Honorar nur mit prüffähiger Rechnung!

Die Schlussrechnung

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 02/2024
Recht
Einen Auftrag zu erhalten ist in der Regel eine Frage der Akquise oder der erfolgreichen Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung. Die Leistung ordnungsgemäß zu erbringen, ist eine Frage von Sachkunde und Erfahrung. Im Anschluss geht es hingegen um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf das vereinbarte Honorar besteht. Hierzu bedarf es neben der Abnahme einer prüffähigen Schlussrechnung. In der Praxis ergeben sich einige Fragen.

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