Da es sich bei Gründungsplatten, Streifen- oder Einzelfundamenten nicht um
„normativ geregelte“ Anwendungen von Dämmstoffen handelt, muss das Dämmstoffprodukt und seine Verwendung einer dafür ausgestellten „Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ des DIBt entsprechen. Darin sind produktspezifisch abgestimmte Anforderungen festgelegt, so unter anderem bezüglich der zulässigen Druckspannung und der Lagenzahl für die vorgesehene Dämmplatte. Grundsätzlich sind über die entsprechende Zulassung verschiedenste Produkte mit unterschiedlicher Materialbasis (Schaumglas, extrudierter Polystyrol-Hartschaum XPS, expandierter Polystyrol-Hartschaum EPS, u. U. auch andere) zur Verwendung freigegeben. Für die weiteren Betrachtungen ist hierbei von Interesse, dass eine Zulassung zwar die erlaubte Lagenzahl und die Einbautiefe, z.B. im Grundwasser, vorschreibt – die Verwendung von Dämmstoffen unterschiedlicher Materialbasis unter ein und derselben Flachgründung, z.B. FOAMGLAS und XPS, aber nicht explizit ausschließt, respektive gar nicht anspricht...
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