Die mitverarbeitete Bausubstanz ist fast immer anzusetzen

Planen und Bauen im Bestand<br /><br />Dipl.-Ing. Peter Kalte, RA Michael Wiesner LL. M.

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 12/2014
FKT
Recht
Planen und Bauen im Bestand

Dipl.-Ing. Peter Kalte, RA Michael Wiesner LL. M.

Beim Planen und Bauen im Bestand wird in der Regel vorhandene Bausubstanz planerisch oder gestalterisch mitverarbeitet und führt zu weiteren anrechenbaren Kosten. Dies greift grundsätzlich bei Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen. Bei Erweiterungsbauten kommt es auf den Einzelfall an. Nur bei Neubauten gibt es keine mitzuverarbeitende Bausubstanz.

Die Gütestelle Honorar- und Vergaberecht (GHV) hat bereits in der DIB-Ausgabe 03-2014, S. 50, zur mitzuverarbeitenden Bausubstanz (nachfolgend mvB genannt) berichtet.

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