Vom Rathaus bis zum Kindergarten, von der Sport- und Badestätte bis zum Gastronomiebetrieb – Investoren, Planer und Betreiber öffentlicher Gebäude müssen die Bedürfnisse der Menschen beachten, die diese Einrichtungen nutzen wollen, sollen oder müssen. Dabei spielen zum einen bauliche Vorgaben hinsichtlich Barrierefreiheit, Infrastruktur, Brandschutz und Energieeffizienz eine Rolle, zum anderen sind die Gebote der Wirtschaftlichkeit durch die öffentlichen Auftraggeber einzuhalten, denn diese bauen und betreiben ihre Immobilien ja mit Steuergeldern. Das im September 2010 verabschiedete Konzept der Bundesregierung zur energetischen Sanierung öffentlicher Liegenschaften sieht die Senkung des Wärmeenergiebedarfs bis 2020 um 20 Prozent und des Primärenergiebedarfs bis 2050 sogar um 80 Prozent gegenüber 2008 vor. Bis 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien 18 Prozent betragen. „Die Sanierung des Gebäudebestands ist eine der wichtigsten Aufgaben der Energiewende. In den 300.000 Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur liegen große Potenziale für Energieeinsparung und Klimaschutz.“ – sagte Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer am 13. Juli 2012 in Berlin und versprach, die KfW-Programme zur CO2-Gebäudesanierung in Kommunen zum 1.9.2012 nochmals zu verbessern. Das ist auch bitter nötig, denn mit Auslaufen des Konjunkturpakets II aus dem Investitionspakt zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur der Kommunen sind Förderanträge seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr möglich. Bereits bewilligte Förderprojekte werden noch bis Ende 2013 baulich umgesetzt. Momentan geben Bund, Länder und Kommunen jährlich bis zu 3,6 Mrd. Euro für ihren Energieverbrauch aus. Die öffentliche Hand profitiert also unmittelbar von sinkenden Energiekosten. Zugleich soll sie durch die energetische Sanierung ihrer Liegenschaften ihrer Vorbildrolle für die Bürger gerecht werden. Gut wäre es allerdings, wenn sie zunächst einmal bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollpflichten gegen die Energieverschwendung Vorbild sein würde. Bis zu 6 Mio. Tonnen CO2-Emissionen und 3,67 Terawattstunden Energie ließen sich laut Gutachten des Dresdner ILK (2011) im Auftrag des Fachverbandes Gebäudeklima vermeiden, wenn die Klima- und Lüftungsanlagen in diesen Gebäuden auf dem neuesten Stand der Technik wären. Das entspricht 4 Prozent der Treibhausgase, die die Bundesregierung bis 2020 vermeiden will. Der Austausch aller Altanlagen bis 2020 ist zwar angesichts der klammen Haushaltskassen nicht realistisch, weil es dafür ein sehr teures Förderprogramm geben müsste. Ein Teil des Potenzials ließe sich aber bereits heben, wenn die Politik – einschließlich der Länder und Kommunen – ihren Pflichten nach strengeren Kontrollen für die Raumklimatisierung nachkommen würde, die sie in der EnEV selbst festgelegt hat. Um 30 Prozent könnte der Stromverbrauch gesenkt werden. Eine weitere Maßnahme zur Energiekostensenkung könnte die Umsetzung von Infrastrukturprojekten durch Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) oder auch Public Private Partnerships (PPP) zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft sein, zu der unter anderem das Contracting zählt. Die Zahl der Contracting geeigneten Bundesliegenschaften wird auf ca. 1.900 geschätzt, einschließlich der öffentlichen Liegenschaften aus Ländern und Kommunen sogar auf ca. 20.000. Das finanzielle Einsparpotenzial durch Contracting wird mit 300 Mio. Euro jährlich eingestuft. Den Planern verlangt der Spagat zwischen Ökonomie und Architektur angesichts leerer öffentlicher Kassen sehr viel ab. Dass er ihnen in vielen Fällen gelingt, zeigen einige Beispiele in diesem Heft.
Dipl.-Ing. (FH) Iris Kopf
Verantw. Redakteurin
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