Kostenermittlungen müssen vollständig sein

DIN 276 im Tiefbau<br /><br />Dipl.-Ing. Peter Kalte, RA Michael Wiesner, LL. M.

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Deutsches Ingenieurblatt 06/2015
FKT
Recht
DIN 276 im Tiefbau

Dipl.-Ing. Peter Kalte, RA Michael Wiesner, LL. M.

Im Hochbau ist es Standard, dass Kostenermittlungen nach DIN 276-1 erstellt werden. Im Tiefbau setzt sich die DIN 276-4 nur langsam durch. Planer von Ingenieurbauwerken im Tiefbau sollten dennoch jetzt ihre Kostenermittlungen auf DIN 276 umstellen.

Obwohl durch die DIN 276-4 die Ermittlung der anrechenbaren Kosten für die Honorarermittlung vereinfacht wird und diese eine gute Checkliste für eine vollständige Erfassung darstellt, setzt sie sich im Tiefbau nur zögerlich durch.

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