30 der 31 Länderkammern dazu bereit erklärt, diese zentrale Datenbank („Digitale Bundesweite Auskunftsstelle für Architekten und Ingenieure (di.BAS tAI)“) zu führen und der Leitstelle XPlanung/XBau zur Verfügung zu stellen.

Runder Tisch Baumanagement von Autobahn GmbH und BMVI

Die BIngK wurde als Mitglied des „Runden Tischs Baumanagement“ in das verbändepolitische Begleitgremium der im Aufbau befindlichen Autobahn GmbH aufgenommen. Damit kann die BIngK künftig bei der Entscheidung wichtiger Weichenstellungen mitreden. Daneben wirkt die BIngK mit mehreren Vertretern einzelner Länderkammern auch bei den begleitenden Arbeitskreisen mit.

Erleichterte Auftragsvergaben

Dr. Werner Weigl, Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Vorsitzender des AK Vergabe der BIngK, berichtete, dass die Bundesregierung den Weg für eine Beschleunigung öffentlicher Investitionen freigemacht habe. Künftig kann die Bundesverwaltung noch schneller und einfacher öffentliche Aufträge vergeben, um damit die Konjunkturbelebung zu unterstützen.
Die vom Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesminister Altmaier beschlossenen Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten insbesondere folgende Erleichterungen:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
  • Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den von einer eingesetzten Expertenkommission erarbeiteten Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Die Reform umfasst auch die Öffnung von Personengesellschaften für Freiberufler.
Zum einen soll Gewerbetreibenden, deren Unternehmen nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert oder die nur eigenes Vermögen verwalten, der Zugang zur Rechtsform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) ermöglicht werden. Ferner sollen sich in Zukunft Gesellschafter auch zur gemeinsamen Ausübung Freier Berufe (z. B. Ingenieure, Rechtsanwälte, Zahnärzte) in einer Personenhandelsgesellschaft zusammenschließen können, soweit das anwendbare Berufsrecht dies zulässt. Durch die neu geschaffene Möglichkeit, Freie Berufe – innerhalb berufsrechtlicher Zulässigkeit – insbesondere in der Rechtsform der GmbH & Co. KG auszuüben, wird eine weitere Haftungsbeschränkung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft eröffnet.
Das BMJV erarbeitet derzeit auf Grundlage des Entwurfs einen Referentenentwurf. Das Reformvorhaben soll – wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart – noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

BIngK-Stellungnahme zum Entwurf des JVEG-Änderungsgesetzes 2020

Bei der Novellierung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG-Änderungsgesetz 2020) geht es um die Anpassung der gerichtlichen Sachverständigenhonorare an die Vergütungen, die Sachverständige für entsprechende gutachterliche Tätigkeiten auf dem freien Markt erzielen. Welche Vergütungen die Sachverständigen in der Privatwirtschaft erzielen, hat das BMJV mit einer Marktanalyse untersuchen lassen. Darin wurden alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nach ihren in der Privatwirtschaft erzielten Vergütungen befragt. Die in der Marktanalyse ermittelten Werte sind ungemindert in den Referentenentwurf eingeflossen.
Die BIngK war als Mitglied des vom BMJV eingerichteten Beirats zur Begleitung der Marktanalyse vertreten und hatte im Vorfeld bereits zahlreiche Vorschläge eingebracht. In ihrer Stellungnahme sprach sie sich für eine Übernahme der in der Marktanalyse ermittelten marktüblichen Stundensätze ohne Vornahme eines sog. „Justizrabatts“ (wie in der Vergangenheit) aus. Neben einer deutlichen Erhöhung der Fahrtkostenpauschale wird durch die pauschale Abgeltungsmöglichkeit von Nebenkosten eine vereinfachte Abrechnungspraxis erreicht, die das Streitpotenzial mit den Kostenbeamten der Gerichte möglichst ausräumen soll. Daneben hat die BIngK in ihrer Stellungnahme weitere Vorschläge unterbreitet, so z. B. den Ersatz besonderer Aufwendungen bei der Hinzuziehung von gewerblichen Fremdleistungen bei Bauteilöffnungen.
Die Bundesregierung hat am 16. September 2020 den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts beschlossen (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021). In diesem Gesetzespaket ist auch die Novellierung des JVEG enthalten. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.

Gebäudeenergiegesetz verabschiedet

Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude – Gebäudeenergiegesetz (GEG) – ist im Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr. 37 vom 13. August 2020 (S. 1728 ff) veröffentlicht worden. Es ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Dabei sind die Übergangsvorschriften der §§ 110 ff. insbesondere für die Ausstellung und die Aussteller von Energieausweisen zu beachten. Das GEG fasst das Energieeinspargesetz (EEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.
Die BIngK unterstützt das Ziel der Bundesregierung, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen und den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu steigern. Sie hat in ihrer Stellungnahme zum GEG jedoch hervorgehoben, dass zur Erreichung ambitionierterer Einsparziele ein größerer Beitrag zur Steigerung der Energieeinsparung notwendig wäre als dies im Gesetzentwurf vorgesehen ist.

Fristen für die elektronische Rechnungsstellung

In einem Merkblatt informiert die BIngK darüber, dass ab dem 27. November 2020 alle Lieferanten an den Bund verpflichtet sind, Rechnungen nach bestimmten Formatvorgaben (XRechnung) bei den Bundesbehörden elektronisch einzureichen. Andernfalls werden diese zurückgewiesen. Rechnungen, die aufgrund eines Einzelauftrags mit einer Höhe von über 1.000 EUR gestellt werden, müssen nach dem E-Government-Gesetz (EGovG) in elektronischer Form anden öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.

Registermodernisierungsgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2020 den Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen.
Mit diesem sogenannten Registermodernisierungsgesetz wird die Steuer-Identifikationsnummer als ein übergreifendes „Ordnungsmerkmal“ für besonders relevante Register eingeführt, zum Beispiel Melderegister, Personenstandsregister und Fahrzeugregister. Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die Bundesingenieurkammer hat in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Bundesarchitektenkammer hierzu bereits im Vorfeld Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass neben dem im Entwurf vorgesehenen Bauvorlageberechtigtenverzeichnis alle auf gesetzlicher Grundlage von den Ländern geführte Listen für eine Identifikationsnummer in Betracht kommen.

Umsetzung der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie

In den Ländern erfolgt derzeit die Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) zur Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
In einzelnen Ländern (z. B. Niedersachsen, Thüringen) findet dazu eine Umsetzungin den jeweiligen Einzelgesetzen (z. B. Architekten- u. Ingenieurgesetzen) statt. In anderen Ländern  wird in einem übergreifenden Gesetz für alle zu ändernden oder zu erlassenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes sowie Rechtsnormen von Kammern oder sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ein einheitliches Prüfungsraster zur Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgegeben, welches in Anlagen zum Gesetz näher beschrieben ist. Die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung wird dabei durch ein Prüfraster für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen weiter konkretisiert.

Öffentliche Konsultation zu den Klimazielen der EU bis 2030

Abschließend wurde noch die Stellungnahme der BIngK zu der öffentlichen Konsultation zu den Klimazielen der EU bis 2030 und zur Gestaltung bestimmter klima- und energiepolitischer Maßnahmen des europäischen Grünen Deals thematisiert.
Aus Sicht der BIngK ist zur Erreichung höherer Einsparziele eine anreizorientierte Förderung verbunden mit einer stärkeren Steuerungswirkung z. B. durch eine erhöhte CO2-Bepreisung notwendig. Die Förderung fossiler Technologien sollte rasch heruntergefahren werden. Ferner wäre parallel zur Bepreisung des CO2-Ausstoßes ein sektorübergreifendes System zielführend, welches die relevanten Prozesse umfassend abbildet. Dadurch ließe sich der Schaden, der durch klimaschädliches Wirtschaften entsteht, besser seinen Verursachern zuordnen.
Daneben sollte die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden früher ansetzen und nicht nur den Energiebedarf der Nutzungsphase begrenzen, sondern auch den Ressourcenverbrauch und alle Belastungen der Erstellung, des Unterhalts und des späteren Rückbaus des Gebäudes einbeziehen.

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