Energetisch sanierungsbedürftig

Exklusiv
green BUILDING 09/2012

Vom Rathaus bis zum Kindergarten, von der Sport- und Badestätte bis zum Gastronomie­betrieb – Investoren, Planer und Betreiber öffentlicher Gebäude müssen die Bedürfnis­se der Menschen beachten, die diese Einrichtungen nutzen wollen, sollen oder müssen. Dabei spielen zum einen bauliche Vorgaben hinsichtlich Barrierefreiheit, Infrastruktur, Brandschutz und Energieeffizienz eine Rolle, zum anderen sind die Gebote der Wirt­schaftlichkeit durch die öffentlichen Auftraggeber einzuhalten, denn diese bauen und betreiben ihre Immobilien ja mit Steuergeldern. Das im September 2010 verabschiedete Konzept der Bundesregierung zur energetischen Sanierung öffentlicher Liegenschaften sieht die Senkung des Wärmeenergiebedarfs bis 2020 um 20 Prozent und des Primärener­giebedarfs bis 2050 sogar um 80 Prozent gegenüber 2008 vor. Bis 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien 18 Prozent betragen. „Die Sanierung des Gebäudebestands ist eine der wichtigsten Aufgaben der Energiewende. In den 300.000 Gebäuden der kommu­nalen und sozialen Infrastruktur liegen große Potenziale für Energieeinsparung und Kli­maschutz.“ – sagte Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer am 13. Juli 2012 in Berlin und versprach, die KfW-Programme zur CO2-Gebäudesanierung in Kommunen zum 1.9.2012 nochmals zu verbessern. Das ist auch bitter nötig, denn mit Auslaufen des Konjunkturpa­kets II aus dem Investitionspakt zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur der Kommunen sind Förderanträge seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr möglich. Bereits be­willigte Förderprojekte werden noch bis Ende 2013 baulich umgesetzt. Momentan geben Bund, Länder und Kommunen jährlich bis zu 3,6 Mrd. Euro für ihren Energieverbrauch aus. Die öffentliche Hand profitiert also unmittelbar von sinkenden Energiekosten. Zugleich soll sie durch die energetische Sanierung ihrer Liegenschaften ihrer Vorbildrolle für die Bürger gerecht werden. Gut wäre es allerdings, wenn sie zunächst einmal bei der Wahr­nehmung ihrer Kontrollpflichten gegen die Energieverschwendung Vorbild sein würde. Bis zu 6 Mio. Tonnen CO2-Emissionen und 3,67 Terawattstunden Energie ließen sich laut Gutachten des Dresdner ILK (2011) im Auftrag des Fachverbandes Gebäudeklima vermei­den, wenn die Klima- und Lüftungsanlagen in diesen Gebäuden auf dem neuesten Stand der Technik wären. Das entspricht 4 Prozent der Treibhausgase, die die Bundesregierung bis 2020 vermeiden will. Der Austausch aller Altanlagen bis 2020 ist zwar angesichts der klammen Haushaltskassen nicht realistisch, weil es dafür ein sehr teures Förderpro­gramm geben müsste. Ein Teil des Potenzials ließe sich aber bereits heben, wenn die Poli­tik – einschließlich der Länder und Kommunen – ihren Pflichten nach strengeren Kontrol­len für die Raumklimatisierung nachkommen würde, die sie in der EnEV selbst festgelegt hat. Um 30 Prozent könnte der Stromverbrauch gesenkt werden. Eine weitere Maßnah­me zur Energiekostensenkung könnte die Umsetzung von Infrastrukturprojekten durch Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) oder auch Public Private Partnerships (PPP) zwi­schen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft sein, zu der unter anderem das Contracting zählt. Die Zahl der Contracting geeigneten Bundesliegenschaften wird auf ca. 1.900 ge­schätzt, einschließlich der öffentlichen Liegenschaften aus Ländern und Kommunen sogar auf ca. 20.000. Das finanzielle Einsparpotenzial durch Contracting wird mit 300 Mio. Euro jährlich eingestuft. Den Planern verlangt der Spagat zwischen Ökonomie und Architektur angesichts leerer öffentlicher Kassen sehr viel ab. Dass er ihnen in vielen Fällen gelingt, zeigen einige Beispiele in diesem Heft.


Dipl.-Ing. (FH) Iris Kopf
Verantw. Redakteurin

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Ähnliche Beiträge