Mobile Brandmelder schließen eine Sicherheitslücke

Brandmeldeeinrichtungen während Bauphasen

bauplaner 5/2019
Bavaria Production Services GmbH
Brandschutz

Allein 2016 rückten die Feuerwehren laut Statistik des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) fast 180.000 Mal zu Bränden und Explosionen aus. Aufgrund dessen sind stationäre Brandmeldeanlagen unentbehrliche Begleiter im Betriebsalltag, in öffentlichen Gebäuden, Kaufhäusern, Tiefgaragen, Bahnhöfen, auf Baustellen und bei  Renovierungsarbeiten in schützenswerten historischen Gebäuden, um nur einige Beispiele zu nennen. Doch was geschieht, wenn sie gewartet werden müssen, ausfallen oder noch gar nicht in Betrieb sind?

Beim Umbau einer Abteilung in einem Kaufhaus werden in vielen Fällen neben den Einrichtungen auch die Decken entfernt und umgebaut. Dort sind normalerweise die Sprinklerköpfe oder die Brandmelder der baurechtlich geforderten Brandfrüherkennungssysteme installiert. Wenn in diesen Bereichen die Brandfrüherkennungssysteme deaktiviert werden, besteht eine große Gefahr. Aus rechtlicher Sicht wird die in der Baugenehmigung  festgelegte Überwachung nicht mehr durchgeführt. Formal kann das Gebäude dadurch seine Betriebserlaubnis verlieren.

Auf Baustellen fallen oft Heißarbeiten an, es gibt viel Brandlast und im restlichen Gebäude befinden sich Menschen, die bei einem Entstehungsbrand viel zu spät gewarnt werden. Eine gefährliche Mischung! Hier entspricht es dem Stand der Technik eine mobile Brandmeldeanlage einzusetzen.

Mobile Brandmeldeanlagen sind Stand der Technik Die Installation und Instandhaltung einer mobilen Brandmeldeanlage sind ganz einfach. Nachdem die zu überwachenden Bereiche und die Schutzziele festgelegt sind, werden Pläne  mit den Positionen der Melder erstellt. Die Melder werden montiert, die Alarmweiterleitung zu einer ständig besetzten Stelle wird eingerichtet und getestet. Die Dokumentation wird erstellt und das Personal vor Ort eingewiesen. Wichtig: Für die Instandhaltung der Anlage gibt es einen Anlagenbetreuer. Dieser übernimmt die Betreiberpflichten und muss in der Bedienung der Anlage geschult sein.

Anders als bei fest installierten Brandmeldeanlagen verändern sich die überwachten Bereiche fast täglich. Daher muss dieser Anlagenbetreuer auch selbst die mobile Brandmeldeanlagebaulich verändern und die Dokumentation   npassen können. Man erkennt daran, dass eine 1-zu-1-Erfüllung der Norm nicht möglich ist. Oft stellt sich dann die Frage: Wie weit sollte man sich an die Normen anlehnen? Hierzu empfiehlt es sich, alle wichtigen Interessengruppen an einen Tisch zu holen. Dazu zählen: Baurechtsbehörde, Versicherung, Arbeitsschützer (SiGeKo) und Feuerwehr. Damit die Interessen des Bauherrn gewahrt bleiben, sollte ein von ihm beauftragter Brandschutzfachplaner und eine Fachfirma für mobile Brandmeldeanlage mit anwesend sein. Mit dem Erfahrungsschatz aller Beteiligten kann eine für den Brandschutz sinnvolle Lösung erarbeitet werden, die auch die finanziellen Interessen des Bauherren berücksichtigt.

 Es gibt keinen Arbeitsschutz ohne Brandschutz. Daher muss an dieser Stelle die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) erwähnt werden. Darin stehen die Anforderungen an Arbeitgeber, welche Maßnahmen er gegen Brände unternehmen muss. Speziell in der ASR 2.2 wird gefordert, dass der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen umsetzen muss, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und  um Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können. Das kann mit Personen gemacht werden, aberautomatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen. Daran sieht man, dass mobile Brandmeldeanlagen neben baurechtlichen oder versicherungsrechtlichen  Notwendigkeiten auch den Arbeitsschutz sinnvoll unterstützt.

Zur Umsetzung
Der Funk-Rauch-Melder wird deckennah montiert. Der Melder muss häufig dem Baustellenfortschritt angepasst werden. Das macht es nahezu unmöglich, den Melder fest mit der Decke zu verschrauben. Ein Melder kann schnell und sicher mit einem Kabelbinder oder einem Stück Baudraht befestigt werden. Funk-Rauch-Melder können mit verschiedenen Sensoren ausgestattet werden. Nur mit der richtigen Wahl des Sensors kann ein Entstehungsbrand schnell detektiert und Täuschungsalarme reduziert werden. Tatsächlich sind Täuschungsalarme für die erfolgreiche Umsetzung und Akzeptanz einer mobilen Brandmeldeanlage besonders bedeutsam. Daher ist bei der Auswahl der Melder besondere Erfahrung notwendig.

Jeder Betreiber möchte gerne bei seiner Baustelle  en Überblick behalten. Moderne mobile Brandmeldeanlagen können mit einer internetbasierten Plattformen verbunden werden. Auf dieser Plattform kann der Zustand der Anlage angezeigt, Lagepläne gepflegt und Instandhaltungseinsätze geplant werden. Das spart dem Betreiber Geld und dem Anlagenbetreuer wertvolle Zeit. Wie kann ein detektierter Brand zu einer ständig besetzten Stelle weitergeleitet werden? Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, doch bevor wir diese im Detail anschauen müssen wir uns nochmals den Gesetzen, Richtlinien und Normen zuwenden. 

Wie ist eine mobile Brandmeldeanlage rechtlich überhaupt einzuordnen? Bei einer baurechtlich geforderten festinstallierten Brandmeldeanlage werden mehrere Normen zur Anwendung gebracht. Das sind zum einen die unter der Bauproduktenverordnung entwickelten Normen der DIN EN 54 Reihe, zum anderen die für Deutschland gültige DIN VDE 0833 und die DIN 14675. Laut der europäischen Bauprodukteverordnung (BauPVO) ist eine mobile Brandmeldeanlage kein Bauprodukt. Dies hat zur Folge, dass eine mobile Brandmeldeanlage mit einem CE-Kennzeichen  und einer Konformitätserklärung ausgeliefert werden muss. Aus demselben Grund ergibt sich auch, dass eine mobile Brandmeldeanlage als System keine Bauartgenehmigung nach einer Landesbauordnung oder eine Leistungserklärung haben kann. Was sind die Folgen? Viele Städte haben für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen Aufschaltbedingungen festgelegt.

Diese fordern, dass die obigen Normen eingehalten werden. Damit erfüllt eine mobile Brandmeldeanlage nicht die formalen Bedingungen für eine Aufschaltung auf eine fest installierte Brandmeldeanlage. Somit ist eine Aufschaltung nur dann möglich, wenn dies in einer Absprache mit allen Beteiligten festgelegt wird. Die Notwendigkeit hängt natürlich vom Schutzziel und den Gegebenheiten vor Ort ab. In der Praxis wird dies häufig dann gewählt, wenn es um sehr große Werte oder Menschenleben geht, zum Beispiel bei Krankenhäusern.

Eine weitere Möglichkeit, den Alarm weiter zu leiten, ist ein Telefonwählgerät. Dieses überträgt im einfachen Fall eine Sprachansage zu einer ständig besetzten Stelle. Eine Übertragung per SMS ist häufig möglich, aber nicht empfehlenswert. Die Zustellzeit einer SMS kann von den Mobilfunkbetreibern nicht garantiert werden. Soll die Nachricht an eine private Notrufserviceleitstelle übertragen werden, so ist das „VdS2465-S2 Protokoll“ die beste Wahl. Hierbei kommuniziert das Telefonwählgerät über IP mit dem Computer der Leistelle. Die meisten Leistellen unterstützen dieses Protokoll und haben qualifizierte Verfahren bei der Alarmverarbeitung im Hinblick auf Geschwindigkeit und Dokumentation. Große Industriebetriebe verfügen oft über digitale Betriebsfunksysteme, die zur Weiterleitung eines Alarmes genutzt werden können.

Zusammenfassung
Mobile Brandmeldeanlagen sind einfach aufzubauen und instand zu halten. Sie sind zwar kein   auprodukt, gelten aber als Stand der Technik für die zeitweise Überwachung. Bei der Projektierung lehnt man sich an die Normen der festinstallierten Technik an. Nicht nur Anforderungen von Baurecht und Versicherungen, sondern auch die ASR2.2 wird abgedeckt. Bei der Umsetzung ist wichtig, dass man die richtigen Sensoren wählt, einen geschulten Anlagenbetreuer vor Ort hat und eine tagesaktuelle Dokumentation  verfügbar ist. So können Risiken begrenzt, Täuschungsalarme vermieden und die Schutzziele während der gesamten Bauphase erreicht werden. Damit kann eine Nutzung von Gebäuden auch bei laufenden Bauarbeiten erfolgen. Mobile Brandmeldeanlagen sichern dadurch die Nutzung und den Umsatz des Betreibers.

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