Die Haftung von Architekten... Ingenieuren und Bauunternehmern für Dritte und Embargos Durch beispielsweise Embargos bzw. Sanktionen also mittelbaren Eingriffen durch den Staat, die EU oder andere supranationale Institutionen als Drittem in das Bauvorhaben während der Planungs- oder Ausführungsphase kann es zu Haftungsfragen kommen. In diesem Zusammenhang sollen Fragen zur Haftung des Bauplaners und eine mögliche Haftung des Bauunternehmers näher beleuchtet werden.
Die Erfassung und Speicherung von Kundendaten, die Versendung von E-Mails, die Nutzung digitaler Arbeitsmethoden wie Building-Informations-Modeling (BIM) und Drohnen, die Durchführung von Web-Meetings und Home-Office gehören zur täglichen Arbeit. Damit sind zwangsläufig auch Haftungsrisiken verbunden, die zu Datenveränderungen oder Datenbehinderungen bei Dritten führen.