Eine unverzichtbare Instanz

Die 64. Bundesingenieurkammerversammlung

Deutsches Ingenieurblatt 6/2019
Politik

Doch zunächst begrüßte Dr. Klaus Sühl, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, den Vorstand der BIngK und die Delegierten im Namen der Thüringer Landesregierung. Sühl freute sich, dass mit der Verleihung des Historischen Wahrzeichens der Ingenieurbaukunst an das Zeiss-Planetarium bereits zum zweiten Mal ein Bauwerk in Thüringen ausgezeichnet wurde. Außerdem gratulierte er der Bundesingenieurkammer zu ihrem 30-jährigen Bestehen in diesem Jahr. „Sie haben sich in den vergangenen drei Jahrzehnten zu einer unverzichtbaren Instanz in der Verbandswelt entwickelt“, lobte der Staatssekretär die Arbeit der Ingenieurvertretung. Und betonte, dass die BIngk und die Kammern ein wichtiger Ansprechpartner für Politik und Wirtschaft und eine Stütze der Gesellschaft seien.

Mehr Lehrer im Bereich Naturwissenschaft und Technik gefordert
Im Anschluss an die freundlichen Worte begann  der formelle Teil der Bundesingenieurkammerversammlung mit den Regularien und dem Bericht des Bundesingenieurkammerpräsidenten Hans-Ullrich Kammeyer. „Wir waren überrascht über die Einladung von Minister Seehofer zu einem Spitzengespräch im BMI zum Fachkräftemangel“, erzählte Kammeyer. Am 13. März 2019 hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat  it Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit sowie Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie das Thema Fachkräftemangel und -sicherung zum Gegenstand eines Austauschs mit Vertretern von ZDB, HDB, der IG BAU sowie der Bundesarchitektenund der Bundesingenieurkammer gemacht.

Die Gesprächspartner waren sich grundsätzlich darüber einig, dass die Bauwirtschaft und die planenden Berufe beim Thema Fachkräfte im Vergleich zu anderen Branchen noch relativ gut aufgestellt sind. Um die große Nachfrage meistern zu können, haben Büros und Unternehmen in den vergangenen Jahren erheblich in Personal investiert. Für 2019 geht z. B. die Bauwirtschaft von einer Ausweitung der Erwerbstätigen im Bauhauptgewerbe um weitere zwei Prozent auf rund 850.000 Beschäftigte aus. Die Zahl der neuen Auszubildenden stieg im vergangenen Jahr um 8,6 Prozent. Getragen wird diese Entwicklung auch durch den Investitionshochlauf für die Infrastruktur und das Maßnahmenpaket der Bundesregierung, das Investitionen im Wohnungsbau durch verbesserte Rahmenbedingungen fördert – beides Maßnahmen, die aus Sicht der Bundesingenieurkammer aber auch kontinuierlich nachgehalten werden müssen.

Der BIngK-Präsident nutzte den Termin, um bei den Politikern für eine Imagekampagne für den Ingenieurberuf zu werben. „Ingenieure werden überall gebraucht, sie sind wichtig“, so Kammeyer. „Uns fehlt in vielen Bereichen der Nachwuchs.Wir benötigen mehr Lehrer im Bereich Naturwissenschaft und Technik. Die Zeiten sind gut. Junge Menschen, die wir jetzt auf die Spur setzen, laufen nicht in die Arbeitslosigkeit, sondern in offene Stellen.

“ An dem hochrangig besetzten Austausch nahmen neben den Bundesministern Seehofer (BMI) und Heil (BMAS) auch die Staatssekretäre Dr. Nussbaum (BMWI), Böhning (BMAS) und Dr. Teichmann (BMI) teil.

Mitgliederentwicklung in den Ingenieurkammern
Im Bereich der Mitgliederentwicklung zeichnet sich Stagnation ab. Kammeyer sieht insbesondere im Bereich der Bauvorlageberechtigten  otenzial für künftige obligatorische Mitgliedschaften. „Im Sinne der Versicherungs- oder Fortbildungspflicht wird es im Bereich der Bauvorlageberechtigten qualitativ wichtig sein.“ Am 31. Dezember 2018 lag die Gesamtmitgliederzahl aller 16 Ingenieurkammern bei  44.598 Personen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr insgesamt gerade mal zwei Mitglieder mehr. Die Anzahl der Pflichtmitglieder ist dabei zurückgegangen. Sie liegt aktuell bei 15.625, das sind 205 Mitglieder weniger als im Vorjahr. Im Gegensatz dazu ist die Zahl der freiwilligen Mitglieder geringfügig um 37 auf 25.794 angestiegen. Die Zahl der Altmitglieder beträgt 3.179, was ebenfalls einen höheren Anstieg um 170 Personen bedeutet.

Am 31. Dezember 2018 lag die Gesamtmitgliederzahl aller 16 Ingenieurkammern bei 44.598 Personen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr insgesamt gerade mal zwei Mitglieder mehr. Die Anzahl der Pflichtmitglieder ist dabei zurückgegangen. Sie liegt aktuell bei 15.625, das sind 205 Mitglieder weniger als im Vorjahr. Im Gegensatz dazu ist die Zahl der freiwilligen Mitglieder geringfügig um 37 auf 25.794 angestiegen. Die Zahl der Altmitglieder beträgt 3.179, was ebenfalls einen höheren Anstieg um 170 Personen bedeutet.

Auch Dr. Hubertus Brauer, Vizepräsident der Bundesingenieurkammer, unterstrich in dem Tagesordnungspunkt zu den Vorschlägen der Argebau, dass die Berechtigung, Standsicherheitsnachweise ausstellen zu dürfen, künftig nur noch den Bauingenieuren vorbehalten sein sollten, deren Studium nachweislich besonderen Qualitätsanforderungen entspricht. Dieser Ansicht ist auch die Argebau, die Konferenz der Bauminister der Länder. Aus diesem Grund hat sie Vorschläge für die Änderung der Musterbauordnung (MBO) erarbeitet mit dem Inhalt, dass nur noch Bauingenieure, deren Studium 70 Prozent ingenieurrelevante Inhalte aufweist, diese sicherheitsrelevanten Aufgaben übernehmen dürfen. Damit greift die Argebau einen Appell der Ingenieurkammern  er Länder auf, die im Verfahren der Wirtschaftsministerkonferenz  um die Festlegung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ im Musteringenieurgesetz nicht mit einer entsprechenden Forderung durchdringen konnten. Stattdessen verständigten sich die Wirtschaftsminister der Länder auf Druck von Ho hschulen und Industrie darauf, dass für die Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ein sechssemestriges Studium mit „überwiegend MINTAnteilen“ ausreichend sein soll.

Umso erfreulicher ist die nun stattfindende „Nachjustierung“ zumindest für die sicherheitsrelevanten Bereiche durch die Argebau. Die BIngK wird offiziell in Abstimmung mit den Länderkammern zu den Vorschlägen positiv Stellung nehmen und das Verfahren, wie von der Argebau selbst vorgesehen, eng begleiten.

Dr. Hubertus Brauer berichtete außerdem, dass der Akkreditierungsverbund für Studiengänge des Bauwesens (ASBau) im Januar 2019 seinen „Referenzrahmen für die Bachelorstudiengänge im Bauwesen“ vorgestellt hat. Dieser enthält die von den ASBau-Mitgliedern gemeinsam erarbeiteten qualitativen und quantitativen Mindestanforderungen einer berufsbefähigenden Bauingenieurausbildung. Mitglieder des ASBau sind die wesentlichen Verbände und Kammern aus Bauplanung und -wirtschaft sowie Hochschulen und Universitäten.

Wichtigster Adressatenkreis des Referenzrahmens sind Hochschulen und Universitäten, die Bauingenieurstudiengänge anbieten, neu- oder weiterentwickeln. Außerdem will der ASBau mit der Broschüre Fachgutachtern in Akkreditierungsverfahren Unterstützung und Orientierung geben, indem erstmalig in einer Ingenieurdisziplin definiert wird, welche Anforderungen an die Beruflichkeit der Absolventen gestellt werden.

Die Mitglieder des ASBau definieren in dem Referenzrahmen Kompetenzfelder, die das unverzichtbare Grundlagenwissen sowie fachspezifische Wissen und die dazugehörigen Fertigkeiten und Kompetenzen einer berufsbefähigenden Bauingenieurausbildung umfassen. Sie empfehlen, dass 40 Prozent des gesamten Studiums den Grundlagenkompetenzen gelten sollen, und dazu jeweils 20 Prozent den Kompetenzbereichen Planung, Bemessung und Baumanagement. So erreichen Studiengänge, deren Inhalt dem Referenzrahmen entsprechen, einen „MINT“- Anteil von mindestens 75 Prozent. „Das ist das Fundament einer qualitativ hochwertigen Ingenieurausbildung, wie sie Ingenieurbüros und Bauunternehmen benötigen“, so Brauer, der auch Vizepräsident des ASBau ist. Die BIngK hat an dem vorliegenden Referenzrahmen mit mehreren Vertretern maßgeblich mitgearbeitet.

Neuer Sprecher des Länderbeirats  Am 19. Februar 2019 traf der Länderbeirat zu einer Sitzung in Berlin zusammen, die zum   rsten Mal zu einem Teil gemeinsam mit den Geschäftsführern der Länderkammern durchgeführt wurde. Neben dem Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI wurden u. a. mögliche einheitliche Regelungen zur Einführung von Fachingenieuren diskutiert, die auch Gegenstand auf der 64. BKV waren.

Als turnusgemäß neuer Sprecher des Länderbeirats wurde der Präsident der Ingenieurkammer des Saarlandes, Dr.-Ing. Frank Rogmann, gewählt, der im Verhinderungsfall vom 1. Vizepräsidenten der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, Herrn Dipl.-Ing. Harald Peter Hartmann, vertreten wird.

Ferner einigte sich der Länderbeirat auf die Gründung einer Findungskommission, die eine geordnete Wahl des Vorstands 2020 sicherstellen soll. Für die Besetzung wird jeweils ein Vertreter der Länderkammern aus dem Norden (Herr Bahnsen), Süden (Herr Prof. Gebbeken), Westen (Dr. Lenz) und Osten (Herr Prof. Milke) ernannt.

Veränderungen im Beirat für Erd- und Grundbau In dem von der Bundesingenieurkammer unterhaltenen Beirat für Erd- und Grundbau, der für die staatlich anerkannten Sachverständigen nach Bauordnungsrecht die fachliche Beurteilung der Antragsteller durchführt und innerhalb des Antragsverfahrens Empfehlungen zu deren fachliche Eignungan die jeweiligen Anerkennungsstellen der Länder ausspricht, hat es personelle Veränderungen gegeben: Infolge des Ausscheidens des bisherigen Vorsitzenden, Prof. Dr.-Ing. Rolf Katzenbach, sowie des Beiratsmitglieds Dr.-Ing. Jens Karstedt, ist eine Neubesetzung sowie die Wahl eines neuen Vorsitzenden erforderlich.

Der Vorstand der Bundesingenieurkammer hat der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz (Argebau) Prof. Dr.-Ing. Matthias Vogler (Hessen), Dr.-Ing. Jens Mittag (Berlin), Prof. Dr.-Ing. Conrad Boley (Bayern) und Oliver Bernecker (Baden- Württemberg) als neue Mitglieder des Beirats vorgeschlagen. Die Fachkommission Bautechnik hat hiergegen keine Einwendungen erhoben. Von den vorgeschlagenen Personen werden zunächst Prof. Vogler und Dr. Mittag die vakanten Beiratspositionen besetzen. Die übrigen Personen werden im Verlauf des altersbedingten Ausscheidens weiter Beiratsmitglieder nachrücken. In einer ersten gemeinsamen Sitzung des neu besetzten Beirats wird die Wahl eines neuen Vorsitzenden erfolgen.

Wilhelmina Katzschmann im Aufsichtsrat der planen-bauen 4.0
Die planen-bauen 4.0 (pb4.0) ist eine Initiative aller relevanten Verbände und Kammerorganisationen der Wertschöpfungskette Planen, Bauen und Betreiben in Deutschland zur Einführung von digitalen, den gesamten Lebenszyklus von Bauwerken sowie Immobilienprojekten abbildenden Geschäftsprozessen. Die Bundesingenieurkammer ist eine ihrer Gründungsinitiatoren. Bei den Aufsichtsratwahlen im vergangenen Herbst wurde nun Dipl.-Ing (FH) Wilhemina Katzschmann, Beratende Ingenieurin und Vizepräsidentin der Ingenieurkammer Rheinland- Pfalz als Vertreterin der BIngK gewählt. Neuer Aufsichtsratsvorsitzender ist Frank Gülicher von der Deutschen Bahn AG, seine Stellvertreter sind Dr. Matthias Jacob (HDB) für den Bereich Bauen und für den Bereich Planen Barbara Ettinger-Brinckmann (BAK).

Nach der erfolgreichen Zusammenarbeit der BIngK/LIngK mit dem Amt für Bundesbau, das für den Hochbau des Bundes die Fort- und Weiterbildung in Sachen BIM koordiniert, bahnt sich nun auch beim BIMBasiskurs (nach bS/VDI 2552 Bl. 8.1) eine weitergehende Kooperation bei der Erarbeitung und gemeinsamen Ausgestaltung des Kurses „BIM-Professional“ (nach bS/VDI Bl. 2552 Bl. 8.2) an. Daneben wirkt die BIngK  nach wie vor in den entsprechenden politischen Gremien wie dem „Beirat Digitaler Hochbau“ des BMI mit.

Verbändegespräch erstmalig mit Baustaatssekretärin
Bohle Auf Einladung der Bundesingenieurkammer fand am 2. April 2019 das Verbändegespräch der planenden Berufe in Berlin statt. Mit dabei war auch die neue Baustaatssekretärin Anne Katrin Bohle (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat). „Wir hatten vor einigen Jahren sehr darauf gedrungen, einen Baustaatssekretär zu bekommen“, erinnerte Hans-Ullrich Kammeyer in seinem Bericht. „Ich war sehr froh, als Herr Adler als Staatssekretär von Minister Seehofer übernommen wurde. Er hat uns auch im Bereich der Baukultur sehr hilfreich zur Seite gestanden. Wir freuen uns nun auf die Zusammenarbeit mit Frau Bohle, bei der wir den Eindruck haben, dass sie die Aufgaben von Herrn Adler durchaus in unserem Sinne gut weiterführen kann.“

Seit dem 1. April 2019 ist Staatssekretärin Anne Katrin Bohle offiziell die Nachfolgerin  von Gunther Adler im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Das Bundeskabinett hat am 20. März 2019 dem Vorschlag von Bundesminister Seehofer zugestimmt.

Zuvor leitete Anne Katrin Bohle die Abteilung für Stadtentwicklung und Denkmalpflege im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-  Westfalen und gilt als ausgewiesene Expertin in diesen Bereichen.

In ihrem einleitenden Grußwort beim Verbändegespräch hatte Baustaatssekretärin Bohle den klaren Fokus der Bundesregierung auf die Schaffung neuen Wohnraums verdeutlicht. Dies sei die elementarste Herausforderung,  die ihr Ressort im Verbund mit den übrigen Ministerien derzeit angehen müsse. Daneben sollen aber auch Themen wie die Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens und die Herausforderungen im Vergaberecht genauso planvoll angegangen werden. Mit Blick auf Brüssel und die zahlreichen Deregulierungsaktivitäten der EUKommission unterstrich Bohle noch einmal, dass die Bundesregierung den Ingenieuren und Architekten zur Seite stehe. Besonders hob sie dabei das Verfahren um die Mindestund  Höchstsätze der HOAI sowie das neue Vertragsverletzungsverfahrens wegen der Auftragswertberechnung hervor. 

Das Verbändegespräch ist eine informelle Austauschplattform der wesentlichen Kammern und Verbände der planenden Berufe in Berlin, das halbjährlich zusammentritt, um sich über die aktuellen Herausforderungen für den Berufsstand abzustimmen.

Wertvolle Zusammenarbeit mit dem BFB
Die BIngK wirkt in zahlreichen Arbeitskreisen des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) mit. Sie stellt mit Präsident Kammeyer einen der Vizepräsidenten und mit Ingolf Kluge zudem ein Mitglied des Vorstands. Beide wurden bei den Wahlen im April 2019 in ihren Ämtern bestätigt. „Die Zusammenarbeit  im BFB ist für uns nach wie vor sehr wertvoll und zielführend, insbesondere auf europäischer Ebene“, erklärte der BIngK-Präsident. „Es ist gut, dass wir da auch weiterhin vernünftig aufgestellt sind.“

Der BFB befasse sich nun auch verstärkt mit Themen wie etwa den Auswirkungen der Digitalisierung auf den Alltag der Freiberufler. Diese wurden auch im Kontext der 70-Jahr-Feier kommuniziert, die der BFB im April dieses Jahres beging und auf der er sich der „digitalen Ethik“ widmete. Daneben bleibt aber wesentlicher Kern das gemeinsame Vorgehen gegen die zunehmenden Deregulierungsansätze der EU-Kommission. „Zur sogenannten ,Koumenta-Studie‘, die sich mit den Zusammenhängen von Qualität und Regulierung befasst und die aus unserer Sicht unter erheblichen qualitativen Mängeln leidet, soll eine gemeinsame Positionierung erfolgen, obwohl aus deutscher Sicht nur die Architekten und Ingenieure untersucht werden“, berichtete Kammeyer.

Gemeinsame Erklärung zur VOB
Mit Erlass der VOB vom 20. Februar 2019 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) den überarbeiteten Abschnitt 1 Teil A der VOB/A (Unterschwellenvergabe) eingeführt, der ab dem 1. März 2019 anzuwenden ist.

Die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A (Oberschwellenvergabe) werden innerhalb eines Verordnungsgebungsverfahrens eingeführt und zu einem gesonderten Zeitpunkt in Kraft treten. Nach der hierzu erforderlichen Änderung der VgV wird das BMI den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abschnitte 2 und 3 VOB/A für seinen Zuständigkeitsbereich durch einen weiteren Erlass bekannt geben.

Darüber hinaus ist der Fortbestand der VOB/A derzeit in der politischen Diskussion. Im Koalitionsvertrag (Zeile 2915) ist  ein Prüfauftrag zur Zusammenführung der Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen (VOB) andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung enthalten. Mit einer Zusammenführung der VOB in die Vergabeverordnung würden die Regelungen zur Vergabe von Bauleistungen dem Einflussbereich des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) entzogen. Mit dem Prüfauftrag beschäftigt sich derzeit eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Neuer Vorstand ECEC
Im November 2018 hat der Europäische Dachverband der Ingenieurkammern (ECEC) einen neuen Vorstand gewählt. Aus der turnusgemäßen Wahl ging Klaus Thürriedl (Österreich) als neuer Präsident hervor.  ls Vizepräsidenten gewählt wurden Mile Dimitrovski (Mazedonien), Zygmunt Meyer (Polen) sowie Dr. Hubertus Brauer (Deutschland). Mit Brauer ist damit nun auch wieder ein Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer im obersten Gremium des ECEC vertreten. Um den ECEC auch in Brüssel sichtbarer zu machen, hat die Bundesingenieurkammer angeboten, den ECEC hierbei zu unterstützen. Insofern wird der Europabeauftragte der BIngK, Martin Böhme, künftig auch den ECEC in Brüssel in Abstimmung mit Präsident Thürriedl stärker vor Ort vertreten und Termine für ihn wahrnehmen. Die Kosten teilen sich BIngK und ECEC, denn nur ein Dachverband, den die Politik auch kennt und wahrnimmt, kann bei den immer zahlreicher werdenden Herausforderungen Nutzen bringen.

Es wird überlegt, ob nicht ein gemeinsamer Repräsentant des ECEC in Brüssel notwendig und erforderlich ist. Hierfür laufen derzeit die Gespräche, da dies nicht ohne ein finanzielles Committment zumindest der größeren Mitglieder des ECEC zu leisten wäre.

EU: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Die Europäische Kommission hat am 24. Januar 2019 an insgesamt 15 Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, ein Aufforderungsschreiben hinsichtlich der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen verschickt. Hierbei handelt es sich um die erste Stufe eines Vertragsverletzungs verfahrens. Gegenstand sind die Vergaberichtlinien (RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU und RL 2014/23/EU.), die von den Mitgliedsstaaten bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden mussten. Dr. Werner Weigl, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Mitglied des Arbeitskreises Vergaberecht, trug zum aktuellen Stand vor und appellierte an seine Kollegen: „Ich glaube, wir müssen an der Stelle der Schwellenwerte noch deutlicher und noch drastischer argumentieren, um unsere Position zu erreichen.“

In dem an Deutschland gerichteten Aufforderungsschreiben wird u. a. § 3 Abs. 7  Satz 2 VgV beanstandet. In diesem ist geregelt, dass bei Planungsleistungen nur der Wert für Lose gleichartiger Leistungen zusammenzurechnen ist. Die EU-Kommission sieht hierin einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 8 RL 2014/24/EU, wonach grundsätzlich der geschätzte Gesamtwert aller Lose zusammenzurechnen ist. Eine Sonderregelung für Planungsleistungen, wie sie im deutschen Recht besteht, sei in der Richtlinie nicht vorgesehen.

Die Bundesingenieurkammer hat am 22. Februar 2019 in einem gemeinsamen Schreiben mit BAK und AHO an Bundeswirtschaftsminister  Peter Altmaier appelliert, die bisherige Ausschreibungs- und Vergabepraxis bei der Auftragswertberechnung von Planungsleistungen gegenüber der Kommission und notfalls auch gegenüber dem EuGH zu verteidigen. Das Schreiben wurde ebenfalls zur Information an die Bundesminister Seehofer (BMI) und Scheuer (BMVI) geschickt, mit deren Häusern sich das BMWi zum weiteren Vorgehen in dieser Sache noch abstimmen wird.

Ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren betrifft die mangelhafte Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Ebenfalls im Januar hat die EU-Kommission (KOM) u. a. gegen Deutschland ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren wegen der mangelhaften Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen  ingeleitet. Konkret erging ein Aufforderungsschreiben wegen Nichtübereinstimmung der Rechtsvorschriften und Rechtspraxis mit den EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und den entsprechenden Zugang zu Tätigkeiten. Aus Sicht der KOM sollen einige länderrechtliche Regelungen in Deutschland gegen Art. 5 und 7 (vorübergehende Dienstleistungen) und Art 14 (Ausgleichsmaßnahmen) verstoßen; diese Bedenken betreffen u. a. auch die für die Ingenieure relevanten Regelungen in einigen Ländern.

Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung eine Fristverlängerung beantragt. Das federführende BMWIi hat der Bundesingenieurkammer und dem BFB eine enge Abstimmung im Verfahren zugesagt.

Und in Bezug auf das HOAI-Vertragsverletzungsverfahren berichtete BIngK-Vorstandsmitglied  ylvia Reyer-Rohde über die  schlussanträge des Generalanwalts Szpunar  Ende Februar 2019. Dieser hatte im Klageverfahren or dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Ausdruck gebracht, dass er die  erbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze  er Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für unvereinbar mit dem EU-Recht hält.

Aus seiner Sicht behindern diese in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Ingenieuren und Architekten nicht die Möglichkeit gäben, sich über niedrigere Preise im Markt zu etablieren. Generalanwalt Szpunar vertritt die Meinung, dass die Regelungen zu den Mindest- und Höchstsätzen gegen höherrangiges EU-Recht verstoßen und er empfiehlt der Kammer, der Klage der EU-Kommission gegen Deutschland stattzugeben.

„Es ist außerordentlich bedauerlich, dass der Generalanwalt den schlüssigen Argumenten im Verfahren gegen die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht folgen wollte“, so Reyer-Rohde. Die Planerorganisationen, allen voran die Bundesingenieurkammer, die Bundesarchitektenkammer und der AHO, haben gemeinsam mit der Bundesregierung alles dafür getan, die These der EU-Kommission, die Mindest- und Höchstsätze der HOAI seien nicht mit dem EU-Rechtvereinbar, zu widerlegen. Nun steht zu hoffen, dass der EuGH selbst mehr Sachverstand  beweist und den Schlussanträgen des Generalanwalts nicht folgt. Das entsprechendeUrteil wird für das zweite oder dritte  Quartal 2019 erwartet. Bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gilt dabei, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI geltendes Recht sind. Das laufende Gerichtsverfahren hat hierauf bis zum Abschluss keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Alle bestehenden Verträge, einschließlich der vereinbarten Honorarsätze der HOAI, behalten wie bisher Gültigkeit.

Für den Fall der Fälle entwickelt die BIngK gemeinsam mit der BAK und dem AHO in Absprache mit den zuständigen Bundesressorts  inen „Plan B“, um den Berufstand bestmöglich auch auf ein Worst-Case-Szenario vorzubereiten.

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