Planungssicherheit beim Schallschutz

Frühzeitig bedacht lässt sich Streit vermeiden

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Deutsches Ingenieurblatt 10/2018
Lärm- und Schallschutz sind essenziell für ein stressfreies Zusammenleben in deutschen Städten, Häusern und Wohnungen. Eine Studie des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2016 belegt dies eindeutig: Rund 40 % der Bundesbürger fühlen sich von lauten Nachbarn, spielenden Kindern, Partymusik und sonstigem Lärm belästigt. Übertroffen wird dieser Wert nur vom nervigen Straßenlärm, den 54 % der Befragten als störend empfanden. Schallschutz muss jedoch schon in der Vorplanung bedacht und konstruktiv berücksichtigt werden. Sonst ist der Ärger zwischen den Nachbarn vorprogrammiert.

Eine weitere Studie kommt zu einem sehr ähnlichen Ergebnis. So hat fast jeder zweite Deutsche schon mit seinem Nachbarn gestritten (46 %). Der häufigste Grund ist Lärmbelästigung (74 %), gefolgt von Parkstreitigkeiten (53 %) und nicht eingehaltenen Nachbarschaftspflichten (52 %). Diese aktuelle Forsa-Studie aus dem Dezember 2017, die der Versicherer Gothaer beauftragt hat, zeigt einmal mehr: Mangelnder Schallschutz bedeutet große Unzufriedenheit bei Mietern und Eigentümern einer Immobilie. Hinzu kommt, dass bei der Schaffung neuen Wohnraums mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen aktuelle Schalldämmwerte eingehalten werden müssen. Die DIN 4109 als gültige Schallschutznorm gibt hier lediglich die Mindestanforderungen vor. Im Verlauf der Planung sollten Bauherr, Fachplaner und Architekt die Werte gemeinsam verbindlich festlegen.

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