Sprinkler und Handfeuerlöscher sind eine Abrechnungseinheit!

Zum Honorar der Technischen Ausrüstung

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Deutsches Ingenieurblatt 09/2018
FKT
Recht

Bei der Technischen Ausrüstung regelt die HOAI, dass bei nutzungsspezifischen Anlagen von Gebäuden die  „Anlagenart“ die Abrechnungseinheit ist und nicht die Anlagengruppe, wie bei allen anderen Anlagen. Die  Aufteilung geht aber nicht so weit, dass z. B. Sprinkleranlagen und Handfeuerlöscher getrennte  Abrechnungseinheiten wären. Diese sind jeweils Teil der als funktional gleichartig zu betrachtenden  Feuerlöschanlagen.

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