Kein erhöhtes Brandrisiko bei WDVS mit EPS-Hartschaumplatten - Stellungnahme des DIBt zu Medienberichten

Einen „perfekten“ Brandschutz kann es nicht geben. Eine sachgerechte, den behördlichen Vorschriften entsprechende Planung, Bauüberwachung und deren Dokumentation ist aber notwendige Voraussetzung, um das Brandrisiko zu minimieren. Aus den Dokumenten der B

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bauplaner 06/2012
Einen „perfekten“ Brandschutz kann es nicht geben. Eine sachgerechte, den behördlichen Vorschriften entsprechende Planung, Bauüberwachung und deren Dokumentation ist aber notwendige Voraussetzung, um das Brandrisiko zu minimieren. Aus den Dokumenten der Bauleitung sollte deshalb nachträglich ersichtlich sein, wie WDV-Systeme ausgeführt wurden und ob sie den baurechtlichen Anforderungen und den Vorgaben des Bauherrn entsprechen. Im Rahmen der Bauabnahme wird dies überprüft und somit ein weitgehender Brandschutz gewährleistet.

Das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt hat im Dezember 2011 anlässlich zweier Medienberichte eine grundsätzliche Stellungnahme zu einem „vermeintlich hohen Brandrisiko bei der Verwendung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) mit Polystyroldämmstoff (EPS-Hartschaumplatten), obgleich diese Systeme bauaufsichtlich zugelassen sind“ verfasst. Das DIBt kommt zu dem Ergebnis, dass der Sachverständigenrat bereits 2005 festgestellt hat, dass Zulassungsverfahren des DIBt nicht betroffen sind und die bisher zugelassenen WDV-Systeme hinreichend sicher sind. Im Folgenden wird die DIBt-Stellungnahme vom Arbeitskreis Brandschutz des Fachverbandes WDVS und des Industrieverbands
Hartschaum IVH (unter Mitwirkung von Dipl.-Physiker Ingolf Kotthof, MFPA Leipzig) erläutert und kommentiert...

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